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Finanzkommission stimmt dem Budget 2018 des Kantons Basel-Stadt einstimmig zu

Medienmitteilung

Grosser Rat

Das vom Regierungsrat vorgelegte Budget 2018 des Kantons Basel-Stadt verzeichnet einen Überschuss von CHF 138 Mio. in der Erfolgsrechnung und einen negativen Finanzierungssaldo von CHF 74 Mio. Budgetnachträge verschlechtern das Gesamtergebnis auf CHF 136 Mio. und verbessern den Finanzierungssaldo auf CHF 61 Mio. Die Finanzkommission zeigt sich erfreut über die nach wie vor stabilen finanziellen Verhältnisse des Kantons und beantragt dem Grossen Rat einstimmig, das Budget 2018 zu genehmigen.

Die Finanzkommission des Grossen Rates nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass sich die Finanzen des Kantons Basel-Stadt im Lot befinden. Das für 2018 budgetierte Gesamtergebnis liegt in einer ähnlichen Grössenordnung wie jenes des Budgets 2017. Auch die Aussichten für die nächsten Jahre sind grundsätzlich positiv. Dies ist Ausdruck einer vorsichtigen Ausgabenpolitik des Regierungsrats, den 2015 eingeleiteten Entlastungsmassnahmen, die ab 2018 zu Einsparungen von wiederkehrend CHF 55 Mio. führen, und von steigenden Steuereinnahmen, welche die positive wirtschaftliche Entwicklung des Kantons widerspiegeln.

Herausforderung Unternehmenssteuerreform

Die Finanzkommission teilt die Ansicht des Regierungsrats, dass der vorhandene finanzielle Spielraum genutzt werden soll, um die notwendige Anpassung der Unternehmensbesteuerung an geltende internationale Standards zu bewältigen. Die grosse steuerliche Bedeutung der Statusgesellschaften macht die Reform für den Kanton Basel-Stadt besonders wichtig. Weil davon auszugehen ist, dass diese zu sinkenden Steuereinnahmen führen wird, begrüsst die Finanzkommission den zurückhaltenden Umgang des Regierungsrats mit dem Ertragsüberschuss. Sie geht davon aus, dass der Kanton für die erwähnten Herausforderungen gewappnet ist.

Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung

Im Rahmen der Behandlung des Budgets 2018 hat sich die Finanzkommission mit den Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung befasst. Während der Kanton bis 2010 ein leicht negatives Bevölkerungswachstum verzeichnete, ist die Kantonsbevölkerung zwischen 2011 und 2016 um durchschnittlich 0.7% pro Jahr gewachsen. Der positive Saldo der letzten Jahre illustriert, dass Basel nicht nur als urbanes Zentrum, sondern auch als Wohn- und Arbeitsort attraktiver geworden ist. Diese Entwicklung ist mit steigenden Steuereinnahmen, aber auch mit höheren Kosten verbunden, da mehr Menschen die Nachfrage nach öffentlichen Leistungen ansteigen lassen. Der Wohnungsmarkt vermag – wie Zahlen des Statistischen Amts zeigen – flexibel auf die steigende Nachfrage zu reagieren. Die für die nächsten Jahrzehnte prognostizierte Bevölkerungszunahme stellt den Kanton aber vor die Herausforderung, durch die Entwicklung von Arealen gute Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau und gleichzeitig für Wirtschaft und Gewerbe zu schaffen.

Auch bei den Arbeitsplätzen verzeichnet der Kanton in den letzten zehn Jahren mit einem Zuwachs von etwa 10‘000 ein überdurchschnittliches Wachstum. Der Wirtschaftsstandort Basel hat sich gemessen am BIP-Wachstum deutlich über dem schweizerischen Durchschnitt entwickelt. Das Wirtschaftswachstum dürfte denn auch massgeblicher Grund für die steigenden Steuereinnahmen von natürlichen Personen in den letzten Jahren sein. Eine Mehrheit der Finanzkommission möchte darauf hinweisen, dass ein längerfristig klar unter dem BIP-Wachstum liegendes staatliches Ausgabenwachstum, wie es der Regierungsrat in den letzten Jahren angestrebt hat, dazu führen könnte, dass der Kanton den wachsenden Anforderungen durch die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung nicht mehr zu genügen vermag.

