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Abschluss der Untersuchungen der Finanzkommission zum IWB-Fest

Medienmitteilung

Grosser Rat

Pro-Kopf-Kosten von CHF 450 zu hoch – fehlendes politisches Gespür mangelndes Augenmass – Verletzungen der Submissionsbestimmungen und allenfalls des Finanzhaushaltgesetzes

Im Frühling 2008 hat die Finanzkommission vernommen, dass das Fest der Industriellen Werke Basel (IWB) vom 28. März 2008 eine aufwendige Angelegenheit gewesen sei. Sie erkundigte sich deshalb bei den IWB nach den genauen Zahlen. Am 18. Juni 2008 teilten die IWB mit, dass sich die Kosten des Anlasses auf CHF 325'000 belaufen hatten. Nach den Sommerferien 2008 nahm die Finanzkommission das Thema deshalb auch mit dem Baudepartement auf. Am 17. Dezember 2008 schliesslich machte die Basler Zeitung die bis dato öffentlich nicht bekannten Zahlen publik, worauf eine heftige öffentliche Debatte entbrannte.

Die Finanzkommission brachte am 16. Januar 2009 dem Gesamtregierungsrat gegenüber zum Ausdruck, dass sie die Kosten dieses Fests als zu hoch erachtet und deshalb die Finanzkontrolle beauftragt habe, sich des Themas anzunehmen. Parallel dazu leitete die Staatsanwaltschaft nach einer Anzeige einer Privatperson ein Strafverfahren ein, das am 3. April 2009 wieder eingestellt wurde: Es konnten keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte festgestellt werden.

Die detaillierten Abklärungen der Finanzkontrolle haben folgenden Sachverhalt zutage gebracht(Spezialprüfungsbericht vom 30. März 2009): Im Herbst 2007 entstand in der Geschäftsleitung der IWB die Idee, im Frühling 2008 ein grosses Fest zu veranstalten. Nicht zuletzt aus Gründen der Wirtschaftlichkeit – die Organisation mehrerer kleinerer Feste kommt insgesamt teurer zu stehen als jene eines Grossanlasses – wurde beschlossen, folgende Budgets zu einem einzigen Fest zusammenzulegen:

- Personalanlass: CHF 60'000 (pro Mitarbeiter und Jahr stehen CHF 40 zur Verfügung; das letzte Personalfest fand 2006 statt)

  • Anlass für Grosskunden: CHF 130'000 (Stärkung der Kundenbeziehungen aufgrund der Strommarktöffnung)
  • 30 Jahre IWB: CHF 100'000 (1978 schlossen sich das Elektrizitätswerk Basel und das Gas- und Wasserwerk Basel zu den Industriellen Werken Basel zusammen)
  • Wechsel des Vorsitzenden der Geschäftsleitung: CHF 30'000 (Ablösung von Eduard Schumacher durch David Thiel)

Regierungsrätin Barbara Schneider war mit der Durchführung dieses Anlasses einverstanden, gab allerdings vor, dass die Kosten den Betrag von CHF 300'000 nicht übersteigen dürfen. Indes kostete das IWB-Fest, an dem rund 730 Personen teilnahmen, netto schliesslich CHF 327'037.00 (ohne Mehrwertsteuer). Die Rechnung der Gimmick Studios für Ausgaben und Honorar belief sich auf CHF 317’796.00, hinzu kamen Druckkosten von CHF 6'681.00 sowie ein IWB-interner Personalaufwand, der von den IWB und der Finanzkontrolle auf CHF 7'560.00 geschätzt wird. Eduard Schumacher, der dem Organisationskomitee nicht angehörte, beteiligte sich auf eigenes Betreiben mit CHF 5'000.00 am Fest (als Abgeltung für einige private Gäste). Mit diesen Gesamtkosten wurden sowohl die Vorgaben des Baudepartements als auch die Bestimmungen des Beschaffungswesens verletzt. Ab einem Schwellenwert von CHF 250'000 wären sieben mögliche Auftragnehmer zur Offertstellung einzuladen. Die Finanzkontrolle sieht zudem das Prinzip der Sparsamkeit verletzt.

Die Finanzkommission dankt der Finanzkontrolle für ihre sorgfältigen Abklärungen und kommentiert diese wie folgt:

- Die Kosten des IWB-Fests vom 28. März 2008 waren bei einem Aufwand von rund CHF 450 pro Kopf zu hoch. Auch wenn die Finanzkommission nachvollziehen kann, dass eine aufwendige Veranstaltung auch entsprechende Kosten nach sich zieht, erachtet sie ein Fest dieser Dimension für eine Dienststelle des Kantons als nicht angemessen.

  • Dass die IWB die Submissionsbestimmungen verletzt haben, ist auch unter Berücksichtigung ihres Hinweises nicht akzeptabel, dass kein anderer genügend qualifizierter Anbieter aus der Region bekannt gewesen sei. Allerdings hat die Finanzkommission festgestellt, dass auch andere Dienststellen des Kantons besonders bei der Beschaffung von Dienstleistungen die Submissionsbestimmungen verletzt oder zumindest frei interpretiert haben. Sie hat deshalb das Thema generell im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur Staatsrechnung 2008 aufgenommen und wird ihre Untersuchungen darüber hinaus fortsetzen.
  • Offen bleibt die Frage, ob das IWB-Fest eines Grossratsbeschlusses bedurft hätte. Gemäss Finanzhaushaltgesetz sind dem Grossen Rat neue Ausgaben ab CHF 300'000 vorzulegen (Ausgabenbericht). Wann eine Ausgabe als neu zu betrachten ist, lässt sich nicht in jedem Fall eindeutig beantworten. Die Finanzkommission hat die Praxis entwickelt, dass ein Projekt dann als neu zu beurteilen ist, wenn mindestens zehn Prozent der Ausgaben nicht als gebunden bezeichnet werden können. Betrachtet man die Anteile Personalfest und Kundenanlass am Gesamtbudget als gebunden und jene für den Wechsel an der IWB-Spitze sowie das Jubiläum als neu, handelte es sich um eine neue Ausgabe. Dass das Baudepartement ein striktes Kostendach von CHF 300'000 vorgegeben hat – das schliesslich überschritten worden ist – lässt darauf schliessen, dass man sich auch in der Verwaltung zumindest die Frage gestellt hatte, ob es sich hierbei um eine neue oder gebundene Ausgabe handelt.

Abschliessend hält die Finanzkommission fest, dass sich am IWB-Fest niemand bereichert hat, auch wurden sämtliche Ausgaben budgetiert und korrekt und transparent abgebildet. Auch wenn Bestimmungen – bei strenger Auslegung des Finanzhaushaltgesetzes gar Rechte des Grossen Rats – verletzt worden sind, stehen weniger rechtliche als politische Verfehlungen im Raum. Die Verantwortlichen liessen Augenmass, Führungskraft und politisches Gespür vermissen. Selbstverständlich darf und muss es auch künftig möglich sein, in der Kantonsverwaltung zu gegebenem Anlass – auch grössere – Feste zu feiern. Damit dies künftig in einem allgemein akzeptierten Rahmen geschieht, braucht es nach Auffassung der Finanzkommission keine neuen Regelungen, sondern mehr gesunden Menschenverstand der betrieblich und politisch Verantwortlichen.

Weitere Auskünfte

Baschi Dürr Präsident Finanzkommission des Grossen Rats Telefon +41 (0)79 407 95 69 Mail baschiduerr@baschiduerr.ch