Mehr- und Minderheit der Finanzkommission mit unterschiedlichen Anträgen zum Kantonsbudget 2015
MedienmitteilungGrosser Rat
Bericht der Finanzkommission zum Budget 2015 des Kantons Basel-Stadt -- Das regierungsrätliche Budget 2015 des Kantons Basel-Stadt verzeichnet ein Defizit von knapp CHF 31 Mio. in der Erfolgsrechnung und einen negativen Finanzierungssaldo von CHF 326 Mio. Der Selbstfinanzierungsgrad liegt mit etwas über 30% deutlich tiefer als im Budget 2014. Die Nettoschulden erhöhen sich gemäss Voranschlag des Regierungsrats per Ende 2015 auf rund CHF 2.5 Mrd., die Nettoschuldenquote steigt auf 4.0 Promille. Vor diesem Hintergrund beantragt eine knappe Mehrheit der Finanzkommission Rückweisung des Budgets an den Regierungsrat. Die Kommissionsminderheit stimmt dem Budget zu.
Sieben von 13 Mitgliedern der Finanzkommission beantragen dem Grossen Rat, das Budget 2015 des Kantons Basel-Stadt an den Regierungsrat zurückzuweisen. Sie verbinden die Rückweisung mit dem Auftrag, ein auf Ebene Erfolgsrechnung ausgeglichenes Budget vorzulegen. Hintergründe des Antrags sind das ständige Wachstum der Ausgaben und des Headcounts, der Umgang des Regierungsrats mit der Verpflichtung, in jeder Legislatur mindestens eine Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP) durchzuführen, sowie mit der generell zu grosszügigen Budgetierung. Dass es unter gewissen Bedingungen richtig sein kann, ein negatives Budget vorzulegen, ist der Mehrheit der Finanzkommission bewusst. Sie sieht diese Bedingungen im Jahr 2015 allerdings als nicht gegeben.
Die Kommissionsmehrheit begrüsst die vom Regierungsrat angekündigten Sparbemühungen im Umfang von CHF 60 bis 80 Mio. im Hinblick auf die Jahre 2016 und 2017 ausdrücklich. Sie möchte diese aus ihrer Sicht dringend notwendige Entlastung des Kantonshaushalts aber zumindest teilweise bereits im Jahr 2015 umgesetzt haben. Das geforderte ausgeglichene Budget wäre mit der Hälfte des vom Regierungsrat angepeilten Sparziels bereits erreicht. Die Kommissionsmehrheit geht davon aus, dass sich diese Einsparung vom Regierungsrat ohne weiteres umsetzen lässt, ist doch der vorgegebene Betrag gemessen am Gesamtbudget gering. Zudem enthält das Budget in der Einschätzung der Kommissionsmehrheit nach wie vor zu viele bewusst eingebaute Reserven. Dies hat zur Folge, dass die Einhaltung des Budgets keine Herausforderung darstellt, was für Effizienzsteigerungen aber wichtig wäre.
Wo genau die Einsparungen erfolgen und welches Departement welche Abstriche machen muss, möchte die Kommissionsmehrheit bewusst dem Regierungsrat überlassen. Sie erachtet es als Aufgabe des Parlaments, dem Regierungsrat einen finanziellen Rahmen vorzugeben, den dieser einzuhalten hat.
Die Kommissionsmehrheit stellt fest, dass der Regierungsrat den Headcount auch 2015 mit zum Teil sehr mageren Begründungen erhöhen möchte. Sie erwartet in Zukunft einen bewussteren Umgang mit dieser Grösse. Ein stetig steigender Personalbestand erschwert Massnahmen zur Kostenreduktion enorm. Zur Kenntnis genommen hat die Kommissionsmehrheit, dass der Regierungsrat – nachdem ihn die Finanzkommission mehrfach darauf hingewiesen hat – nun offenbar seiner Verpflichtung, eine GAP durchzuführen, nachkommen will. Als störend empfindet sie aber den Umstand, dass er der Finanzkommission mit Verweis auf den laufenden Prozess jegliche Auskunft verweigert und damit die Chance verpasst hat, Massnahmen zu entwickeln, die durch die Vorprüfung und allfällige Unterstützung der Finanzkommission bessere Resonanz im Parlament finden könnten.
