Die Umwelt- Verkehrs- und Energiekommission des Grossen Rates (UVEK) erwartet eine zügige Umsetzung weiterer Massnahmen zur Förderung des Veloverkehrs.
MedienmitteilungGrosser Rat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen zweiten Velorahmenkredit von CHF 8 Mio. zur Förderung des Veloverkehrs. Damit will er das Veloroutennetz vollenden die Situation der Veloabstellplätze verbessern und weitere Massnahmen zur Erhöhung des Anteils des Veloverkehrs realisieren. Die UVEK steht hinter diesem Anliegen fordert jedoch eine Umsetzung innerhalb von fünf statt acht Jahren.
Der Grosse Rat hat im Jahr 1988 einen Rahmenkredit in der Höhe von CHF 25 Mio. zur Förderung des Veloverkehrs bewilligt. Dieser Rahmenkredit diente der Erstellung eines Veloroutennetzes, der Sanierung gefährlicher Strecken und Kreuzungen sowie der Schaffung von Veloabstellplätzen.
Dieser Rahmenkredit ist heute aufgebraucht. Realisiert sind aber nur 88% des ursprünglich beabsichtigten Netzes. Hauptgrund, warum der erste Rahmenkredit nicht für die Vervollständigung des gesamten Netzes und die erwünschten Verbesserungen bei den Veloabstellplätzen gereicht hat, war die Finanzierung des Veloparkings beim Bahnhof SBB aus dem Rahmenkredit. Mit einer Summe von CHF 12 Mio. hat das Veloparking fast die Hälfte des ersten Rahmenkredits beansprucht. Zum Zeitpunkt der Kreditgenehmigung war dieses Projekt noch nicht absehbar. Mit einem zweiten Velorahmenkredit von CHF 8 Mio. sollen deshalb in den nächsten Jahren das Netz fertig gestellt, die Situation bei den Veloabstellplätzen verbessert und weitere punktuelle Massnahmen zur Förderung der Attraktivität des Veloverkehrs getroffen werden.
Die UVEK ist davon überzeugt, dass Velofahren im städtischen Gebiet attraktiv und sicher sein muss, damit der Anteil des Veloverkehrs am Modal Split steigt. Die Förderung des Veloverkehrs hat neben dem Fussverkehr das beste Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten: Schon mit relativ geringen Investitionen lassen sich Sicherheit und Attraktivität deutlich verbessern. Die Interessen der Velofahrenden sind deshalb bei allen Strassenprojekten (Sanierungen, Neubauten) sowie bei Änderungen von Verkehrsregimes (Signalisation, Markierung, Lichtsignalanlagen) zu berücksichtigen.
Der zweite Velorahmenkredit knüpft an den ersten an, geht teilweise aber auch über diesen hinaus. Eine Analyse der bisherigen Basler Velopolitik zeigt auf, dass es neben weiteren Infrastrukturmassnahmen – Ausbau des Netzes, Öffnung von Einbahnstrassen und Schaffung von Veloabstellplätzen – künftig auch kommunikative Massnahmen wie Motivationskampagnen oder Schulungen braucht. Eine wichtige Zielgruppe der Öffentlichkeitsarbeit sind Kinder sowie Migrantinnen und Migranten.
Früher sind Massnahmen zugunsten der Velofahrenden, die in Abhängigkeit oder im Rahmen von Strassenbauvorhaben realisiert wurden, anteilsmässig dem Velorahmenkredit belastet worden. Wie in jüngster Vergangenheit teilweise bereits praktiziert, sollen solche Vorhaben künftig vollständig dem Hauptkostenträger angerechnet werden. Dem Velorahmenkredit werden also nur noch die Kosten eigenständiger Projekte angerechnet. Die UVEK begrüsst diese Praxisänderung; es wird damit verhindert, dass einzelne Grossprojekte den Löwenanteil des Rahmenkredits beanspruchen. Die UVEK teilt auch die Meinung des Baudepartements, dass eigenständige grössere Veloprojekte dem Grossen Rat separat vorgelegt – also nicht aus dem Velorahmenkredit finanziert– werden sollen.
Hohe Priorität räumt die UVEK der Schaffung zusätzlicher Veloabstellplätze ein. Vordringlich sind aus ihrer Sicht Massnahmen beim Badischen Bahnhof und ein Ausbau der Abstellplätze beim Bahnhof SBB. Mit der Aufwertung des Badischen Bahnhofs durch die S-Bahn nimmt der Velo-Pendler-Verkehr weiter zu. Auch in der Innerstadt ist eine Angebotserweiterung dringend: Kleinere und dezentral angeordnete Abstellplätze fügen sich positiv ins Stadtbild ein und kommen dem Bedürfnis entgegen, das Velo zielnah abzustellen. In den Wohnquartieren und bei Haltestellen des ÖV ist neben der Anzahl auch eine Verbesserung der Qualität der Abstellplätze anzustreben: Velos sollen diebstahlsicher und gedeckt parkiert werden können. In den dicht bewohnten Quartieren sind auch Lösungen anzustreben, an denen sich Hausbesitzer finanziell beteiligen.
Die UVEK fordert, dass die Massnahmen des zweiten Velorahmenkredits innerhalb von fünf Jahren umgesetzt werden und beantragt deshalb eine entsprechende Änderung des Grossratsbeschlusses. Angesichts der Tatsache, dass bezüglich Realisierung des Veloroutennetzes ein Nachholbedarf besteht, ist eine beschleunigte Umsetzung angezeigt. Mit fünf Jahren bleibt der Zeitraum überschaubar. Ausserdem wünscht die UVEK eine jährliche Berichterstattung über den Stand der Umsetzung der Arbeiten.
Hinweise
Der ausführliche Bericht der UVEK zum Ratschlag betreffend Förderung des Veloverkehrs (Zweiter Velorahmenkredit) wird am 21. Dezember 2005 an die Medien verschickt. Er kann auch unter www.grosserrat.bs.ch/suche/geschaefte/details/?idurl=04.1614 (Bericht 04.1614.02) abgerufen werden.