Umwelt- Verkehrs- und Energiekommission erwartet Überarbeitung des Verkehrsregimes für die Basler Innenstadt
MedienmitteilungGrosser Rat
Die Umwelt- Verkehrs- und Energiekommission des Grossen Rates (UVEK) hat ihre intensive über ein Jahr dauernde Arbeit zum Ratschlag zur Aufwertung der Basler Innenstadt sowie zu einem neuen Verkehrsregime Innenstadt abgeschlossen. Während sie das Vorhaben „Innenstadt - Qualität im Zentrum“ befürwortet ist sie mit dem vom Regierungsrat vorgelegten Verkehrsregime nicht einverstanden.
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat im Ratschlag betreffend Finanzierung des Vorhabens „Innenstadt – Qualität im Zentrum“ und des Vorhabens „Neues Verkehrsregime Innenstadt“ zwei Vorhaben vorgelegt, die thematisch zwar zusammengehören, sich aber gegenseitig nicht zwingend bedingen. Zu intensiven Diskussionen hat in der UVEK vor allem das neue Verkehrsregime Innenstadt geführt. Die Kommission betrachtet die heutige Verkehrssituation in der Basler Innenstadt einhellig als unbefriedigend. Die Durchsetzung der geltenden Regeln ist schwierig, weil unterschiedliche Sperrzeiten für die Zufahrt in die Fussgängerzonen bestehen und die Berechtigungen dazu nicht eindeutig geregelt sind. Eine transparente und auch mit realistischem Aufwand durchsetzbare Lösung bringt aus Sicht der UVEK aber auch das vom Regierungsrat vorgeschlagene neue Konzept nicht. Deshalb stellt die UVEK dem Grossen Rat keinen Antrag zum neuen Verkehrsregime, sondern erwartet vom Regierungsrat eine neue, überarbeitete Vorlage.
Weil die Vorstellungen betreffend ein künftiges Verkehrsregime Innenstadt stark divergieren, sieht die UVEK nur eine Chance auf – aus ihrer Sicht dringend notwendige – Veränderungen, wenn sich alle politischen Lager aufeinander zu bewegen und bereit sind, von ihren Maximalforderungen abzuweichen. Die UVEK ist in ihren Beratungen zur Überzeugung gelangt, dass ein Gesamtpaket von verschiedenen Massnahmen geschnürt werden muss, um einen Durchbruch zu erzielen. Einzelforderungen wie zum Beispiel ein Parkhaus im Gebiet Aeschen oder eine vom motorisierten Durchgangsverkehr befreite Mittlere Brücke bleiben für sich betrachtet wohl chancenlos. Die UVEK ist überzeugt, dass nur eine unvoreingenommene Betrachtung aller Seiten Widerstände abbauen kann.
Um die Erarbeitung eines neuen Verkehrsregimes Innenstadt zu erleichtern und ein solches von Anfang an auf relativ stabile Beine stellen zu können, gibt die UVEK in ihrem Bericht Leitplanken vor, in denen sich ein neuer Vorschlag aus ihrer Sicht bewegen muss. Bei Berücksichtigung dieser Leitplanken ist eine mehrheitsfähige Umsetzung in relativ kurzer Zeit möglich. Die Kommission zeigt sich erfreut, dass die Verantwortlichen im zuständigen Sicherheitsdepartement solche Leitplanken nicht nur gewünscht haben, sondern auch Bereitschaft signalisiert haben, eine neue Vorlage an diesen auszurichten.
Die beiden umstrittensten Elemente eines künftigen Verkehrsregimes sind das schon lange diskutierte Innenstadt-Parking im Raum Aeschen und die Befreiung der Mittleren Brücke vom motorisierten Durchgangsverkehr. Eine Kommissionsmehrheit lehnt ein neues Parking im Raum Aeschen isoliert betrachtet ab, würde hingegen die Kombination der beiden genannten Vorhaben dem Status quo vorziehen. Die UVEK empfiehlt dem Regierungsrat deshalb, die Umsetzung des Fussgänger-Y mit Sperrung der Mittleren Brücke für den motorisierten Individualverkehr und das Autoparking im Raum Aeschen mit Kompensation von Ganztagesparkplätzen auf der Allmend im Ausmass von mindestens 60% der im Parking neu entstehenden Abstellplätze miteinander zu verknüpfen.
Weitere Leitlinien setzt die UVEK in folgenden Bereichen:
- Die heute geltenden Berechtigungen und Signalisationen betreffend die Zufahrt zur Innenstadt sind nicht benutzerfreundlich. Eine Vereinheitlichung und Vereinfachung tut deshalb Not: Es müssen für die ganze Innenstadt dieselben Sperrzeiten gelten; wünschenswert ist deren Ausdehnung in die Nachtstunden.
- Die Durchsetzung der geltenden Regeln dürfte mit den vom Regierungsrat beantragten Wechselsignalen nicht einfacher werden, insbesondere da die notwendigen personellen Ressourcen dazu bei der Polizei nicht vorhanden sind. Die UVEK zweifelt daran, dass sich mit Wechselsignalen alleine die heute unbefriedigende Situation massgeblich verbessern würde. Als Teil eines Gesamtkonzepts schliesst sie Wechselsignale hingegen nicht aus. Zur Beschränkung der Zufahrt in den Kern der Innenstadt möchte sie auch den Einsatz von mechanischen Sperren geprüft haben.
- Innerhalb des als Innenstadt definierten Perimeters sollen möglichst viele Strassen als Fussgänger-, Begegnungs- oder Tempo 30-Zonen ausgestaltet werden.
- Während der Sperrzeiten soll die Fahrt in den Kern der Innenstadt (Fussgängerzone) und über die Mittlere Brücke nur mit zeitlich und örtlich beschränkter Bewilligung erlaubt sein. Das Bewilligungsprozedere soll einfach, schnell und transparent sein. Die Zahl der Motorfahrzeuge in der Innenstadt soll sich dabei deutlich verringern.
- Um der Bedeutung des Velos als „rollende Einkaufstasche“ gerecht zu werden, braucht es nicht nur dezentrale Abstellgelegenheiten, sondern es muss auch möglich sein, die Innenstadt ohne grössere Umwege mit dem Velo zu durchqueren.
- Die Aeschenvorstadt ist ein wichtiger Baustein einer attraktiven Fussgängerzone Innenstadt und muss deshalb in diese einbezogen werden. Um den Bankenplatz für die Fussgänger und den ÖV aufzuwerten, bedarf es einer deutlichen Reduktion des motorisierten Durchgangsverkehrs auf der Achse Elisabethenstrasse – St. Alban-Graben.
Hinweise
Der vollständige Bericht der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission ist im Internet unter www.grosserrat.bs.ch/ abrufbar.