Vorschau auf die Grossratssitzung vom 7. und 8. Februar 2018
MedienmitteilungGrosser Rat
Der Grosse Rat tagt im Februar erstmals unter dem Vorsitz von Remo Gallacchi. Zu wählen ist ein neues Präsidium der Geschäftsprüfungskommission. Weiter liegen dem Parlament zwei Mieterschutz-Initiativen vor. Die vorberatende Kommission ist insbesondere bei der Initiative «JA zu bezahlbaren Neumieten» gespalten; eine knappe Mehrheit lehnt diese anders als der Regierungsrat ab. Klarer ist die Ablehnung des zweiten Mieterschaft-Volksbegehrens. Das Parlament behandelt ausserdem u.a. Vorgezogene Budgetpostulate.
Nach der Antrittsrede des neuen Ratspräsidenten Remo Gallacchi (CVP-EVP) wählt der Grosse Rat zunächst ein neues Präsidium der Geschäftsprüfungskommission. Dieses ist mit dem Rücktritt von Tobit Schäfer (SP) frei geworden.
Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) ist sich bei zwei Initiativen des Mieterinnen- und Mieterverbands uneinig. Die Initiative «Mieterschutz beim Einzug (JA zu bezahlbaren Neumieten)» lehnt sie mit 7:6 Stimmen ab und beantragt dem Grossen Rat entgegen dem Antrag des Regierungsrates, den Stimmberechtigten die Verwerfung zu empfehlen. Die Initiative will Vermieterinnen und Vermieter bei einem Leerwohnungsbestand von unter 1,5 Prozent mit einem Formular verpflichten, bei Abschluss eines neuen Mietvertrags den vorherigen Mietzins bekannt zu geben und Erhöhungen zu begründen. Die Minderheit erhofft sich davon nebst einer präventiven auch eine preisdämpfende Wirkung. Die bürgerliche Mehrheit erachtet die Formularpflicht als nicht zielführend und lehnt einen weiteren Eingriff in die Vertrags- und Eigentumsfreiheit ab.
Die Initiative «Mieterschutz am Gericht (JA zu bezahlbaren Mietgerichtsverfahren)» lehnt eine klare JSSK-Mehrheit analog dem Regierungsrat ab und beantragt dem Grossen Rat, sie den Stimmberechtigten zur Verwerfung zu empfehlen. Die Initiative verlangt eine Deckelung der Gerichtskosten und den Verzicht auf die Parteientschädigung. Für die Kommissionsmehrheit bewährt sich das jetzige System mit mehrheitlich Gerichtskosten von unter 750 Franken bei mietrechtlichen Verfahren.
Die Volksinitiative «Für eine kantonale Behindertengleichstellung» möchte der Regierungsrat zur Berichterstattung überwiesen erhalten.
Die Finanzvorlagen waren in der Vorberatung unbestritten. Der Regierungsrat beantragt eine Rahmenausgabenbewilligung für Ankäufe in die Sammlung der Öffentlichen Kunstsammlung Basel von total 3,2 Mio. Franken (2018-2021).
Für die Stiftung Rheinleben, die psychisch kranke und behinderte Personen berät, soll der Grosse Rat insgesamt 1,04 Mio. Franken bewilligen und für die Frauenberatungsstelle des Vereins familea 1,52 Mio. Franken (jeweils 2018-2021). Die Bildungs- und Kulturkommission kritisiert anlässlich letzterer Vorlage die mangelnde Gesamtschau des sozialen Beratungsangebots im Kanton.
Ferner beantragt der Gerichtsrat knapp 1,5 Mio. Franken für einen amtsinternen Zustelldienst für die Betreibungsurkunden. Mit einem solchen Dienst sollen vor allem die Qualitätsmängel der heutigen Zustellung durch die Post behoben werden. Das Vorhaben kann kostenneutral umgesetzt werden, braucht aber aus formellen Gründen einen Parlamentsbeschluss.
Im Februar behandelt der Grosse Rat jeweils Vorgezogene Budgetpostulate. Es liegen nur zwei Anträge zum Budget 2019 vor. Der eine fordert ein Einfrieren des Zweckgebundenen Betriebsergebnisses auf 2,736 Milliarden, entsprechend dem Budget 2018. Der andere fordert eine zusätzliche Million für die Kantonspolizei zur Erhöhung der Sicherheit von Institutionen wie beispielsweise der Israelitischen Gemeinde.
Unter den parlamentarischen Vorstössen findet sich auch eine Motion, die vom Regierungsrat innert eines Jahres eine Vorlage zu einem griffigen Lärmschutz entlang der Osttangente verlangt. Ein Anzug regt die Einführung eines Gelöbnis‘ für Grossratsmitglieder an.
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