Bericht der GPK für das Jahr 2004
MedienmitteilungGrosser Rat
Kritischer Blick auf Regierung und Verwaltung -- Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags die Tätigkeit von Regierung und Verwaltung geprüft. Dabei hat sie verschiedene Problemfelder geortet. Sie stellt fest dass Regierung und Verwaltung teilweise nachlässig mit ihren Führungsinstrumenten namentlich mit internen Weisungen und Richtlinien umgehen. Handlungsbedarf erkennt sie auch bei der Gesundheitsprävention und Gefahrenabwehr. Die Überprüfung des staatlichen Handelns auf Rechtsmässigkeit und Angemessenheit führt in verschiedenen weiteren Punkten zu Beanstandungen.
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat als Oberaufsichtorgan auch in diesem Jahr die Tätigkeit von Regierung und Verwaltung unter die Lupe genommen und in ihrem Bericht für das Jahr 2004 über 30 Bemerkungen formuliert: meist im Sinne von Erwartungen, in mehreren Fällen auch in Form von Kritik.
Die GPK stellt in der Regierung und Verwaltung Führungsschwächen fest. So wird mit Weisungen und Richtlinien – einem wesentlichen Element der Verwaltungsführung – wenig bewusst umgegangen. Eine Übersicht über die vom Regierungsrat, den Departementen und den nachfolgenden Behörden erlassenen Weisungen besteht nicht. Eine aktive Bewirtschaftung erfolgt nur in Teilbereichen. Die GPK fordert, dass diesem Wildwuchs ein Ende gesetzt wird und Weisungen und Richtlinien auf allen Ebenen aktiv bewirtschaftet und aktualisiert werden. Ebenso soll die Transparenz gegen aussen erhöht werden, indem interne Erlasse, die von öffenlichem Interesse sind, publik gemacht werden.
Auch der Verwaltungsbericht sollte nach Ansicht der GPK vermehrt die Qualität eines Führungsinstrumentes haben und klarer strukturiert sein. Es darf nicht den einzelnen Verwaltungsebenen überlassen werden, wie und worüber sie berichten, sondern es müssen klare Vorgaben für die Berichterstattung formuliert werden. Die GPK ist zudem entschieden gegen eine Abschaffung des Verwaltungsberichtes, der für sie die Grundlage zur Wahrnehmung der Oberaufsicht ist.
Wie schon in der Vergangenheit ist die GPK auch heute mit den Auftritten der Regierung in der Öffentlichkeit nicht zufrieden. Insbesondere die Auftritte einzelner Mitglieder der Regierung in Zusammenhang mit der Frage der Sans Papiers oder dem letzten Ausbruch aus dem Waaghof können nicht als Ruhmesblatt bezeichnet werden. Die GPK erwartet deshalb von der Regierung einen geschlossenen Auftritt in der Öffentlichkeit.
Verbesserung der Prävention und Gefahrenabwehr
Vor allem im Bereich der Prävention und Gefahrenabwehr ortet die GPK Handlungsbedarf. Vor dem Hintergrund der hohen Suizidquote in Basel-Stadt muss ihrer Ansicht nach der Selbstmordproblematik auf kantonaler Ebene mehr Beachtung geschenkt werden. Die GPK erwartet auch einen Bericht über die eingeleiteten Massnahmen zur Verbesserung der Wartezeiten zwischen Anmeldung und Behandlung in der Kinder- und jugendpsychiatrischen Universitätspoliklinik.
Bedenklich findet die GPK die Feststellungen zum Thema Gesundheitsschutz im Verwaltungsbericht. Handlungsbedarf sieht sie vor allem bei den Legionellen im Leitungs- und Duschwasser vieler Alters- und Kinderheime oder Spitäler. Auch im Lebensmittelbereich bestand in einigen Betrieben eine gesundheitliche Gefährdung für die Konsumentinnen und Konsumenten. Die GPK erachtet in diesem Bereich die Kommunikation als ungenügend und fordert, dass dem Schutz der Konsumierenden hohe Priorität eingeräumt wird.
Weiter nimmt die GPK zur Kenntnis, dass mehr als die Hälfte aller Kontrollen im rollenden Gefahrengutverkehr beanstandet werden. Sie fordert die Regierung auf, zum Schutz der Bevölkerung mehr Kontrollen durchführen zu lassen. In Zusammenhang mit dem AKW Fessenheim kommt die GPK zum Schluss, dass Basel-Stadt einem Unfallereignis mit Freisetzung von Radionukliden nicht gewachsen wäre. Sie unterstützt deshalb das Engagement der Regierung für eine Stilllegung des AKW Fessenheim.
Rechtmässiges und angemessenes staatliches Handeln gefordert
Die GPK hält fest, dass die Sondervereinbarung der Polizeikommandanten des Polizeikonkordats Nordwestschweiz, sämtliche Einsätze in Zusammenhang mit dem WEF kostenlos zu leisten, von Gesetzes wegen unzulässig ist. Sie fordert deshalb das Sicherheitsdepartement auf, in Zukunft auf solche Vereinbarungen zu verzichten.
Im Zusammenhang mit einer Reihe gutgeheissener Beschwerden gegen Basler Polizeiangestellte erwartet die GPK, dass ein Verhaltenskodex für Polizeiangestellte ausgearbeitet und der entsprechenden Schulung vermehrt Beachtung geschenkt wird. Sie fordert den departementsinternen Beschwerdedienst zudem auf, in Zukunft einen detaillierten jährlichen Bericht mit Empfehlungen auszuarbeiten. Des Weiteren betrachtet die GPK die Zahl von 100 ganz und teilweise gutgeheissenen Gesuchen um Entschädigung wegen ungerechtfertigter Strafverfolgung durch Polizeiangestellte als hoch. Aus rechtsstaatlicher Sicht fordert sie eine Minimierung dieser Fälle.
Stärkung der Oberaufsicht
Die GPK stellt fest, dass neben den Oberaufsichtkommissionen sowohl der Ombudsman als auch die Finanzkontrolle die Aufgabe haben, die parlamentarische Kontrolle über die Verwaltung zu stärken. Die GPK erwartet, dass die Finanzkontrolle ihren gesetzlichen Auftrag zur Durchführung von Leistungs- und Wirksamkeitsprüfungen wahrnimmt und enger mit der GPK zusammenarbeitet. Auch der Ombudsman soll häufiger von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, Abklärungen auf eigene Initative durchzuführen.
Hinweise
Der Bericht ist im Internet abrufbar unter
www.grosserrat.bs.ch/dok