Ungebremstes Wachstum der Sozialkosten

Die vom Kanton Basel-Stadt netto zu tragenden Sozialkosten betragen gemäss Budget im Jahr 2018 CHF 697 Mio. Über die letzten fünf Jahre verzeichnet der Kanton in diesem Bereich einen Anstieg um 20% oder CHF 115 Mio. Die Finanzkommission hat sich deshalb die Frage gestellt, wie mit diesem ungebremsten Wachstum umgegangen werden soll. Mit den stetig steigenden Gesundheitskosten und der Sozialhilfeabhängigkeit lassen sich zwei Hauptkostentreiber ausmachen. Höhere Gesundheitskosten lassen u.a. die vom Kanton ausbezahlten Prämienverbilligungen anschwellen – 2018 um rund CHF 10 Mio. Die Sozialhilfequote ist in der Stadt Basel zwar während fünf Jahren relativ konstant geblieben, 2016 aber von 6.3% auf 6.7% gestiegen. Dauerte die Sozialhilfeabhängigkeit im Jahr 2011 im Durchschnitt 45 Monate, erstreckte sie sich 2016 auf 52 Monate. Häufigster Grund für Sozialhilfeabhängigkeit ist Arbeitslosigkeit. Ein Problem in diesem Zusammenhang ist die geringe Zahl an Arbeitsstellen für Ungelernte und wenig Qualifizierte. Von einer Zuwanderung in die Sozialhilfe kann man gemäss Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt hingegen nicht sprechen. Die Sozialhilfe sei in Basel nicht attraktiver als in anderen Städten.

Die Finanzkommission hat Kenntnis genommen von Massnahmen und Projekten, mit denen Jugendliche, ältere Menschen wie auch vorläufig Aufgenommene bei ihrem Weg in den ersten Arbeitsmarkt unterstützt werden. Trotzdem kann der Kostenanstieg offensichtlich nicht gebremst werden, was äusserst unbefriedigend ist. Aus Sicht der Finanzkommission liegt es im finanziellen Interesse des Kantons, die soziale und berufliche Integration von aus der Sozialhilfe unterstützten Personen zu fördern und damit weitere soziale Kosten zu reduzieren oder zu verhindern.

Budgeterhöhung für Kunstmuseum

Der Regierungsrat hat festgestellt, dass der Betrieb des erweiterten Kunstmuseums mit den ursprünglich geplanten Ressourcen nicht realistisch ist. Er hat deshalb der Finanzkommission einen Budgetnachtrag über CHF 925‘000 vorgelegt und begründet diesen mit den grossen und neuen betrieblichen Herausforderungen, die der Betrieb des erweiterten Kunstmuseums an das Personal stellt. Die Zunahme an Ausstellungsfläche und die komplexe Architektur des Neubaus bedinge zum Schutz der Kunst mehr Aufsichtspersonal. Auch der Unterhalt des Hauses habe an Komplexität stark zugenommen. Aktuelle Hochrechnungen zeigten, dass die für 2018 budgetierten Erträge zu hoch angesetzt und der Sach- und Personalaufwand für den Betrieb zu tief kalkuliert worden ist. Mit dem Budgetnachtrag soll der sich abzeichnende finanzielle Engpass überbrückt werden. Im Hinblick auf die Erstellung des Budgets 2019 wird eine Betriebsanalyse des Kunstmuseums durchgeführt, die den künftigen Finanzierungsbedarf ermitteln soll.

Die Finanzkommission hält an dieser Stelle fest, dass Budgetnachträge des Regierungsrats grundsätzlich nichts Aussergewöhnliches sind. Sie stellt dem Grossen Rat nahezu bei jedem Budget Anträge, die auf neue Erkenntnisse des Regierungsrats zurückgehen. Nach Vorliegen der Betriebsanalyse wird sie sich aber mit den Gründen der massiv zu knapp kalkulierten Kosten auseinandersetzen. Für 2018 akzeptiert sie den Budgetnachtrag.

Weitere Auskünfte

Patrick Hafner, Präsident Finanzkommission des Grossen Rats Telefon +41 (0) 76 381 96 60, Mail p.hafner@gmx.net