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UVEK unterstützt Kredit für die Projektierung der Verlängerung der Tramlinie 8 nach Weil am Rhein

Medienmitteilung

Grosser Rat

Die Umwelt- Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) empfiehlt dem Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt Zustimmung zum Ausgabenbericht betreffend Planungs-kredit für die Projektierung einer Tramlinie Kleinhüningen – Weil am Rhein. Der beantragte Gesamtkredit von CHF 14 Mio. dient für die erste Projektierungsphase um dem Grossen Rat bis Sommer 2007 einen beschlussreifen Ratschlag zur Tramverlängerung vorzulegen.

Tramverlängerungen in die benachbarten Städte jenseits der Landesgrenze bringen nicht nur diesen, sondern auch dem Kanton Basel-Stadt einen Nutzen. Da – nicht zuletzt auch durch die bilateralen Verträge – die Bedeutung der Landesgrenzen sinken und die Verflechtung zwischen den einzelnen Orten der Agglomeration weiter zunehmen wird, würde die Lebensqualität in den schon heute stark vom Verkehr belasteten Quartieren in Basel Nord ohne Ausbau des ÖV-Angebots weiter beeinträchtigt. Die zu planende neue Tramstrecke zwischen Kleinhüningen und Weil am Rhein ist nach Durchbindung der Regio-S-Bahn aus dem Wiesental und Lörrach zum Bahnhof SBB ein weiterer wichtiger Baustein im Hinblick auf die Attraktivitätssteigerung des grenzüberschreitenden ÖV-Angebots. Flankiert von weiteren Massnahmen soll sie auch einen Beitrag zur Entschärfung der Verkehrsprobleme im Raum Kleinhüningen leisten.

Die UVEK hat sich bereits in ihrem Bericht zum ÖV-Programm 2006 – 2009 vom 28.9.2005 grundsätzlich hinter die Verlängerung von Tramlinien in die südbadischen und elsässischen Nachbargemeinden gestellt. Die Gutheissung des notwendigen Planungskredits, um das Projekt zu konkretisieren und bereits im Sommer 2007 verlässliche Zahlen für den eigentlichen Ratschlag zu haben, fand in der UVEK einhellige Zustimmung.

Die UVEK hatte neben Vertretern des WSD auch Oberbürgermeister Wolfgang Dietz und Bürgermeister Klaus Eberhardt aus Weil am Rhein sowie einen Vertreter der Kontaktgruppe Kleinhüningen zu einer Kommissionssitzung eingeladen, um sich einen direkten Eindruck über die Stimmung gegenüber dem Tramverlängerungs-Vorhaben in unserer Nachbarstadt Weil und in der Kleinhüninger Bevölkerung verschaffen zu können.

Das ganze Projekt unterliegt einem ehrgeizigen Zeitplan, weil – falls der Baubeginn nicht vor Ende 2008 erfolgt – der Anspruch auf die freigegebenen Bundesmittel aus der Dringlichkeitstranche des Infrastrukturfonds erlischt. Die Projekte könnten in einem solchen Fall im Rahmen des Agglomerationsprogramms Basel neu beantragt werden – dies allerdings mit ungewissem Ausgang: die Höhe der Bundesbeteiligung ist ungewiss, ausserdem wird man wohl in Konkurrenz zu einer Vielzahl Begehrlichkeiten anderer Kantone stehen.

Die beiden Partner Kanton Basel-Stadt und Stadt Weil am Rhein tragen die Planungsverantwortung für ihren jeweiligen Streckenteil gemäss dem Territorialprinzip, das Gesamtprojekt wird durch einen gemeinsamen Projektleiter koordiniert. Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat allerdings vor, einen Drittel der Planungskosten Phase I, die auf deutscher Seite anfallen, zu übernehmen, dies entspricht umgerechnet CHF 330’000. Für die Stadt Weil am Rhein bringt das Tramprojekt eine ungleich grössere finanzielle Belastung mit sich als für den Kanton Basel-Stadt: Ein basel-städtischer Zusatzbeitrag für die deutschen Planungskosten scheint daher auch der UVEK angemessen.

Voraussetzung, dass die Planung auf Schweizer Seite in Angriff genommen wird, ist ein positiv lautender Entscheid des Gemeinderats von Weil am Rhein zur Kostenbeteiligung für die Planung der Phase I. Angesichts des offenbar engen finanziellen Spielraums der Stadt Weil am Rhein befürchtet die UVEK, dass die Höhe der zu übernehmenden Planungskosten umstritten sein könnte. Durch eine Neuformulierung des 3. Absatzes im Grossratsbeschluss möchte die Mehrheit der UVEK dem Grossen Rat beliebt machen, eine gewisse Offenheit gegenüber unserer Nachbarstadt zu signalisieren. Es wird aber dennoch ein klarer Beschluss des Gemeinderats erwartet, indem die nötigen Planungsschritte beschlossen und auch eine echte Anstrengung unternommen wird, die Planungsphase angemessen mitzufinanzieren. Ohne dieses Commitment – verstanden als verbindliche Absichtserklärung und Tatbeweis – müsste die Planung eingestellt werden.

Die UVEK erwartet, dass bereits in der Planungsphase konkrete flankierende Massnahmen zur verkehrlichen Entlastung von Kleinhüningen angedacht werden und sich der Regierungsrat insbesondere den Problemen Transitschwerverkehr und individueller Durchgangsverkehr annimmt. Dieser Verkehr gehört nicht in bewohnte Gebiete, sondern muss durch geeignete Massnahmen direkt auf die Autobahn geleitet werden. Damit würde die geplante Tramlinie von den Quartierbewohnerinnen und -bewohnern nicht als zusätzliche Be- sondern als Entlastung vom Gesamtverkehr wahrgenommen und würde entsprechend auf bessere Akzeptanz stossen.

Hinweise

Der ausführliche Bericht der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission ist im Internet unter www.grosserrat.bs.ch (Titelseite: rechts Spalte Aktuelles) abrufbar.

Weitere Auskünfte

Gabi Mächler, Kommissionspräsidentin Telefon +41 (0)79 639 87 86 E-Mail gabi.maechler@bluewin.ch