Auf dem Weg zu einer starken Hausarztmedizin und integrierten Versorgungsmodellen
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Eine starke medizinische Grundversorgung mit einer genügenden Anzahl Hausärztinnen und -ärzte sowie integrierte Versorgungsmodelle sind mit Blick auf eine immer älter werdende Bevölkerung eine Notwendigkeit. Der Mangel an Gesundheitsfachkräften zeigt sich nicht nur beim Pflegepersonal, es fehlen auch Hunderte von Hausärzten. Zur Stärkung der medizinischen Grundversorgung werden derzeit unter anderem im Rahmen des „Masterplan Hausarztmedizin“ bereits Massnahmen umgesetzt. Bessere Voraussetzungen soll nun auch mit dem Verfassungsartikel zur medizinischen Grundversorgung geschaffen werden, der am 18. Mai zur Abstimmung gelangt.
Die Alterung der Bevölkerung führt zu einer Zunahme von chronischen und mehrfacherkrankten Menschen. Um diese Menschen am richtigen Ort zu behandeln, wird eine noch stärkere Verlagerung vom stationären Bereich in integrierte wohnortnahe ambulante Versorgungsmodelle notwendig sein. Diese integrierten Versorgungsmodelle bedingen eine verstärkte Zusammenarbeit unter allen beteiligten Fachpersonen. Sie führen aber auch zu mehr Schnittstellen zwischen Ärztinnen und Ärzten, Spitälern, telemedizinischen Angeboten, Apotheken, Pflegefachpersonen und Spitexinstitutionen. Weil auch in diesen Berufsgruppen die demografische Entwicklung ihre Wirkung zeigen wird, weil auch diese Menschen älter werden, ergibt sich die zusätzliche Herausforderung, schon heute die Bedingungen zu schaffen, die eine integrierte Versorgung auch künftig sicherstellen.
Aufgrund der absehbaren demographischen Entwicklung wurde die Eidgenössische Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» bereits im April 2010 mit über 200‘000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Um die berechtigten Anliegen zur Stärkung der medizinischen Grundversorgung in den Bereichen Bildung und Forschung, Versorgung und Finanzierung sowie Gesetzgebung rasch angehen zu können, lancierte der Bundesrat im Juni 2012 den Masterplan «Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung». Einzelne Forderungen der Hausärztinnen und Hausärzte sind mit dem Masterplan bereits erfüllt worden oder werden mittelfristig durch konkrete Massnahmenpakete aufgenommen.
Darüber hinaus hat der Bundesrat der erwähnten Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenübergestellt, worauf die Volksinitiative im September 2013 vom Initiativkomitee zurückgezogen wurde. Mit dem direkten Gegenentwurf nimmt der Bundesrat die Anliegen der Hausärztinnen und Hausärzte auf und schätzt die Hausarztmedizin als wichtigen Pfeiler der medizinischen Grundversorgung im schweizerischen Gesundheitssystem ein. Er hält aber daran fest, dass die Hausarztmedizin nicht isoliert gefördert werden soll, sondern als Teil einer umfassenden medizinischen Grundversorgung. Es geht also einerseits um eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität und andererseits um die Anerkennung und Förderung der Hausarztmedizin als wesentlicher Bestandteil dieser Grundversorgung. Im Zentrum steht also eine allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität, in der das Zusammenwirken verschiedener medizinischer Fachpersonen sichergestellt ist. Innerhalb dieser medizinischen Grundversorgung sollen Hausärztinnen und Hausärzte eine zentrale steuernde Funktion haben und angemessen entlohnt werden. Über den Verfassungsartikel zur medizinischen Grundversorgung wird das Stimmvolk am 18. Mai 2014 entscheiden.
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