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Finanzkommission stimmt dem aufgrund der Corona-Krise mit mehr Unsicherheit verbundenen Budget 2021 des Kantons Basel-Stadt einstimmig zu

Medienmitteilung

Grosser Rat

Das vom Regierungsrat vorgelegte Budget 2021 geht von einem Überschuss von CHF 134.8 Mio. in der Erfolgsrechnung und einem aufgrund hoher Investitionstätigkeit negativen Finanzierungssaldo von CHF 71.0 Mio. aus. Ein Budgetnachtrag verschlechtert das Ergebnis noch minim um CHF 0.1 Mio. Aufgrund der mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Unwägbarkeiten ist die Budgetunsicherheit höher als in anderen Jahren. Die Finanzkommission beantragt dem Grossen Rat einstimmig, das Budget zu genehmigen.

Aufgrund der sowohl zum Zeitpunkt der Erstellung als auch zum Zeitpunkt der Beratung des Budgets durch den Grossen Rat nur bedingt bezifferbaren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist das Budget 2021 mit grösseren Unsicherheiten verbunden als in anderen Jahren. Es geht krisenbedingt von Einbussen von CHF 35 Mio. bei den Einkommenssteuern von natürlichen und von CHF 60 Mio. bei den Gewinnsteuern von juristischen Personen aus. Trotzdem verbleibt ein Überschuss von CHF 135 Mio. Mit CHF 351 Mio. fallen die budgetierten Nettoinvestitionen 2021 höher aus als 2020. Der Regierungsrat geht von einem Selbstfinanzierungsgrad von 83.5% aus, was eine Zunahme der Nettoschulden um CHF 71 Mio. und einen Anstieg der Nettoschuldenquote von 1.7 auf 1.8 Promille zur Folge hätte.

Offene Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Welche – nicht budgetierten – Massnahmen die Pandemie im Jahr 2021 notwendig machen wird, und zu welchen weiteren – nicht budgetierten – Einnahmeausfällen sie führen wird, ist nicht vorhersehbar. Die Finanzkommission kann nach den mit allen Departementen durchgeführten Hearings allerdings festhalten, dass Regierungsrat und Verwaltung zahlreiche Vorkehrungen zur Bewältigung der Krise getroffen haben und weitere treffen werden und sich der Kanton in einer guten Ausgangslage befindet, um diese auch finanziell zu bewältigen. Sie stellt beruhigt fest, dass das Budget 2021 trotz den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie klar positiv ist und die Finanzplanung auch für die Jahre 2022 bis 2024 leichte Überschüsse prognostiziert.

Insgesamt positive Effekte im Fiskalbereich

Das für 2021 erwartete gute Ergebnis ist primär positiven Effekten im Fiskalbereich zu verdanken: Aus Steuerveranlagungen früherer Jahre von juristischen Personen ist ein einmaliger Ertrag von CHF 85 Mio., aufgrund der im Rahmen der AHV-Steuervorlage auf Bundesebene eingeführten Patentbox ein einmaliger positiver Effekt von CHF 80 Mio. budgetiert. Diese Zusatzeinnahmen liegen über den coronabedingt erwarteten Steuerausfällen von CHF 95 Mio. und dem auf den Basler Steuerkompromiss zurückzuführenden Einnahmerückgang von CHF 24 Mio. Ob es richtig ist, Steuereinnahmen aus früheren Steuerperioden als einmalig und ausserordentlich zu bezeichnen, hinterfragt die Finanzkommission allerdings, ist dieser Effekt im Budget 2021 doch nicht erstmalig.

Digitalisierung Dokumentenmanagement

Ohne direkten Zusammenhang zum Budget 2021 hat sich die Finanzkommission bei allen Departementen und den Gerichten betreffend Digitalisierung des Dokumentenmanagements ausgetauscht. Sie stellt fest, dass das Bewusstsein dafür unterschiedlich ist und sich der Aufbau über die gesamte Verwaltung betrachtet noch «in den Anfängen» befindet. Dieser Umstand lässt sich kritisieren, erlaubt es dafür aber, die sehr wichtige Standardisierung und Koordination über die ganze Verwaltung voranzutreiben. Die Finanzkommission warnt vor der Etablierung von Insellösungen, die ein effizientes und effektives digitales Dokumentenmanagement verhindern würden.

Risikomanagement

Ebenfalls noch nicht auf dem aus Sicht der Finanzkommission erwünschten Stand befindet sich das kantonale Risikomanagement. Offiziell eingeführt ist bis heute ein Internes Kontrollsystem (IKS), bei welchem allerdings noch Optimierungsbedarf besteht. Das vom Regierungsrat angekündigte vollständige Risikomanagement harrt nach wie vor seiner Realisierung. Die Finanzkommission weist auf die Wichtigkeit dieses Instruments sowie auf den Umstand hin, dass Risiken auch departementsübergreifend zu erfassen und zu bewirtschaften sind.

Austausch zwischen Departementen

Einen besseren Austausch – innerhalb einzelner Departemente, wo angezeigt auch departementsübergreifend – erwartet die Finanzkommission bezüglich der Empfehlungen der Finanzkontrolle. Diese macht in ihren Prüfberichten immer wieder gleichgelagerte Feststellungen, was bei einem besser funktionierenden Erkenntnistransfer nicht nötig wäre.

Weitere Auskünfte

Patrick Hafner, Präsident Finanzkommission  Tel. +41 (0) 76 381 96 60, E-Mail p.hafner@gmx.net