Strafanzeige Finanzverwaltung / Pensionskasse Basel-Stadt
MedienmitteilungGrosser Rat
Stellungnahme der Finanzkommission zum Entscheid der Rekurskammer des Strafgerichts -- Die Finanzkommission hat an ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2006 zur Kenntnis genommen dass die Rekurskammer des Strafgerichts Basel-Stadt den Rekurs der Finanzkommission gegen den Einstellungsbeschluss der Basler Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen vier zum Teil ehemalige Mitarbeiter der Finanzverwaltung (FIWA) abgelehnt hat. Sie verzichtet auf weitere Rechtsmittel.
Die Finanzkommission hatte die Strafanzeige am 26. Januar 2005 im Nachgang zu ihren Ermittlungen als Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Aufklärung der Vorkommnisse bei der Pensionskasse des Kantons Basel-Stadt (PKBS) eingereicht. Es ging um den Verdacht, die FIWA habe die PKBS im Zuge von Initial-Public-Offering-Transaktionen im Jahr 2000 sowie Day-Trading-Geschäften im Jahr 2001 zugunsten ihrer kleineren Mandate in strafrechtlicher Weise benachteiligt. Die Finanzkommission beantragte damals, dass ein ausserordentlicher, in dieser Angelegenheit unbefangener Staatsanwalt eingesetzt werde, was der Regierungsrat – trotz anders lautender Anträge der Staatsanwaltschaft und des Justizdepartements – am 8. März 2005 ablehnte.
Am 27. April 2006 stellte die Staatsanwaltschaft nach ausführlichen Ermittlungen das Strafverfahren ein. Die Finanzkommission entschied daraufhin am 11. Mai 2006, gegen den Einstellungsbeschluss Rekurs zu erheben. Sie führte in ihrem Rekursschreiben rechtliche und vor allem staatspolitische Gründe auf: "Es wird (...) allen involvierten Parteien von Nutzen sein, dass der angezeigte Sachverhalt von der – sowohl von Parlament als auch Regierungsrat/Verwaltung unabhängigen – dritten Staatsgewalt beurteilt wird. Die Finanzkommission hält es deshalb für angezeigt, dass die Rekurskammer des Strafgerichts Basel-Stadt den Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft überprüft."
Die Finanzkommission kann die knapp 30seitige Begründung des Entscheids der Rekurskammer vom 3. November 2006 nachvollziehen. Die Rekurskammer stützt den Entscheid der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, und beruft sich dabei zu grossen Teilen auf das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Gutachten von Alexander Rabian, Zürcher Anwalt und Mitglied der Geschäftsleitung der Selbstregulierungsorganisation des Verbands Schweizerischer Vermögensverwalter. Sie hält zwar fest, dass es ungewöhnlich ist, die Frage nach der strafrechtlichen Bedeutung eines Verhaltens an einen Sachverständigen zu delegieren, führt gleichzeitig aber aus, dass dies aufgrund der in diesem Fall schwierigen Materie gerechtfertigt erscheint. Die Rekurskammer erachtet das 70seitige Gutachten Rabian als verständlich, sorgfältig, umfassend und nachvollziehbar.
Im Wesentlichen kommt die Rekurskammer zum Schluss, dass trotz einer zum Teil disproportionalen Verteilung von Finanzmarktgewinnen eine systematische und böswillige Benachteiligung der PKBS nicht ersichtlich ist. Sie gewinnt vielmehr – mit Verweis auf das Gutachten Rabian – teilweise den Eindruck eines mangelnden Sensoriums und eines Informalismus. Dies zeigt der Finanzkommission einmal mehr, dass die Corporate Governance bei FIWA und PKBS damals ungenügend war.
Auch angesichts des ablehnenden Entscheids erachtet die Finanzkommission ihren Rekurs rückblickend als richtig. Erst dieser Schritt hat die rechtliche Prüfung der angezeigten Tatbestände durch eine gerichtliche Behörde ermöglicht. Noch hängig ist das von der Staatsanwaltschaft initiierte Verfahren beim Eidgenössischen Finanzdepartement im Zusammenhang mit der Unterlassung der FIWA, sich gemäss der Geldwäscherei-Bestimmungen der direkten Aufsicht der entsprechenden Kontrollstelle oder dergleichen zu unterstellen. Abgesehen davon ist die PUK mit der definitiven Einstellung des Strafverfahrens für die Finanzkommission abgeschlossen. Ihren Bericht zum Schlussbericht des Regierungsrats zu den Empfehlungen der PUK hat der Grosse Rat bereits am 18. September 2006 zur Kenntnis genommen.