Büro des Grossen Rates erstattet Strafanzeige
MedienmitteilungGrosser Rat
Das Büro des Grossen Rates hat bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingereicht. Gegenstand dieser Strafanzeige ist der im Oktober letzten Jahres vorzeitig den Medien zugespielte Bericht der Geschäftsprüfungskommission bezüglich Rheinschifffahrtsdirektion und Personenschifffahrts-Gesellschaft.
Am 6. Oktober 2004 publizierten der "Baslerstab" und die Basellandschaftliche Zeitung Auszüge aus einem Entwurf für einen Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zu den Vorkommnissen und Feststellungen bei der Rheinschifffahrtsdirektion und der Personenschifffahrts-Gesellschaft. Die Grossratspräsidentin betraute daraufhin im Einvernehmen mit dem Präsidenten der GPK die Disziplinarkommission des Grossen Rates mit den Untersuchungen, wie dies in der Geschäftsordnung des Grossen Rates vorgesehen ist. Die von der Disziplinarkommission vorgenommenen Abklärungen beschränkten sich auf die rein rechtlichen Aspekte und nicht auf die Frage, ob dem Parlament durch die Indiskretion ein Schaden entstanden sei.
Das Büro setzte deshalb eine Subkommission ein zur Abklärung des Sachverhaltes über eine Verletzung der Vertraulichkeit. Diese Subkommission hat sämtliche Mitglieder der GPK, den Präsidenten der Disziplinarkommission, sowie alle weiteren mit dem Bericht beschäftigten Personen befragt.
Auf Grund der erfolgten Befragungen und des ungeklärten und gravierenden Verstosses gegen die parlamentarischen Regeln hat das Büro des Grossen Rates beschlossen, bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung von Art.320 StGB (Amtsgeheimnis) einzureichen.