WAK schliesst Beratung zum freiwilligen Abzug der Steuern vom Lohn ab
MedienmitteilungGrosser Rat
Ausgehend von der Motion Rechsteiner «Automatisierter freiwilliger Direktabzug» hat die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates den regierungsrätlichen Ratschlag betreffend Änderung des Steuergesetzes beraten und konnte sich nicht auf einen gemeinsamen Antrag einigen. Sie legt dem Grossen Rat daher einen Mehr- und einen Minderheitsantrag vor.
Für die Kommissionsmehrheit ist der grundsätzliche Nutzen des neuen Steuerverfahrens unbestritten und bringt auf längere Sicht grosse Vorteile für Personen mit und ohne Steuerschulden, Arbeitgebende und Staatshaushalt. Weder Initialaufwand, noch Anpassungsphase, noch die Neuartigkeit sprechen gegen das neue Verfahren. Sowohl Steuerpflichtige, wie Arbeitgebende und Kanton werden nach den Übergangsjahren von der Einführung von einem freiwilligen Abzug der Steuer vom Lohn profitieren. Ein Steuerverfahren, das in anderen Ländern in Europa und Amerika hohe Akzeptanz hat, kann für die Schweiz oder für Basel-Stadt nicht nachteilig oder gar falsch sein.
Das neue Steuerverfahren ist technisch einfach umzusetzen, bringt nach einer Einführungsphase selbst den Arbeitgebenden nur wenig Mehraufwand beziehungsweise geringe und sogar durch Provision abgegoltene Kosten und hat letztlich viele Vorteile. Das neue System ist einfach und verständlich für alle betroffenen Steuerpflichtigen, verringert individuelle Notlagen und bei belasteten Arbeitnehmenden Leistungseinbussen, entlastet kostenwirksam Behörden- und Gerichtsverfahren sowie die kantonalen Staatsfinanzen insgesamt und hat einen volkswirtschaftlichen Nutzen.
Die Kommissionsminderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie betrachtet diese zwar als sozialpolitisch gut gemeint aber als Massnahme, die ihr Ziel verfehlt. Die Vorlage „beübt“ die Arbeitgebenden, aber auch die Arbeitnehmenden in erheblichem Umfang und erreicht die betreffende Bevölkerungsgruppe dennoch nicht. Vielmehr birgt sie das Risiko, die Schuldenfalle zu verschärfen, bevorteilt den Kanton auf Kosten der anderen Gläubiger und generiert hohe Kosten, welche zum potentiellen Nutzen in keinem Verhältnis stehen. Die Kommissionsminderheit ist von der technischen Umsetzung nicht überzeugt. Und schliesslich macht die Einführung des Lohnabzugsverfahrens keinen Sinn, solange nicht wenigstens die umliegenden Kantone dies auch für sich übernehmen.