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Bericht der GPK zu den Vorwürfen von Marktfahrenden gegen die Dienststelle Messen und Märkte im Zusammenhang mit der Standvergabepraxis bei der Durchführung der Herbstmesse und des Weihnachtmarktes 2004

Medienmitteilung

Grosser Rat

Verbesserungspotenzial bei der Standvergabepraxis geortet -- Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates hat bei der Standvergabepraxis für die Herbstmesse und den Weihnachtsmarkt Handlungsbedarf festgestellt. Das Anmelde- und Bewilligungsverfahren ist kundenfreundlicher zu gestalten. Das Fehlen von schriftlich festgehaltenen Rotations- und Beurteilungskriterien für die Auswahl der Stände sowie nicht individuell begründete Absagen an Bisherige sind weitere Konfliktpunkte. Die GPK unterstützt die Forderung der Marktfahrenden nach einer Vertretung in der Konsultativkommission und begrüsst die Einführung von befristeten Dauerbewilligungen. Wichtige Gründe für die Konflikte der letzten Monate zwischen Marktfahrenden und der Dienststelle Messen und Märkte sind auch der krankheitsbedingte Personalengpass und die Kommunikationsschwierigkeiten des Leiters der Dienststelle Messen und Märkte.

Eine Subkommission der Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat als parlamentarisches Oberaufsichtsorgan die Vorwürfe von Marktfahrenden gegen die Dienststelle Messen und Märkte des Polizei- und Militärdepartementes (PMD) und die Standvergabepraxis bei der Herbstmesse und beim Weihnachtsmarkt 2004 untersucht. Sie ist dabei auf diverse verbesserungswürdige Bereiche gestossen.

So ist der krankheitsbedingte Personalengpass bei der Dienststelle Messen und Märkte für die GPK ein wichtiger Grund für den Konflikt der letzten Monate zwischen Marktfahrenden und der Dienststelle. Diese muss seit September 2004 wegen krankgeschriebenen Mitarbeitenden (200%) mit einem reduzierten Personalbestand von 250 Stellenprozenten arbeiten. Obwohl zur Entlastung eine Mitarbeiterin aus einer anderen Dienststelle eingesetzt wurde, kann eine personell derart geschwächte Dienststelle nach Meinung der GPK nicht mehr alle von ihr verlangten Dienstleistungen erbringen. Auch das von Marktfahrenden kritisierte Auftreten und die beanstandete Art der Kommunikation des Dienststellenleiters führt die GPK teilweise auf Arbeitsüberlastung zurück. Einerseits ist die Fachkompetenz des Leiters allseits anerkannt, andererseits erschwert dessen Kommunikation die Zusammenarbeit mit Marktfahrenden sehr. Die GPK empfiehlt dringend ein Überdenken von Auftreten und Kommunikation.

Keine detaillierten Kriterien für die Standvergabe und die Beurteilung der Attraktivität

Die Dienststelle Messen und Märkte sowie die Konsultativkommission halten die Bestimmungen der Verordnung über die Zuteilung von Standplätzen im Bereich Messen und Märkte vom 28. März 2000 ein. Allerdings lagen der GPK-Subkommission keine Ausführungserlasse vor, welche die Normen betreffend der Zuteilung der Standplätze und des Auswahlverfahrens präzisieren, weshalb sie den Ermessensspielraum als gross erachtet. Sowohl subjektive als auch objektive Standvergabekriterien sind zugelassen. Auch kritisiert die GPK, dass kein schriftliches Konzept besteht, das festlegt, nach welchen Kriterien von Zeit zu Zeit ein Wechsel von Ständen stattfinden muss (Rotationsprinzip) oder wie die Attraktivität eines Standes beurteilt wird.

Die GPK-Subkommission hat fünf Absagen für den Weihnachtsmarkt 2004, welche bisherige Standinhaber betrafen und hauptsächlich zu den Willkürvorwürfen geführt haben, eingehend untersucht. In vier Fällen waren Funktionäre des Schweizerischen Marktverbandes betroffen. Das PMD gibt fachliche Gründe wie das Rotationsprinzip, die Berücksichtigung eines Mitbewerbenden mit attraktiverem Angebot oder die fehlende Bereitschaft zu einer weihnächtlicheren Gestaltung des Standes für die erteilten Absagen an. Der Vorsteher des PMD und die übrigen Verantwortlichen betrachten deshalb den Willkürvorwurf als unberechtigt. Gleichzeitig aber fand die GPK in verschiedenen Dossiers Randnotizen zum Benehmen von bisherigen Teilnehmenden und stellte emotionale Reaktionen seitens der Verwaltung in den Hearings fest. Damit war klar, dass in gewissen Fällen auch andere als nur die genannten fachlichen Kriterien zur Absage geführt haben.

Kundenfreundlichere Verfahren und Mitwirkung der Marktfahrenden

Die GPK ortet beim Anmelde- und Bewilligungsverfahren Verbesserungspotenzial. So könnte dieses Verfahren zeitlich vorverlegt, kundenfreundlicher gestaltet und den heutigen Kommunikationsmöglichkeiten angepasst werden. Absagen seien für Bisherige individuell zu begründen, damit die Kriterien für eine Absage nachvollziehbar seien. Des Weiteren fordert sie, dass der definitive Standplatz den Marktfahrenden bei Vertragsabschluss und vor Bezahlen der Gebühren mitgeteilt werden muss. Zudem müssen die Rechnungen transparent respektive nachvollziehbar sein. Nach Abschluss der Herbstmesse und des Weihnachtsmarktes empfiehlt die GPK eine Nachbearbeitung im Sinne einer Feedbackkultur über Positives und Negatives.

Zur Forderung der organisierten Marktfahrenden und Schaustellenden, bei der Gestaltung der Herbstmesse und des Weihnachtsmarktes mitwirken zu können, stellt die GPK fest, dass eine Mitwirkung in der Konsultativkommission gemäss der Verordnung über die Zuteilung von Standplätzen im Bereich Messen und Märkte möglich wäre. Die GPK unterstützt die Forderung einer Vertretung, weil Entscheide durch die Betroffenen so besser nachvollzogen und mitgetragen werden können.

Befristete Dauerbewilligungen als Sicherheit für Investitionen und Marktkonformität

Befristete Dauerbewilligungen wurden bisher weder bei der Herbstmesse noch beim Weihnachtsmarkt erteilt, sondern nur jährliche Bewilligungen, die jeweils für einen Anlass galten. Die GPK nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass befristete Dauerbewilligungen bereits ab 2005 eingeführt werden sollen. Dadurch können Marktfahrende die zum Teil hohen Investitionen zur Attraktivitätssteigerung über längere Zeit abschreiben. Die GPK fordert aber, dass dazu ein Reglement erarbeitet wird.

In Anbetracht der von Marktfahrenden geäusserten hohen Umsatzmöglichkeiten kommt die GPK zum Schluss, dass die Gebühren äusserst moderat sind. Zudem treffen für beide Anlässe wesentlich mehr Standplatzgesuche ein, als Plätze zur Verfügung stehen. Sie empfiehlt deshalb, die Gebühren auf ihre Marktkonformität zu überprüfen.

Hinweise

Der Bericht ist im Internet abrufbar unter
www.grosserrat.bs.ch/dok

Weitere Auskünfte

Markus Benz, Präsident der Subkommission der GPK Tel. 061 301 40 78