Tagesordnung für die Grossratssitzungen vom 11. und 18. März 2009
MedienmitteilungGrosser Rat
Das Parlament entscheidet über erweiterte Rechte und Pflichten für Eltern von Schulkindern -- Der Grosse Rat entscheidet in der März-Sitzung über Gesetzesänderungen die den Eltern von Schulkindern mehr Mitwirkungsrechte geben sie aber auch stärker in die Pflicht nehmen. Die vorberatende Kommission äussert Zustimmung. Weiter sind die baselstädtischen Mitglieder mehrerer interparlamentarischer und trinationaler Gremien zu wählen. Nochmals zu reden geben dürfte die Verteilung der Sitze in den ständigen Kommissionen; zwei Vorstösse aus den Reihen des Grünen Bündnisses zielen auf Korrekturen ab.
Das Schulgesetz erfasst heute neben verschiedenen Rechten nur eine Pflicht der Eltern, nämlich jene, die Kinder zum regelmässigen Schulbesuch anzuhalten. In den letzten Jahren haben sich die Meldungen aus den Schulen gehäuft, dass Erziehungsberechtigte ihr Kind auf dem Bildungsweg zu wenig unterstützen. Der Regierungsrat möchte Schule und Eltern deshalb stärker dazu anhalten, im Dialog günstige Lernbedingungen zu schaffen. So soll eine gegenseitige Informationspflicht verankert werden und Eltern erhalten ein Recht auf Beratung. Eltern sollen aber auch verpflichtet werden können, sich an Gesprächen über Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen zu beteiligen. Bei wiederholter Pflichtverletzung können die Eltern wie bisher gebüsst werden. Das Verfahren soll dabei als einfache Verfügung des Vorstehers oder der Vorsteherin des Erziehungsdepartements beschleunigt und vereinfacht werden. Künftig wäre keine Verzeigung beim Strafgericht mehr nötig, und die Bussenhöhe wird von 10'000 auf 1000 Franken herabgesetzt. Die Bildungs- und Kulturkommission ist mit den vorgeschlagenen Änderungen des Schul- sowie des Übertretungsgesetzes einverstanden.
Für den Ausbau des IWB Telehouses – dieses bietet spezielle, betriebsbereite Räumlichkeiten für IT- und Telekom-Ausrüstungen – beantragt der Regierungsrat 8,3 Millionen Franken. Weiter behandelt der Grosse Rat die zehn Vorgezogenen Budgetpostulate, für die im Februar keine Zeit blieb.
Der Grosse Rat wählt zudem die baselstädtischen Mitglieder mehrerer interparlamentarischer und trinationaler Gremien. Bei den interparlamentarischen Gremien handelt es sich um Aufsichtsorgane über Institute, an denen mehrere Trägerkantone beteiligt sind (Universität, Fachhochschule, Kinderspital, Rheinhäfen). Der Districtsrat ist das „Parlament“ des Trinationalen Eurodistricts Basel, der Oberrheinrat jenes der Oberrheinregion. Beide haben nur beratende Funktion.
Zu reden geben dürften schliesslich zwei Anzüge aus den Reihen des Grünen Bündnisses, welches mit der im Februar erfolgten Verteilung der Kommissionssitze alles andere als einverstanden ist. Angeregt wird die Ausarbeitung einer neuen Methode zur künftigen Berechnung des Kommissionenschlüssels. Weiter soll die Sitzzahl in den ständigen Kommissionen von 11 auf 13 erhöht werden. Im Zuge der Verkleinerung des Parlaments waren die sieben Sachkommissionen von 15 auf 11 Mitglieder reduziert worden.