BRK lehnt Bau eines Hochhauses neben der Markthalle ab
MedienmitteilungGrosser Rat
Die Bau- und Raumplanungskommission lehnt den Bau eines Hochhauses neben der Markthalle ab. In ihrem Bericht kommt sie zum Schluss dass der vom Regierungsrat an diesem Ort vorgeschlagene Neubau aus städtebaulichen Gründen nicht angezeigt ist. Stattdessen schlägt die Kommission vor am oberen Ende des Steinentorbergs eine Blockrandbebauung vorzusehen. Damit dürfte der künftige Liegenschaftsertrag für die öffentliche Hand zwar etwas geringer ausfallen; aus Rücksicht auf das Stadtbild ist dieser Verzicht jedoch gerechtfertigt.
Zu Handen des Grossen Rates hat die Bau- und Raumplanungskommission (BRK) ihren Bericht zum Ratschlag Nr. 9369 des Regierungsrates betreffend das Areal "Markthalle" verabschiedet.
Die BRK unterstützt die Absicht des Regierungsrates, den Kuppelbau der Markthalle unter Denkmalschutz zu stellen. Den Überlegungen des Regierungsrates zur künftigen Nutzung des Markthallen-Gebäudes kann die BRK weitgehend folgen. Sie begrüsst insbesondere die Idee, dass der Innenraum des Kuppelbaus unter privater Trägerschaft einer Nutzung zugeführt werden soll, die diesen Ort zu einem öffentlichen Raum machen wird. Auch die vorgesehene, durch die Markthalle verlaufende Fussgängerverbindung, die während der künftigen (nutzungsabhängigen) Öffnungszeiten des Komplexes öffentlich passierbar sein soll, wird von der BRK begrüsst.
Der auf einer Studie des Basler Architekturbüros Diener & Diener basierende Vorschlag des Regierungsrates, am Steinentorberg ein neues Hochhaus zu bauen, vermochte die Bau und Raumplanungskommission jedoch nicht zu überzeugen. Nach der Ansicht des Regierungsrates soll dieses Hochhaus dazu dienen, das Erscheinungsbild der Markthalle markant zu verändern und der Markthalle im Bewusstsein der Bevölkerung eine gesteigerte Präsenz zu verleihen. Zudem soll die ökonomische Nutzung dieses Hochhauses an die Kosten der Erhaltung des Kuppelbaus beitragen und der Staatskasse einen möglichst hohen Ertrag bescheren.
Aus städtebaulichen Überlegungen kann sich die BRK diesem Vorschlag nicht anschliessen. Ein Hochhaus ist ein sehr markantes, weitherum sichtbares und langfristig präsentes Gestaltungsmittel. Wegen dieser starken Wirkungen ist bei der Planung von Hochhäusern Sorgfalt und Zurückhaltung gefragt. Im vorliegenden Fall fehlt es an einem einleuchtenden Grund für die Erstellung dieses Gebäudes an diesem Ort; die Wahl des Ortes wirkt beliebig. Das Hochhaus würde zudem vom schönen Kuppelbau der Markthalle ablenken und diesen in irritierender Weise konkurrenzieren. Es besteht die Gefahr, dass der Bau des Hochhauses gerade diejenige Absicht, die damit finanziert werden soll - nämlich die Erhaltung des Kuppelbaus - zunichte machen würde.
Die BRK kam aufgrund dieser Überlegungen mit 10 Stimmen gegen 1 Stimme bei 3 Enthaltungen zum Schluss, dass der Bau eines Hochhauses am vorgeschlagenen Ort aus städtebaulichen Gründen abzulehnen ist.
Die BRK wünscht jedoch ausdrücklich, dass der Regierungsrat die Idee, am Steinentorberg eine neue Überbauung vorzusehen, weiter verfolgt und dem Grossen Rat baldmöglichst einen neuen Bebauungsplan vorlegt. Anstelle eines Hochhauses ist nach Ansicht der BRK eine Blockrandbebauung vorzusehen, welche die Lücke zwischen dem Markthallen-Randbau und dem Gebäude Steinentorberg 12 (Migros Wellness-Center) schliesst.
Hinweise
Bericht abrufbar unter:
www.grosserrat-bs.ch/suche/geschaefte/details/?idurl=00.1285