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Vorschau auf die Grossratssitzung vom 23. und 24. Juni 2021

Medienmitteilung

Grosser Rat

Der Grosse Rat behandelt in der Bündelitagsitzung die Rechnung 2020 des Kantons. Weiter beschliesst er über die Einführung eines ausgedehnten Bettelverbots in Basel-Stadt sowie über die künftige Parkierungspolitik und Förderung von neuen Quartierparkings. Dem Grossen Rat werden zudem Ausgaben beantragt: 19 Mio. Franken für einen Corona-Schutzschirm für Grossveranstaltungen und 12,3 Mio. Franken für die Neugestaltung des Dreispitzknotens. Die Sportvereine sollen eine jährliche Sportmillion erhalten.

Schutzschirm für Grossveranstaltungen

Veranstalterinnen und Veranstalter von Grossanlässen sollen mit einem Schutzschirm mehr Sicherheit für die Planung in Pandemiezeiten erhalten. Dafür beantragt der Regierungsrat dringlich 19 Mio. Franken. Der Schutzschirm soll für Veranstaltungen mit über 5000 Personen (kumuliert) in den Bereichen Messen, Sport und Kultur gelten; dies für den Zeitraum Juli 2021 bis April 2022. Im Falle einer notwendigen Absage hätten Veranstalter mit einer kantonalen Zusicherung Anspruch auf eine weitgehende Entschädigung der ungedeckten Kosten. Der Bundesrat hat mit einer Verordnung die Grundlage für den Schutzschirm geschaffen. Bund und Kanton tragen je die Hälfte der Kosten.

Jahresrechnung 2020

An der Bündelitagsitzung liegt dem Grossen Rat jeweils der Abschluss des Kantons des vergangenen Jahres zur Genehmigung vor. Die Rechnung 2020 schliesst mit einem Überschuss von 302 Mio. Franken ab, unter Berücksichtigung der Aufwertung des Finanzvermögens sogar von 933 Mio. Franken. Die Rechnung fällt trotz nicht budgetierten Zusatzausgaben von 146 Mio. Franken für Covid-19-Massnahmen deutlich besser aus als budgetiert. Wesentlich dazu beigetragen haben neben der Aufwertung der Immobilien im Finanzvermögen auch über den Erwartungen liegende Steuereinnahmen. Die Finanzkommission stimmt der Rechnung einstimmig zu. (Mehr s. Medienmitteilung vom 2. Juni 2021). Zu den Rechnungen der Museen liegt ein Mitbericht der Bildungs- und Kulturkommission vor.

Wiedereinführung Bettelverbot

Seit Juli 2020 ist in Basel-Stadt nur noch bandenmässiges Betteln verboten. Aufgrund des Anstiegs des «Betteltourismus» beauftragte der Grosse Rat den Regierungsrat im Dezember, das generelle Bettelverbot wiedereinzuführen. Allerdings urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Januar in einem Genfer Fall, dass ein allgemeines, pauschales Bettelverbot gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstosse. Der Regierungsrat beantragt deshalb ein beschränktes Bettelverbot und legt eine Änderung des Übertretungsstrafgesetzes vor. Mit Busse soll bestraft werden, wer im öffentlichen Raum oder an allgemein zugänglichen Orten bettelt und dabei die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung stört. Dies ist etwa bei aggressivem Betteln der Fall. Bettelverbote sollen zudem an hochfrequentierten neuralgischen und besonders sensiblen Örtlichkeiten gelten: beispielsweise innerhalb von fünf Metern um Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen, Läden, Banken, Hotels und Restaurants, weiter innerhalb von fünf Metern von ÖV-Haltestellen sowie in Parks oder auf Märkten. Der Grosse Rat hat in der ersten Juni-Sitzung beschlossen, auf eine Kommissionsvorberatung zu verzichten. Eine dringliche Motion will einen «Basler Weg» aufzeigen und beantragt unter anderem die Einsetzung einer überdepartementalen Taskforce und Vermittlungspersonen im öffentlichen Raum.

Künftige Parkierungspolitik

Der Regierungsrat will dem Parkierdruck in Quartieren begegnen und Parkplätze von der Allmend auf Privatgrund verlagern – wenn möglich unterirdisch. Dafür möchte er den Bau von Quartierparkings fördern und diese über den Mobilitätsfonds (bisher Pendlerfonds) stärker mitfinanzieren. Er beantragt entsprechende Anpassungen im Umweltschutz- und im Bau- und Planungsgesetz. Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) ist mit der Zielsetzung einverstanden, sie bringt aber diverse Änderungsanträge ein. Den umstrittensten Punkt bildete in der Vorberatung die Kompensationspflicht bei neuen Quartierparkings. Die UVEK-Mehrheit will in einem Radius von 500 Metern 95% der neu erstellten Parkplätze im öffentlichen Raum aufheben, die Minderheit wie die Regierung 60%. Auch die Ausnahmen bei Quartieren mit hoher Parkplatzauslastung will die Mehrheit strenger regeln als Regierungsrat und UVEK-Minderheit.

Die von den Verkehrsverbänden eingereichte Initiative «für erschwingliche Parkgebühren» empfiehlt die UVEK ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Sie folgt damit dem Regierungsrat. Die Initiative fordert ausreichend günstigen Parkraum und eine Senkung der Parkkartenpreise.

Neugestaltung Dreispitzknoten

Im Zuge von Sanierungsarbeiten will der Regierungsrat den Dreispitzknoten neugestalten und so die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöhen. Velofahrende werden die Kreuzung auf durchgängigen Velostreifen befahren können und an der Tram- und Bushaltestelle Dreispitz werden Fahrgäste stufenlos ein- und aussteigen können. Die UVEK ist mit der vorgeschlagenen Neugestaltung des Knotens und den dafür beantragten 12,3 Mio. Franken einverstanden.

Mehr Geld für Sportvereine

Schliesslich beschliesst der Grosse Rat über eine Stärkung des Vereinssports. Der Regierungsrat schlägt vor, den Sportvereinen, die vom Kanton bisher mitgliedergebunden gegen 600‘000 Franken pro Jahr erhalten, eine zusätzliche jährliche mitgliedergebundene Sportmillion auszubezahlen (2022 bis 2025, total 4 Mio. Franken). Ausserdem soll mit einer Änderung des Sportgesetzes eine explizite Gesetzesgrundlage für die jährliche Gewährung von Vereinssportbeiträgen geschaffen werden. Der Regierungsrat setzt auf diese Weise eine Motion um, die eine gebührenfreie Nutzung der kantonalen Sportanlagen forderte. Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission ist einverstanden.

Parlamentarische Vorstösse

In der Bündelitagsitzung werden keine Interpellationen und sonstige neue Vorstösse behandelt. Es liegen lediglich sechs Regierungsantworten zu Vorstössen vor.

Hinweise

Vollständige Tagesordnung

www.grosserrat.bs.ch/to 

Zum Congress Center Basel (Saal Montreal) gelten weiterhin spezielle Zutrittsregeln. Für die Medien beschränkt sich der Zugang auf beim Grossen Rat akkreditierte Medienschaffende; zudem sind die Plätze auf 6 limitiert. Es ist eine Anmeldung notwendig (eva.gschwind@bs.ch).

Besucherinnen und Besuchern kann kein Zutritt gewährt werden, die Sitzung kann aber per Livestream auf www.grosserrat.bs.ch mitverfolgt werden.

Weitere Auskünfte

Dr. David Jenny Grossratspräsident Telefon +41 058 211 33 49