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Budget 2006: Punktlandung knapp verpasst – Finanzkommission befasst sich mit dem "Übermorgen"

Medienmitteilung

Grosser Rat

Das Budget 2006 des Kantons Basel-Stadt schliesst mit einem Defizit von CHF 499 Mio. Die Finanzkommission beantragt dem Grossen Rat dieses Budget zu genehmigen. Sie anerkennt die Anstrengungen des Regierungsrats die Finanzen im Griff zu behalten sieht aber bei ihrem Blick in die Zukunft noch keinen Silberstreifen am Horizont.

Das seit der Verabschiedung durch den Regierungsrat um einige Nachträge bereinigte Budget 2006 des Kantons Basel-Stadt weist ein Defizit von CHF 49,9 Mio. aus; dies bei einem geplanten Ertrag von CHF 3'709,2 Mio. und einem geplanten Aufwand von CHF 3'759,1 Mio. Gegenüber dem Budget 2005 bedeutet dies eine Verbesserung um CHF 77,8 Mio. Setzt man die Höhe des budgetierten Defizits ins Verhältnis zum budgetierten Aufwand, kann man nahezu von einer Punktlandung sprechen. Die Finanzkommission stellt allerdings mit einer gewissen Besorgnis fest, dass der Saldo der laufenden Rechnung trotz der Einsparungen aus den A&L-Massnahmen in Höhe von rund CHF 48 Mio. und trotz höherer Steuer- und Vermögenserträge ein negatives Vorzeichen aufweist.

Die aktuelle Finanzplanung des Regierungsrats bis ins Jahr 2009 weist weiterhin eine Lücke zwischen der Ausgaben- und Einnahmenentwicklung von gegen CHF 100 Mio. auf. Der Regierungsrat möchte das Wachstum der Staatsausgaben deshalb vorerst weiterhin an der Teuerung orientieren. Die Finanzkommission anerkennt diese von der Regierung sich selbst auferlegte Restriktion und weist gleichzeitig darauf hin, dass gemäss neuer Kantonsverfassung der Finanzhaushalt mittelfristig im Gleichgewicht zu halten ist. Insgesamt beurteilt sie das Budget 2006 als vertretbar, ohne damit aber restlos glücklich zu sein.

Grösster Aufwandposten des Kantons Basel-Stadt ist unverändert das Personal. Obwohl der Headcount gesamtstaatlich um 133 Stellen sinkt, steigt der Personalaufwand weiter an – bedingt durch den zu gewährenden Teuerungsausgleich, Reallohnveränderungen und Mehrkosten für temporäres Personal. Beim temporären Personal sieht die Finanzkommission die Gefahr einer Erhöhung des Headcounts durch die Hintertür; sie fordert die Regierung auf, ein Augenmerk auf die weitere Entwicklung dieser Grösse zu richten.

Die Finanzkommission hat festgestellt, dass sich die Durchschnittslöhne zwischen 1999 und 2004 in den Departementen sehr unterschiedlich entwickelt haben. Sie erachtet diese Tatsache als alarmierend. Die divergierende Entwicklung ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass es über den Headcount hinaus einen Stellenplan braucht, der solche Veränderungen nachvollziehbar macht. Die Kompensation des für 2005 vom Grossen Rat nachträglich gewährten Stufenanstiegs haben die Departemente unterschiedlich gehandhabt und nicht ausschliesslich im Personalbereich vorgenommen. Die Finanzkommission bedauert dies – und stellt gleichzeitig in Frage, ob die Einsparungen bei den Sachkosten tatsächlich allesamt nachhaltigen Charakter aufweisen.

