Bericht der GPK zu den Vorkommnissen und Feststellungen bei der Rheinschifffahrtsdirektion und der Basler Personenschifffahrt
MedienmitteilungGrosser Rat
Führungsverantwortung zu wenig wahrgenommen -- Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates übt zu den Vorkommnissen bei der Rheinschifffahrtsdirektion und der Basler Personenschifffahrt harte Kritik: Die regierungsrätliche Führungsverantwortung habe gefehlt. Weder Ämterkumulation noch Entlöhnung von Hafendirektor René Hardmeier seien nachvollziehbar. Im Falle der Denkfabrik stellt die GPK eine widersprüchliche und schikanöse Bewilligungspraxis fest.
Eine Subkommission der GPK hat als parlamentarisches Oberaufsichtsorgan verschiedene Vorkommnisse bei der Rheinschifffahrtsdirektion (RSD) und der Basler Personenschifffahrtsgesellschaft (BPG) untersucht. Sie ist dabei auf zahlreiche Kritikpunkte gestossen und relativiert damit eine im Vorjahr vom Vorsteher des Wirtschafts- und Sozialdepartements (WSD) Ralph Lewin angeordnete Administrativuntersuchung des ehemaligen Gerichtspräsidenten Christoph Meier.
So ist für die GPK die vom Verwaltungsrat der BPG 1994 getroffene Regelung bezüglich Anstellung von René Hardmeier bei der BPG unverständlich. Hardmeier, der seit 1993 als Direktor der RSD beim WSD zu 100% angestellt ist, wurde 1994 mit Beschluss des Verwaltungsrates der BPG im Nebenamt operativer Leiter der BPG. Für dieses Nebenamt wurde Hardmeier bei 100% Lohn für zwei Wochenarbeitstage freigestellt und erhielt von der BPG eine zusätzliche Entlöhnung nach privatrechtlichem Anstellungsvertrag.
Auch der in der Folge von der Regierung 1996 getroffene Entscheid, wonach die in § 20 Lohngesetz festgeschriebene Regelung zur Ablieferung von Vergütungen aus Nebenämtern auf Hardmeier nicht anwendbar sei, ist unter keinem Titel nachvollziehbar. Die GPK sieht darin eine Verletzung der Einreihungsgrundsätze des Lohngesetzes, die von der Regierung bei dieser Sachlage nie hätte bewilligt werden dürfen. Die GPK erwartet von der Regierung, dass allfällige Sonderregelungen bezüglich Abgeltungen von Nebenbeschäftigungen überprüft und darüber an die Finanzkommission und die GPK Bericht erstattet wird.
Auch wenn das WSD per Ende 2003 das Anstellungsverhältnis mit Hardmeier bei der BPG aufgelöst hat, hinterfragt die GPK weiter die hohen Ausgaben zwischen 2000 bis Mitte 2003 der RSD bei der BPG für Öffentlichkeitsarbeit.
Die Präsidien von René Hardmeier bei der Schiffsuntersuchungskommission und im Prüfungsausschuss erachtet die GPK als nicht vereinbar mit seiner damals gleichzeitig ausgeübten Funktion als Direktor der BPG. Die GPK verlangt, dass den Prinzipien von Unabhängigkeit und Gewaltentrennung bei Angestellten des oberen Kaders künftig vermehrt Beachtung geschenkt wird.
Die GPK nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass René Hardmeier in der Zwischenzeit aus dem Verwaltungsrat der BPG zurückgetreten ist. Eine Ergänzung durch ein Mitglied des Finanzdepartements, wie es auch die Finanzkommission empfiehlt, wäre aus Sicht der GPK dringend angezeigt.
Mangelndes Sensorium Hardmeiers bei Auftragsvergaben
Die GPK hat keine Anhaltspunkte, dass bei den Geschäftsbeziehungen der BPG und der RSD mit den im Bericht genannten Firmen Unregelmässigkeiten erfolgt sind. Allerdings ist auffallend, dass einzelne Firmen und Lieferanten regelmässig berücksichtigt wurden, die in enger Verbindung oder naher Verwandtschaft mit René Hardmeier stehen. Die GPK erwartet von einem Dienststellenleiter ein grösseres Sensorium in Bezug auf Auftragsvergaben und ersucht alle Departemente, ihre Aufsichtspflicht diesbezüglich verstärkt wahrzunehmen.
Leistungsvereinbarung bei BPG ist überfällig
Die GPK erachtet es als unabdingbar, dass das WSD und die BPG den Forderungen der Finanzkontrolle sowie der Finanzkommission nach einem Businessplan und einer Leistungsvereinbarung mit Globalbeitrag endlich nachkommen. Die Leistungsvereinbarung soll klar festhalten, welche Dienstleistungen der Kanton von der BPG zu welchen Kosten bezieht.
Weiter kritisiert die GPK, dass sowohl Regierung als auch RSD nicht mit dem nötigen Nachdruck für die Umsetzung der Sanierungsauflagen bei der Liegenschaft Westquaistrasse 39 durch die Rhenus Alpina AG gesorgt haben. Die ausgesprochene Androhung der vorzeitigen Kündigung des Baurechtsvertrags wurde nicht vollzogen, obwohl die von der Regierung ultimativ geforderten Sanierungsauflagen nicht erfüllt wurden. Es wurden über Jahre Fristverlängerungen gewährt. Die Behörden haben sich mit schriftlichen Zusicherungen und Absichtserklärungen der Rhenus Alpina AG begnügt, ohne diese in geeigneter Form zu verifizieren oder gar den Vollzug der Arbeiten zu überprüfen. Die GPK erwartet, dass die Regierung den Vollzug von Verfügungen und Auflagen konsequent überprüft und durchsetzt.
Bewilligungsverfahren kundenfreundlicher gestalten
Die GPK kommt zum Schluss, dass Christoph Meier die Sachlage einseitig dargestellt hat und gewisse Aspekte nicht einer erforderlichen gründlichen Prüfung unterzog. Auch wenn er Fehleinschätzungen, Verzögerungen und organisatorische Ungereimtheiten feststellt, distanziert er sich klar vom Vorwurf der Schikane, den Bruno Omlin, Leiter der Denkfabrik, erhoben hat. Die GPK kommt im Fall der Denkfabrik vielmehr zum Schluss, dass die geltenden Bestimmungen sehr widersprüchlich angewandt wurden und eine an Willkür grenzende, schikanöse Bewilligungspraxis bestand.
Der Fall Denkfabrik zeigt deutlich auf, dass nach wie vor Handlungsbedarf besteht, die Bewilligungsverfahren kundenfreundlicher und transparenter zu gestalten und Willkür auszuschliessen.
Der Vorsteher des WSD als Vorgesetzter des Rheinschifffahrtsdirektors hätte seine Führungsverantwortung entschlossen wahrnehmen müssen. Die beschriebenen, teilweise jahrelang andauernden Missstände hätten ein früheres Erkennen und Handeln der Regierung erfordert.