UVEK verlangt Prüfung der kostenneutralen Einführung einer Abfall-Grundgebühr
MedienmitteilungGrosser Rat
Die Umwelt- Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) des Grossen Rates hat sich mit dem erstmals vorliegenden Entwurf einer detaillierten Abfallrechnung für die Stadt Basel befasst. Die Kommission verlangt vom Regierungsrat in einem Anzug die kostenneutrale Umsetzung des Verursacherprinzips um das Defizit der Abfallrechnung zu decken: Neben einer geringfügigen Anhebung der Sackgebühren soll darum zusätzlich eine Grundgebühr eingeführt werden.
Gemäss eidgenössischem Umweltschutzgesetz sind die Kantone verpflichtet, die Entsorgung des Siedlungsabfalls kostendeckend – via Gebühren oder Abgaben – abzuwickeln. Die Erträge aus der Gebühr für die Bebbi-Säcke verfehlen diese Kostendeckung in der Stadt Basel heute deutlich; die Finanzierung der basel-städtischen Abfallwirtschaft genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Weil die eidgenössische Mehrwertsteuerverwaltung die Finanzierung der Abfallwirtschaft aus allgemeinen Steuern als mehrwertsteuerpflichtig taxiert hat, unterhält die Stadt Basel seit 2002 ein Konto "Spezialfinanzierung", auf dem sich inzwischen ein Defizit von rund 16 Mio. CHF angehäuft hat.
Der Regierungsrat hat deshalb im Frühjahr 2004 – einer Empfehlung des BUWAL folgend –vorgeschlagen, das sog. Splittingverfahren einzuführen. Neben der Sackgebühr wird durch das Splittingverfahren eine Abfall-Grundgebühr erhoben. Obwohl dieses Modell bereits in über 1000 Schweizer Gemeinden funktioniert, hat der Grosse Rat mit Überweisung der Motion Schultheiss an die Regierung den Auftrag erteilt, die entsprechende Kompetenznorm im Umweltschutzgesetz aufzuheben.
Die UVEK hat die Regierung u.a. anlässlich der Behandlung des Abfallberichts aufgefordert, eine transparente Abfallrechnung für die Stadt Basel zu erstellen und auf dieser Grundlage die möglichen Varianten zur Einführung kostendeckender Abfallgebühren aufzuzeigen.
Gemäss dem nun vorliegenden Entwurf der Abfallrechnung würde eine Vollkostendeckung der Abfallwirtschaft alleine über die Bebbi-Sackgebühr diese von heute CHF 1.90 auf mindestens CHF 3.10 erhöhen. Mit derart hohen Sackgebühren würde die Stadt Basel zum Gebührenleader der gesamten Region. Dies wäre politisch heikel und würde der illegalen Abfallentsorgung Vorschub leisten.
Eine Analyse der Abfallrechnung zeigt, dass eine Gebührenfinanzierung in erster Linie dort Sinn macht, wo eine Lenkung des Verhaltens angestrebt wird. Für Dienstleistungen, die gratis erfolgen (z.B. Sonderabfall-Sammelstellen oder Papier/Karton-Abfuhr), eignet sich eine Grundgebühr besser. Mit einer Grundgebühr müsste die Gebühr des Bebbisacks nur geringfügig angehoben werden (beispielsweise Angleichung des Preises aufgrund der aufgelaufenen Teuerung), um die effektiven Kosten des Siedlungsabfalls zu decken.
Als beste Lösung sieht die überwiegende Mehrheit der Mitglieder der UVEK eine kostenneutrale Umsetzung des vom Bund empfohlenen Splittingverfahrens. Die Erhöhung der Gebühren ist durch Reduktionen in anderen Bereichen staatlicher Tätigkeit (z.B. Abwassergebühren/Steuern) zu kompensieren.
Die den Anzug unterzeichnenden 13 Mitglieder der UVEK bitten nun den Regierungsrat, im Zusammenhang mit der Beantwortung der Motion Schultheiss eine im Text des Anzugs skizzierte Lösung vorzuschlagen.