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Neue Geschäftsordnung des Grossen Rates tritt in Kraft:

Medienmitteilung

Grosser Rat

Viel Bewährtes aber auch wichtige Reformpunkte -- Am morgigen Kunigundentag treten als Folge der neuen Kantonsverfassung die totalrevidierte Geschäftsordnung des Grossen Rates und deren Ausführungsbestimmungen in Kraft. Das neue "Hausgesetz" des Parlaments bewahrt inhaltlich in weiten Teilen das bisher Praktizierte bringt aber punktuell Neuerungen bezüglich Organisation Verhandlungen und Instrumentarium des Rats.

Die neue Kantonsverfassung trat am Heinrichstag (13. Juli), dem Tag, an dem Basel 1501 der Eidgenossenschaft beigetreten ist, in Kraft. Das Parlament legte das Inkraftsetzen seiner Geschäftsordnung (GO) deshalb auf den 9. September, den Kunigundentag. Kunigunde war die Gattin von Kaiser Heinrich II.

Die Ratsverhandlungen erfahren durch die neue GO keine grundlegenden Änderungen. Die Verhandlungssprache – in der Beratung ein sehr umstrittener Punkt – bleibt "Deutsch", womit die Ratsmitglieder weiterhin Hochdeutsch oder Mundart sprechen können. Neu können Rats- und Regierungsmitglieder einem votierenden Ratsmitglied eine kurze Zwischenfrage stellen, falls dieses einverstanden ist.

Bei den parlamentarischen Instrumenten ist die Kleine Anfrage zur Schriftlichen Anfrage aufgewertet worden. Die Regierung muss diese innert drei Monaten, ebenfalls schriftlich, beantworten. Wichtig für die ständigen Kommissionen: Neu können auch sie parlamentarische Vorstösse einreichen. Mit der Wahlprüfungskommission wurde im übrigen eine der bisher 14 ständigen Kommissionen aufgehoben.

Die neue Kantonsverfassung räumt dem Grossen Rat ein lange gefordertes Mitwirkungsrecht bei wichtigen Staatsverträgen ein. Damit sich dadurch Vertragsverhandlungen nicht verzögern, schreibt die GO ein rasches und effizientes Verfahren im Rat fest. Schliesslich präzisiert die GO die Frist, innert welcher eine Petentschaft Anspruch auf eine Antwort der Petitionskommission hat: In der Regel soll diese innert 18 Monaten vorliegen.

Erst auf Beginn der nächsten Legislaturperiode, d.h. auf 1. Februar 2009, werden im Zuge der Verkleinerung des Grossen Rates auf 100 Mitglieder die sieben Sachkommissionen von 15 auf 11 Mitglieder reduziert. Zudem werden dannzumal das älteste und das jüngste Ratsmitglied die konstituierende Sitzung gemeinsam eröffnen.

Hinweise

GO wie Ausführungsbestimmungen sind auf der Titelseite von www.grosserrat.bs.ch , in der grünen Spalte Aktuelles, abrufbar.

Weitere Auskünfte

Andreas Burckhardt Grossratspräsident Tel. 061 270 60 71