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Neubesetzung der Ombudsstelle

Medienmitteilung

Grosser Rat

Zwei Personen im Job-Sharing als Ombudsleute für Basel-Stadt -- Die Wahlvorbereitungskommission des Grossen Rates beantragt dem Parlament anstelle des Ende Jahr zurücktretenden Andreas Nabholz zwei Personen im Umfang von je 50 Prozent als Ombudsleute des Kantons Basel-Stadt zu wählen. Die Professorin Beatrice Inglin-Buomberger und der Advokat Dieter von Blarer sollen am 29. Juni 2005 vom Grossen Rat für eine sechsjährige Amtsdauer (2006-2011) in dieses Amt gewählt werden.

Der amtierende Ombudsman Andreas Nabholz geht auf Ende dieses Jahres nach achtzehnjähriger Tätigkeit als Ombudsman des Kantons Basel-Stadt in den Ruhestand. Die Wahlvorbereitungskommission des Grossen Rates unter dem Vorsitz von Stephan Maurer (DSP) hat die Stelle bereits im letzten November ausgeschrieben und zwei Persönlichkeiten evaluiert, die sie dem Grossen Rat zur Wahl als Ombudsman vorschlägt. Möglich wurde die Aufteilung der Vollzeitstelle auf je 50 Prozent durch eine Änderung des Ombudsman-Gesetzes vor zwei Jahren. Die Professorin Beatrice Inglin-Buomberger und der Advokat Dieter von Blarer haben sich je für eine Teilzeitstelle beworben und kannten sich persönlich nicht. Die Kommission hat aus den 56 eingegangenen qualitativ durchwegs hochstehenden Bewerbungen schliesslich das Team Inglin / von Blarer gebildet, welches sich nach einer gegenseitigen Kontaktaufnahme zur Zusammenarbeit bereit erklärt hat.

Es ist das erste Mal, dass in der Schweiz eine staatliche Ombudsstelle im Job-Sharing betrieben werden soll. Der Vorschlag der Wahlvorbereitungskommission hat deshalb Pioniercharakter. Die Aufteilung der Stelle je in 50 Prozent auf einen Mann und eine Frau bringt nach Ansicht der Kommission Vorteile. Neben positiven Synergieeffekten durch das Zusammenwirken zweier unterschiedlicher Persönlichkeiten ist in einer Zweierbesetzung eine bessere Überbrückung von Engpässen zu erwarten. Zudem eröffnet sich die Möglichkeit, in speziellen und begründeten Fällen ausdrücklich Mann oder Frau als Ansprechperson anbieten zu können.

Beatrice Inglin-Buomberger ist Professorin und Dozentin an der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel. Sie ist an dieser Schule verantwortlich für das Ressort Praxis der Sozialarbeit und Studienleiterin des eidg. anerkannten Nachdiplomstudiums für betriebswirtschaftliches Management von Non-Profit-Organisationen. Zur Zeit befindet sie sich in einer Weiterbildung zur Mediatorin. Beatrice Inglin-Buomberger gehörte von 1983 bis 1988 und von 1992 bis 2005 dem Grossen Rat an, den sie im letzten Amtsjahr (2004/2005) präsidierte. Bereits in den achtziger Jahren war sie Mitglied der Begnadigungskommission des Grossen Rates und 2000 - 2001 amtierte sie als Präsidentin der Petitionskommission. Zudem war sie während mehreren Jahren Mitglied der regierungsrätlichen Kommissionen für Entwicklungshilfe und Behindertenfragen.

Dieter von Blarer absolvierte nach seiner Ausbildung zum Juristen an der Universität Freiburg im Uechtland diverse Praktika beim Kanton Basel-Landschaft und war danach während 15 Jahren Partner in einer Anwaltskanzlei in Aesch BL. Dort befasste er sich hauptsächlich mit öffentlichem Recht, mit Bau- und Planungsrecht, mit Familienrecht, Vertragsrecht und Migrationsrecht sowie Mediation. Ab 1999 war Dieter von Blarer bei der OSZE im Kosovo tätig. Er war dort unter anderem für das Monitoring und Reporting von Menschenrechtsfragen verantwortlich und leitete ein Team von 15 internationalen und kosovarischen Menschenrechtsbeobachtenden. Als Leiter der Untersuchungsabteilung der Ombudsperson im Kosovo behandelte er unter anderem Vorwürfe des Amtsmissbrauchs und der Vernachlässigung von Strafuntersuchungen gegen die UNO-Polizei. In seiner jetzigen Tätigkeit beim EDA leitet er innerstaatliche und regionale Projekte in Zentralasien. Schwerpunkte dieser Tätigkeit sind wiederum Menschenrechtsprojekte und Konfliktmanagement. In Aesch BL amtierte Dieter von Blarer während 12 Jahren als Mitglied der Fürsorgebehörde, zeitweise als deren Präsident.

Der Ombudsman hört die Anliegen und Beschwerden der Vorsprechenden persönlich an und untersucht dann, ob die öffentlichen Dienststellen vorschriftsmässig und korrekt verfahren. Als Vermittler sucht er bei Konflikten nach einer möglichst fairen, einvernehmlichen Lösung. Die Beratungs- und Hilfeleistungen des Ombudsmans sind kostenlos. Alle Angaben werden vertraulich und diskret behandelt. Der Ombudsman untersteht der Schweigepflicht.

Der Wirkungskreis des Ombudsmans umfasst alle Dienststellen der Kantonsverwaltung sowie Institutionen und Organisationen, die überwiegend vom Kanton finanziert werden. Vom Wirkungskreis ausgeschlossen sind die gesetzgebenden und richterlichen Behörden des Kantons Basel-Stadt.

Hinweise

Bericht der Kommission an den Grossen Rat:
www.grosserrat.bs.ch/dok/bericht_ombudsman.pdf

Weitere Auskünfte

Stephan Maurer Präsident der Wahlvorbereitungskommission Tel. 0512 29 28 46