Beschränkung der Redezeit im Grossen Rat
MedienmitteilungGrosser Rat
Das Büro des Grossen Rates Basel-Stadt beantragt dem Plenum die Redezeit bei der Überweisung von Vorstössen im Basler Parlament auf fünf Minuten zu beschränken.
Der Vorschlag, die Redezeit bei der Überweisung von Vorstössen (Motionen, Planungsaufträgen und Anzügen) generell auf fünf Minuten zu beschränken, geht auf einen Vorschlag der inzwischen aus dem Rat zurückgetretenen Susanne Signer zurück. Bisher hatten die Fraktionssprechenden jeweils grundsätzlich zehn Minuten Zeit, um die Argumente für oder gegen die Überweisung eines Vorstosses darzulegen. Der Grosse Rat setzt sich im Moment aus immerhin zehn Fraktionen zusammen. Die Reduktion der Redezeit auf fünf Minuten kann damit pro Vorstoss eine Zeitersparnis von maximal 50 Minuten erbringen, auch wenn die Redezeit selten von allen Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprechern voll ausgeschöpft wird.
Das Recht, im Parlament zu sprechen, bleibt unangetastet. Die Länge eines Votums ist aber erfahrungsgemäss nicht immer ein Massstab für dessen substantiellen Inhalt. Aus diesem Grund erscheint es dem Büro als angezeigt, die Redezeiten-Regelung massvoll zu straffen. Der Grosse Rat kann allerdings nach wie vor mit einem Beschluss, für den es zwei Drittel aller Stimmen braucht, die Redezeit vorübergehend wieder verlängern.