Vorschau auf die Grossratssitzungen vom 14. und 21. November 2012
MedienmitteilungGrosser Rat
Der Grosse Rat berät in der Novembersitzung eine Aktualisierung der Denkmalschutz-Gesetzgebung. Als ein Hauptpunkt soll der Bau von Solaranlagen in der Schutzzone erleichtert werden. Weiter werden dem Parlament 12,4 Mio. Franken für die Planung eines behindertenfreundlichen Basler Tramnetzes beantragt.
Der Grosse Rat wählt zunächst einen neuen Statthalter für den Rest des Amtsjahres, da der bisherige Statthalter Daniel Stolz (FDP) in den Nationalrat nachgerückt ist und deshalb auf das Vizepräsidenten-Amt im Grossen Rat verzichtet. Als neuen Statthalter schlagen FDP und Liberale Conradin Cramer (LDP) vor. Der 33-jährige Advokat aus Riehen sitzt seit 2005 im Parlament.
Danach steht die Anpassung des Denkmalschutzgesetzes und des Bau- und Planungsgesetzes im Zentrum. In der Schutzzone ausserhalb der historischen Ortskerne von Basel, Riehen und Bettingen sollen thermische Solaranlagen künftig zulässig sein, sofern sie sorgfältig in die Dächer respektive Fassaden integriert werden. Die Bau- und Raumplanungskommission möchte weitergehen und alle Arten von Solaranlagen erlauben, also auch Photovoltaik. Weitere Änderungen waren unbestritten. So soll ein Objekt neu mittels Vertrag zwischen dem Eigentümer und den Behörden ins Denkmalverzeichnis aufgenommen werden können, was dem Eigentümer mehr Rechtssicherheit und Mitsprache gibt. Der Denkmalrat soll von elf auf sieben Mitglieder verkleinert werden.
Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes verlangt, dass im öffentlichen Verkehr bis Ende 2023 sämtliche Haltestellen und Fahrzeuge behindertengerecht sein müssen. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat nun einen Kredit über 12,4 Mio. Franken für die Projektierung der Anpassung von Tramhaltestellen und den Umbau der bestehenden Fahrzeugflotte der BVB. Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission stimmt dem Kredit zu. Sie pocht aber darauf, dass nur das notwendige Minimum an alten Fahrzeugen umgebaut und an Kaphaltestellen der Sicherheit der Velofahrenden gebührend Rechnung getragen wird. Die Regierung schätzt die Umsetzungskosten des niveaugleichen Einstiegs auf einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag.
Weiter strebt der Regierungsrat eine Stärkung des 2006 eingeführten Standortförderungsfonds an. Neu soll dieser jährlich 2 statt 1 Mio. Franken erhalten; dafür erhielte der Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Krisenfonds) jährlich nur noch 6 statt 7 Mio. Franken. Zusätzlich zur jährlichen Erhöhung sollen 2012 einmalig 5 Mio. Franken vom Krisen- in den Standortförderungsfonds transferiert werden. Hauptgrund für den erhöhten Mittelbedarf bei der Standortförderung ist der geplante Ausbau des Technologieparks Basel. Die Wirtschafts- und Abgabekommission ist mit der Umwidmung der Gelder einverstanden, zumal der Krisenfonds gut geäufnet ist und seinen Aufgaben auch mit weniger Mitteln nachkommen kann.
Beim Familienzulagengesetz geht es um redaktionelle Änderungen als Folge der geänderten Bundesgesetzgebung.
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