Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft verzichten auf ein gemeinsames Zentrum für Akutgeriatrie und Rehabilitation am Standort Bruderholz – Einführung einer umfassenden Freizügigkeit zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Das Bauprojekt „Schicht für Schicht“ für zwei Spital-Neubauten auf dem Bruderholz – Neubau des Kantonsspitals Bruderholz (KSB) und Zentrum für Akutgeriatrie und Rehabilitation beider Basel (ZAR) – wurde gestoppt. Aufgrund der neuen Regelungen zur Spitalfinanzierung erachtet die Regierung des Kantons Basel-Landschaft die zu tätigenden Investitionen als nicht tragbar. Das KSB soll wie bisher weitergeführt werden. Der Verwaltungsrat des Felix Platter-Spitals kann nun seinerseits die Planung und Realisierung eines Neubauprojekts in Angriff nehmen. Ferner soll im Sinne eines gemeinsamen Gesundheitsversorgungsraumes die umfassende Freizügigkeit zwischen beiden Kantonen für deren Einwohnerinnen und Einwohner bis spätestens Anfang 2014 eingeführt werden. Schliesslich haben die Regierungen die Unterstützung des Aufbaus eines Zentrums für Klinische Forschung CRC (Clinical Research Center CRC) am Universitätsspital Basel beschlossen.
Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft verzichtet auf den geprüften Neubau für das Kantonsspital Bruderholz (KSB). Aufgrund der neuen Regelungen zur Spitalfinanzierung werden die zu tätigenden Investitionen in diesem Ausmass als nicht tragbar erachtet. Die Kosten gemäss Vorprojektierung beliefen sich für das Akutspital Bruderholz auf 543 Millionen Franken und für das Zentrum für Akutgeriatrie und Rehabilitation (ZAR) auf 368 Millionen, total demnach auf 911 Millionen Franken. Die Neuberechnung der zu tätigenden Investitionen des Projekts „Neubau Bruderholz“ zeigt demnach ein Kostenvolumen, welches den ursprünglich geplanten Kostenrahmen massiv überschreitet (Parlamentsvorlagen KSB und GKZ/ZAR total 651 Mio. Franken / Kostenschätzung Neubauten Bruderholz nach Abschluss des zweistufigen Wettbewerbverfahrens total 757 Millionen Franken). Mit Blick auf die neue Spitalfinanzierung und der damit einhergehenden Überprüfung der Finanzierbarkeit hat die Regierung des Kantons Basel-Landschaft daher das Bauprojekt „Schicht um Schicht“ gestoppt.
Das jetzt gestoppte Bauprojekt der Neubauten KSB und ZAR auf dem Bruderholz erforderte bisher Projektierungskosten von insgesamt 13.2 Millionen Franken, wobei der Kanton Basel-Landschaft einen Anteil von 10.6 Millionen, der Kanton Basel-Stadt von 2.6 Millionen Franken trägt.
Neues Geriatrie-Kompetenzzentrum auf dem Areal des Felix Platter-Spitals
Betroffen von diesem Entscheid ist auch das gemeinsame Projekt „Zentrum für Akutgeriatrie und Rehabilitation beider Basel“. Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt waren im Juli 2008 zum Schluss gekommen, dass das gemeinsame Geriatrie-Kompetenzzentrum auf dem Bruderholz zu verwirklichen sei. Dort sollten die bisherigen Geriatrie- und Rehabilitationsbetten des Felix Platter-Spitals und des Kantonsspitals Bruderholz in einem Komplex zusammengezogen werden.
Nachdem nun auch die Arbeiten für ein gemeinsames Zentrum für Akutgeriatrie und Rehabilitation gestoppt wurden, kann der Verwaltungsrat des Felix Platter-Spitals nun seinerseits die Planung und Realisierung eines Neubauprojekts in Angriff nehmen. Eine rasche Planung ist deshalb nötig, weil ein Ersatzbau für das Geriatriespital aufgrund von feuerpolizeilichen Auflagen zügig in Angriff genommen werden muss. In die Planung des neuen Geriatriespitals auf dem Areal des FPS wird betreffend Grösse und Bedarf die freie Spitalwahl und damit zusammenhängend die Freizügigkeit zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft mitberücksichtigt.
