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Gesundheitsdepartement Basel-Stadt fordert aktives Öffentlichkeitsprinzip bei der Lebensmittelkontrolle

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Das Lebensmittelinspektorat des Kantons Basel-Stadt hat alle 2657 Betriebe, welche der Lebensmittelgesetzgebung unterstehen, beurteilt. 208 Betriebe beziehungsweise acht Prozent wurden in der Gefahrenstufe „gross“ klassiert. Entsprechende Verbesserungsmassnahmen wurden durch das Inspektorat verfügt. 2441 Betriebe erfüllten die lebenmittelrechtlichen Anforderungen. Insgesamt wurde bezüglich Lebensmittelsicherheit ein zufriedenstellendes Resultat erreicht. Für eine spürbare Verbesserung der Hygiene und damit der öffentlichen Gesundheit wünscht sich das Gesundheitsdepartement die Einführung des aktiven Öffentlichkeitsprinzips auf Bundesebene.

Der Bereich Gesundheitsschutz des Kantons Basel-Stadt hat an einer Medienkonferenz zur Lebensmittelsicherheit und Betriebshygienekontrollen die Resultate der Inspektionen in Restaurationsbetrieben vorgestellt. Im Bereich Lebensmittelsicherheit sanken die Beanstandungsquoten bei den untersuchten Gerichten (Fleisch, Teigwaren, Reis, Gemüse, Kaltspeisen, Suppen und Saucen) dank risikobasierter Kontrollen im 5-Jahres-Vergleich zum Teil erheblich. Auch bezüglich Gefahreneinteilung konnten 61 Prozent der Betriebe in die Kategorie „unbedeutend“ und 31 Prozent in die Kategorie „klein“ eingestuft werden. Lediglich zwei Betriebe mussten 2012 aufgrund mangelnder Hygiene geschlossen werden. Verbesserungen wünscht sich Kantonschemiker Philipp Hübner im Bereich der Betriebe, welche als mangelhaft oder schlecht eingestuft wurden. Hier kann eine Stagnation festgestellt werden. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Konsumentenschutz in den Restaurationsbetrieben gut funktioniert, und der Vollzug der aktuellen eidgenössischen Gesetzgebung im Kanton Basel-Stadt auf qualitativ gutem Niveau umgesetzt ist, jedoch auch seine Grenzen der Wirksamkeit erreicht hat.

Wie Anne Lévy, Leiterin des Bereichs Gesundheitsschutz, ausführte, können weitere Verbesserungen im Konsumentenschutz durchaus erreicht werden. Dafür bedarf es jedoch der Einführung des aktiven Öffentlichkeitsprinzips im Lebensmittelbereich. Das heisst, dass die Betriebe dazu verpflichtet werden, die Resultate der Inspektionen mit einfachen und für die Konsumentinnen und Konsumenten verständlichen Symbolen klar sichtbar zu machen. In denjenigen Ländern, welche das aktive Öffentlichkeitsprinzip eingeführt haben, wurde die Hygiene nochmals deutlich verbessert. Die Beanstandungsquoten senkten sich spürbar und führten auch zu einem deutlich höheren Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die Restaurationsbetriebe. Für diese zahlte sich das ebenfalls aus, da in einwandfreien Betrieben mehr Gäste verzeichnet und damit auch höhere Erträge erzielt werden konnten. Derzeit wird die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips im Rahmen der Beratungen über das Gesetz für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände in der Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit beraten. Der Kanton Basel-Stadt hofft, dass das aktive Öffentlichkeitsprinzip im Interesse der öffentlichen Gesundheit im Gesetz verankert und damit mehr Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten erreicht wird.

Hinweise

Die detaillierten Berichte zu den Lebensmittelkontrollen 2012 finden sich unter folgendem Link: www.kantonslabor-bs.ch/kl/infos/berichte.cfm

Weitere Auskünfte

Anne Lévy, Telefon +41 (0)61 205 32 72 Leiterin Bereich Gesundheitsschutz

Gesundheitsdepartement

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