Wenig rosig stimmt die Finanzkommission ein Blick auf die strukturelle Entwicklung der Steuereinnahmen. Der erwartete Ertrag aus den Einkommenssteuern der natürlichen Personen – der wichtigsten Steuerkategorie – liegt um CHF 51,4 Mio. oder 4,5% unter dem Budget des Vorjahres. Die insgesamt dennoch höher als im Vorjahr prognostizierten Steuereinnahmen sind in erster Linie der guten Wirtschaftslage zuzuschreiben. Die Finanzkommission weist in diesem Zusammenhang auf die konjunkturbedingt hohe Volatilität der Steuereinnahmen der juristischen Personen hin.

Die Schweizerische Nationalbank hat im Mai 2005 den Erlös aus dem Verkauf von 1'300 Tonnen Gold an Bund und Kantone ausgeschüttet. Für den Kanton Basel-Stadt bedeutet dies einerseits eine einmalige Sondereinnahme von CHF 236,6 Mio., anderseits aber künftig tiefere Einnahmen aus der ordentlichen Gewinnausschüttung. Wird die Sondereinnahme zu 100 Prozent für den Abbau von Schulden verwendet, so sinken die Schuldzinsen bei einem durchschnittlichen Zinssatz von 2,5% um rund CHF 6 Mio. jährlich. Der Einnahmeausfall kann in einem solchen Fall kompensiert werden.

Positiv gestimmt ist die Finanzkommission, was die Einführung des neuen eidgenössischen Finanzausgleichs (NFA) auf kantonaler Ebene betrifft. Sie hat sich von den Departementen ausführlich über die Auswirkungen des NFA informieren lassen und konnte dabei feststellen, dass der Kanton auf den NFA soweit wie heute möglich vorbereitet ist. Die kantonsinterne Projektplanung ist darauf ausgerichtet, dass bis zum Vorliegen der definitiven Bundesbeschlüsse alle Vorarbeiten geleistet sind. Der Kanton Basel-Stadt versucht seine Interessen auf eidgenössischer Ebene mit einem aktiven Verfolgen der Projektarbeiten und der Teilnahme an der Konferenz der Geberkantone geltend zu machen. Die grössten Änderungen löst der NFA im Kanton Basel-Stadt bei den Sonderschulen und der Behindertenhilfe sowie bei den Nationalstrassen aus. Da der NFA für den Kanton Basel-Stadt eine auch aus finanzieller Sicht bedeutende Reform ist, wird die Finanzkommission die Vorbereitungs- und Umsetzungsarbeiten weiter verfolgen.

Der Regierungsrat führt die Kantonsverwaltung nach den Prinzipien der wirkungsorientierten Verwaltung auf Basis von Globalbudgets und Leistungsaufträgen. Die Ablehnung des neuen Steuerungsgesetzes durch den Grossen Rat Anfang 2004 hat dazu geführt, dass die aussagekräftige Verknüpfung von Aufgaben, Leistungen, Wirkungen und Finanzen auf der Ebene der Produktgruppen wieder entfallen ist; Budget und Rechnung enthalten nur die Detailzahlen auf Dienststellenebene. Das Gefälle zwischen Regierung und Parlament hat sich, was Information und Steuerungsmöglichkeiten betrifft, deutlich erhöht. Daran vermag auch die Tatsache nichts zu ändern, dass der Grosse Rat die Schwerpunkte des Politikplans neu beschliessen kann. Die Finanzkommission begrüsst deshalb sehr, dass das Rechnungswesen/Controlling im Finanzdepartement im Laufe des Jahres 2006 die Berichterstattung an den Grossen Rat neu gestalten will. Die neue Form dürfte das Informationsdefizit des Grossen Rates verkleinern, wird aber nichts an der nicht kongruenten Steuerung von Regierungsrat und Parlament ändern.

Hinweise

Website der Finanzkommission
www.grosserrat.bs.ch/kommissionen/fkom/

Weitere Auskünfte

Hanspeter Gass, Präsident Finanzkommission Telefon P +41 (0)61 261 98 67 Telefon G +41 (0)61 295 14 37 Mobile +41 (0)79 435 79 30 E-Mail hanspeter.gass@bluewin.ch