Vorschau auf die Grossratssitzung vom 15. und 16. März 2017
MedienmitteilungGrosser Rat
Der Grosse Rat behandelt in der Märzsitzung das ÖV-Programm 2018-2021 und Ausgaben von 37 Millionen Franken für behindertengerechte Tram- und Bushaltestellen. Umstritten ist die regierungsrätliche Absicht, beim Basler Zoo Beiträge zu kürzen. Die vorberatende Kommission wehrt sich grossmehrheitlich dagegen. Die «Einbürgerungsinitiative» erachtet der Regierungsrat nur als teilweise rechtlich zulässig.
Der Grosse Rat wählt zunächst die Mitglieder mehrerer interkantonaler und trinationaler Gremien sowie drei Richter. Danach behandelt er zwei Volksinitiativen. Die «Einbürgerungsinitiative» («Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern») erachtet der Regierungsrat teilweise als rechtlich unzulässig. Er beantragt dem Grossen Rat die Streichung zweier Forderungen: den Ausschluss von der Einbürgerung bei Sozialhilfebezug und den Ausschluss der gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit von Einbürgerungsentscheiden. Für die Initiative «Topverdienersteuer: Für gerechte Einkommenssteuern in Basel» beantragt der Regierungsrat rechtliche Zulässigkeit.
Weiter liegt dem Grossen Rat das ÖV-Programm 2018-2021 vor. Es dient als Grundlage für die Entwicklung des öffentlichen Verkehrs im Kanton und den in- und ausländischen Teilen der Agglomeration; Entscheide über konkrete Projekte oder Finanzen sind damit nicht verbunden. Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) empfiehlt das regierungsrätliche Programm zur Genehmigung.
Die UVEK stimmt auch der zweiten Etappe der Umsetzung behindertengerechter Tram- und Bushaltestellen in Höhe von 37 Mio. Franken zu. Gemäss Behindertengesetz müssen im Rahmen der Verhältnismässigkeit bis Ende 2023 sämtliche Tram- und Bushaltestellen hindernis-frei gestaltet werden. Um die Erreichung dieser Zielvorgabe sicherzustellen, beantragt die Kommission ergänzend ein jährliches Reporting des Regierungsrats.
In der Vorberatung keine Mehrheit fand die Absicht des Regierungsrates, beim Basler Zoo Staatsbeiträge zu kürzen; dies im Rahmen des Entlastungsmassnahmenpakets. Eine klare Mehrheit der Bildungs- und Kulturkommission (BKK) beantragt dem Plenum, den Zoo 2017 bis 2020 mit insgesamt 5,7 Mio. Franken – und damit im bisherigen Umfang – zu unterstützen. Der Regierungsrat hält eine Kürzung um jährlich 450’000 auf 4 Mio. Franken für verkraftbar, da der Zoo über genügend Eigenmittel verfüge. Die BKK-Mehrheit erachtet eine Kürzung hingegen als problematisches Signal des Kantons gegenüber dem Zoo und privaten Geldgebern. Ebenfalls umstritten war in der BKK ein Ausbau der Förderangebote an Privatschulen. Die vorliegende Änderung des Schulgesetzes geht auf eine Motion zurück. Die BKK folgt – allerdings bei sechs Enthaltungen – dem regierungsrätlichen Vorschlag, wonach der Kanton künftig die Logopädie und Psychomotorik an den Privatschulen finanzieren soll, jedoch nicht die Heilpädagogik. Die Mehrkosten belaufen sich so auf rund 500‘000 Franken pro Jahr. Eine Übernahme auch der Heilpädagogik an den Privatschulen, wie dies eine BKK-Minderheit wünscht, würde Zusatzkosten von ca. 3 Mio. Franken pro Jahr bedeuten. In der Vorberatung unbestritten waren Staatsbeiträge an Pro Senectute in der Höhe von total 1,6 Mio. Franken (2017/2018) und ein Beitrag von 450‘000 Franken an die Bewerbung zur Durchführung der Berufsweltmeisterschaften «WorldSkills Competition 2021» in Basel.