Gemeinsamer Gesundheitsversorgungsraum mit freier Spitalwahl
Im weiteren haben die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, im Sinne eines gemeinsamen Gesundheitsversorgungsraumes, beschlossen, dass die Einwohnerinnen und Einwohner beider Kantone in den Genuss einer kompletten Freizügigkeit – im Sinne der vom Bundesparlament beschlossenen freien Spitalwahl – in den beiden Kantonen kommen sollen. Das hat zur Folge, dass für alle Einwohnerinnen und Einwohner beider Kantone sämtliche Spitäler in Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die sich auf der Spitalliste befinden, ohne zusätzliche Kostenfolge zur Verfügung stehen. Es gilt der Preis, welcher am entsprechenden Spital verhandelt wurde. Diese komplette Freizügigkeit soll bis spätestens 1. Januar 2014 eingeführt werden.
Überdies sollen mit den Nachbarkantonen Solothurn und Aargau im Hinblick auf eine Ausweitung der kompletten Freizügigkeit auf den Gesundheitsversorgungsraum Nordwestschweiz Gespräche aufgenommen werden. Bereits Ende 2010 haben die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn einen gemeinsamen Versorgungsbericht präsentiert (Medienmitteilung vom 4.11.2010). Dies in der Folge des revidierten Krankenversicherungsgesetzes, mit dem der eidgenössische Gesetzgeber den Kantonen den Auftrag erteilt, ihre stationäre Versorgung in den Spitälern per 2012 leistungsorientiert und bedarfsgerecht zu planen, sowie die Spitalplanung untereinander zu koordinieren.
Zentrum für Klinische Forschung am Universitätsspital Basel
Schliesslich haben die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft beschlossen, die Gründung eines Zentrums für Klinische Forschung CRC (Clinical Research Center CRC) am Universitätsspital Basel (USB) zu unterstützen und zu gleichen Teilen zu finanzieren. Dieser Beschluss basiert auf dem Bericht „Gemeinsame Strategie ab 2010 und Massnahmenplan der Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sowie Handelskammer beider Basel für eine klinische Forschung und Wachstum im Bereich Life Sciences in der Region Basel“. Hauptfokus dieses Berichts, den die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gemeinsam mit der Handelskammer beider Basel im Juni 2011 verabschiedet haben, liegt auf der Stärkung der klinischen Forschung in der Region Nordwestschweiz.
Die herausragende wirtschaftliche Bedeutung der Life-Sciences-Industrie für die Region äussert sich unter anderem in mehr als 26’000 zum grössten Teil hoch qualifizierten Arbeitsplätzen und einem Beitrag an der regionalen Bruttowertschöpfung von rund 24 Prozent (BAK Basel 2009). Es liegt demnach im Interesse des Wirtschaftsstandortes Basel, dass das überdurchschnittliche Wertschöpfungspotential der Life-Sciences-Industrie über die nächsten Jahre und Jahrzehnte gezielt weiterentwickelt wird.
Für eine nationale und internationale Positionierung des Life-Sciences-Standortes Basel ist nebst der Grundlagenforschung eine exzellente patientenorientierte klinische Forschung zentral. Diese umfasst insbesondere Studien an gesunden Freiwilligen oder Patienten, entweder im Zusammenhang mit der Entwicklung von Medikamenten, von Behandlungsmethoden (Clinical Trials) oder der Erforschung anderer klinisch relevanter Fragestellung. Im Bereich der klinischen Forschung muss demnach insbesondere dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Forschenden um im weltweiten Wettbewerb bestehen zu können, auf eine grosse Anzahl Patientinnen und Patienten angewiesen sind. Diese Patientenzahl kann nur dann erreicht werden, wenn möglichst viele Spitäler der Nordwestschweiz bei Forschungsprojekten mitarbeiten.
Aus diesen Gründen wurde nun beschlossen, in der Region Basel eine bewusste Konzeptualisierung, Stärkung und Gliederung der klinischen Forschung zu etablieren. Dazu soll ein Zentrum für Klinische Forschung (Clinical Research Center CRC) am USB geschaffen werden, womit auch die Clinical Trial Units (CTC) am USB gestärkt werden.
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