Verabschiedung von Andreas Nabholz - Amtsantritt der neuen Ombudsleute
MedienmitteilungGrosser Rat
Der Grosse Rat hat heute Andreas Nabholz seit 18 Jahren Ombudsman des Kantons Basel-Stadt unter Verdankung der geleisteten Dienste verabschiedet. Die beiden neuen Ombudsleute Beatrice Inglin-Buomberger und Dieter von Blarer treten ihr Amt am 1. Januar 2006 an.
Der Präsident des Grossen Rates, Bruno Mazzotti, dankte dem scheidenden Ombudsman Andreas Nabholz für die dem Staat als Ombudsman geleisteten Dienste. In den vergangenen 18 Jahren hat er das Amt geprägt. Sein Motto, in einem Konfliktfall in jedem Fall zuerst beide Seiten anzuhören und erst dann zu entscheiden, ob und wie gegensätzliche Standpunkte einer Vermittlung zuzuführen seien, hat sich bewährt.
Der Ombudsman hat den gesetzlichen Auftrag, dem Einzelnen bei der Wahrung seiner Rechte und Interessen gegenüber der Verwaltung zu helfen und bei Streitigkeiten zu vermitteln sowie die Verwaltung zu bürgerfreundlichem Verhalten zu veranlassen, aber auch vor ungerechtfertigten Vorwürfen zu schützen. Der Ombudsman hört die Anliegen und Beschwerden der Vorsprechenden persönlich an und untersucht dann, ob die öffentlichen Dienststellen vorschriftsmässig und korrekt verfahren. Als Vermittler sucht er bei Konflikten nach einer möglichst fairen, einvernehmlichen Lösung. Die Beratungs- und Hilfeleistungen des Ombudsmans sind kostenlos. Alle Angaben werden vertraulich und diskret behandelt. Zudem untersteht der Ombudsman der Schweigepflicht.
Bereits im Jahr 1971 wurde in Basel eine Initiative "Zur Verbesserung des Schutzes der verfassungsmässigen Rechte der Bürger und zur Verstärkung der parlamentarischen Kontrolle" eingereicht. Bis ein Ombudsman eingesetzt werden konnte, vergingen allerdings 17 Jahre mit zwei Volksabstimmungen und verschiedenen Gesetzesänderungen. Am 7. Januar 1988 wählte der Grosse Rat Andreas Nabholz als ersten Ombudsman.
Basel-Stadt schafft Ombudsstelle im Job-Sharing
Die bereits im Juni dieses Jahres vom Grossen Rat gewählten neuen Ombudsleute Beatrice Inglin-Buomberger und Dieter von Blarer treten ihr Amt am 1. Januar 2006 an.
Es ist das erste Mal, dass in der Schweiz eine staatliche Ombudsstelle im Job-Sharing betrieben wird. Die Aufteilung der Stelle je in 50 Prozent auf einen Mann und eine Frau bringt Vorteile. Neben positiven Synergieeffekten durch das Zusammenwirken zweier unterschiedlicher Persönlichkeiten ist in einer Zweierbesetzung eine bessere Überbrückung von Engpässen zu erwarten. Zudem eröffnet sich die Möglichkeit, in speziellen und begründeten Fällen ausdrücklich Mann oder Frau als Ansprechperson anbieten zu können.
Beatrice Inglin-Buomberger war zuletzt Professorin und Dozentin an der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel. Sie war an dieser Schule verantwortlich für das Ressort Praxis der Sozialarbeit und Studienleiterin des eidgenössisch anerkannten Nachdiplomstudiums für betriebswirtschaftliches Management von Non-Profit-Organisationen. Beatrice Inglin-Buomberger gehörte von 1983 bis 1988 und von 1992 bis 2005 dem Grossen Rat an, den sie im Amtsjahr 2004/2005 präsidierte.
Dieter von Blarer war während 15 Jahren Partner in einer Anwaltskanzlei in Aesch BL. Ab 1999 war er bei der OSZE im Kosovo tätig. Als Leiter der Untersuchungsabteilung der Ombudsperson im Kosovo behandelte er unter anderem Vorwürfe des Amtsmissbrauchs und der Vernachlässigung von Strafuntersuchungen gegen die UNO-Polizei. Zuletzt leitete Dieter von Blarer beim EDA innerstaatliche und regionale Projekte in Zentralasien. Schwerpunkte dieser Tätigkeit waren wiederum Menschenrechtsprojekte und Konfliktmanagement.