Eine Minderheit von sechs Kommissionsmitgliedern ist der Meinung, der Kanton Basel-Stadt verfolge seit Jahren eine nachhaltige Finanzpolitik. Ein einzelnes Jahr mit einem Defizit ändert daran nichts. Zwischen 2004 und 2013 hat der Kanton seine Nettoschulden von CHF 3.5 auf CHF 2.0 Mrd. reduziert. In dieser Phase wurden zudem mehrfach die Steuern gesenkt und die Pensionskasse saniert. Der Regierungsrat hat sich selbst ein maximales Wachstum des Zweckgebundenen Betriebsergebnisses (ZBE) von 1.5% pro Jahr auferlegt und diese Vorgabe auch eingehalten. Im Budget 2015 hat er das Wachstum aufgrund der schlechter werdenden Perspektiven auf 1.0% reduziert, und in den Jahren 2016 und 2017 will er es auf insgesamt 0.5% beschränken.
Einzelne Defizite in der Erfolgsrechnung müssen aus Sicht der Minderheit der Finanzkommission möglich sein. Gerade deshalb hat der Grosse Rat vor einigen Jahren die Schuldenbremse eingeführt. Idee dahinter ist, dass Einnahmen und Ausgaben über einen längeren Zyklus – und nicht zwingend in jedem Jahr – in einem Gleichgewicht stehen. Das für 2015 geplante Defizit von CHF 31 Mio. entspricht zudem nur 0.8% des gesamtstaatlichen Aufwands; man kann deshalb von einem nahezu ausgeglichenen Budget sprechen.
Mehr als das Defizit im Budget 2015 zeigt sich die Kommissionsminderheit über die in der Finanzplanung prognostizierten Defizite bis 2018 beunruhigt. Es ist ihr ein grosses Anliegen, dass der Kanton kein strukturelles Defizit aufbaut. Vor diesem Hintergrund weist sie darauf hin, dass das Wachstum des Personalbestands in einem soliden Verhältnis zum Wachstum der Staatsausgaben stehen sollte. Sie begrüsst, dass der Regierungsrat – unterstützt durch die GAP – derzeit ein Entlastungspaket im Umfang von jährlich CHF 60 bis 80 Mio. ausarbeitet. Sie geht davon aus, dass auf diese Weise gezielt und sinnvoll gespart wird, ohne wichtige Leistungen abzubauen. Die konkreten Massnahmen will der Regierungsrat im Frühling 2015 kommunizieren und ab 2016 umsetzen. Die Kommissionsminderheit fordert den Regierungsrat auf, sich sobald als möglich zu den Entlastungsmassnahmen zu äussern. Damit soll einerseits eine Klärung und Verbesserung der aktuell defizitären Finanzplanung erfolgen und anderseits eine öffentliche Diskussion zu den einzelnen Massnahmen ermöglicht werden.
Die Kommissionsminderheit ist dezidiert der Meinung, dass eine kurzfristige und unüberlegte Kürzung oder gar Rückweisung des Budgets 2015 nicht nur ein vollkommen falsches Signal an die Bevölkerung wäre, sondern auch ein untaugliches Mittel für eine nachhaltige Finanzpolitik. Der Kanton hat sich in den letzten Jahren einen grossen finanzpolitischen Handlungsspielraum erarbeitet und kann daher die weitere Planung nachhaltig und gezielt in Angriff nehmen. Bei einer Budgetkürzung oder Rückweisung müsste der Regierungsrat bereits Geplantes kurzfristig wieder streichen. Eine Rückweisung des Budgets wäre kontraproduktiv, müsste als politisch motiviert bezeichnet werden und würde die Gesamtregierung diskreditieren.
Hinweise
Ausführlicher Bericht der Finanzkommission zum Budget auf