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Tagesordnung für die Grossratssitzungen vom 28. und 29. Juni

Medienmitteilung

Grosser Rat

Den Rat beschäftigen die Staatsrechnung und eine neue Geschäftsordnung -- Der Grosse Rat behandelt an der "Bündelitags-Sitzung" traditionsgemäss die Staatsrechnung 2005. Als Folge der neuen Kantonsverfassung die am 13. Juli 2006 in Kraft tritt wird sich das Parlament zudem eine totalrevidierte Geschäftsordnung geben.

An seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien behandelt der Grosse Rat wie üblich die Staatsrechnung 2005. Die Finanzkommission beantragt dem Plenum, die nahezu ausgeglichene Rechnung zu genehmigen. Ebenfalls traditionelle Geschäfte der "Bündelitags-Sitzung", an welcher keine neuen Vorstösse entgegengenommen werden, sind die Genehmigung der Rechnungen 2005 der fünf kantonalen Museen und der IWB.

Bezüglich zweier Initiativen, die eine Reduktion der Steuerbelastung anstreben, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, diese für rechtlich zulässig zu erklären. Die eine Initiative möchte die Einkommenssteuern für natürliche Personen im Kanton Basel-Stadt in zwei Schritten um je 5 Prozent senken, die andere fordert den Abzug von Krankenkassen-beiträgen am steuerbaren Einkommen. Über die materielle Behandlung der Initiativen entscheidet der Rat erst im September.

Dem Parlament liegt sodann ein Entwurf für ein neues Standortförderungsgesetz vor. Das Gesetz gibt der Förderung des Standorts eine gesetzliche Grundlage. Zudem wird mit dem Gesetz ein spezifischer Fonds für standortrelevante Massnahmen geschaffen.

Verschiedene Bestimmungen der neuen Kantonsverfassung, die am 13. Juli 2006 in Kraft treten wird, betreffen die Organisation des Grossen Rates. Der Rat hatte deshalb eine Spezialkommission eingesetzt mit dem Auftrag, die Geschäftsordnung (GO) des Grossen Rates und die dazugehörenden Ausführungsbestimmungen einer Totalrevision zu unterziehen. Die Arbeit dieser Kommission liegt dem Parlament nun vor. Die wichtigsten Anpassungen und Nachführungen, die nach den Sommerferien in Kraft treten sollen, betreffen das Dringlichkeitsrecht, die Antragsberechtigung, das Mitwirkungsrecht bei Staatsverträgen und das Petitionsrecht. Die Oberaufsichtskommissionen sollen auch in Zukunft aus 11 Mitgliedern zusammengesetzt sein, die Sachkommissionen sollen von 15 auf 11 Mitglieder reduziert werden. Diese Änderung im Zuge der Verkleinerung des Grossen Rates würde erst auf die neue Legislatur, also den 1. Februar 2009 hin, wirksam. Zu reden geben dürfte die unveränderte Mindestgrösse von fünf Ratsmitgliedern für das Bilden einer Fraktion und die in Zukunft vorgeschriebene Verhandlungssprache Schriftdeutsch.

Hinweise

Weitere Auskünfte

Andreas Burckhardt Grossratspräsident Tel. 061 270 60 71 od. 079 446 89 89