Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

JSSK stimmt neuem Gleichstellungsgesetz mit wichtigen Präzisierungen zu

Medienmitteilung

Grosser Rat

Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates begrüsst ein neues kantonales Gleichstellungsgesetz, das neben der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern neu auch LGBTIQ Menschen umfasst. Die JSSK beantragt dem Grossen Rat, den Gesetzesvorschlag der Regierung mit wichtigen Präzisierungen anzunehmen. Die JSSK hat einen breit getragenen Kompromiss erarbeitet. Sie schreibt unmissverständlich fest, dass der Gleichstellungsauftrag für Frauen und Männer bestehen bleibt. Neu soll die Verwaltung auch im LGBTIQ Bereich Gleichstellung fördern und Massnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung ergreifen können. Mit diesem Gesetz nimmt Basel-Stadt in der Deutschschweiz eine Vorreiterrolle ein.

Das neue Kantonale Gleichstellungsgesetz (KGIG) ermöglicht dem Kanton, die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, intergeschlechtlichen und weiteren queeren Menschen (LGBTIQ) zu fördern, beispielsweise durch Sensibilisierungsmassnahmen, Informationskampagnen oder Beratungsangebote für Betroffene. Der Kanton erhält mit dem KGIG die gesetzliche Grundlage, neu auch im Bereich LGBTIQ mit privaten Organisationen zusammenzuarbeiten und diese mit Umsetzungsaufgaben zu beauftragen. Hierbei geht es insbesondere um Staatsbeiträge für Beratungsangebote für von Diskriminierungen betroffene Menschen.

Inklusiver Geschlechterbegriff – Kategorien Frau/Mann bleiben

In intensiver Auseinandersetzung mit der Thematik, so auch bei der Anhörung verschiedener Fachpersonen und Interessensgruppen, hat die JSSK einen breit getragenen Kompromiss erarbeitet. Um Ängsten entgegenzuwirken, wonach der bisherige Auftrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern gestrichen werde, wird dieser Auftrag der Fachstelle durch die JSSK im Gesetz (§ 5 Abs. 1 KGIG) nochmals unmissverständlich festgehalten. Die JSSK betont zudem, dass die für die Umsetzung des bisherigen Gleichstellungsauftrages benötigten personellen und finanziellen Ressourcen bestehen bleiben müssen.

Die Kommission unterstützt den von der Regierung vorgeschlagenen Kompromiss, beim Zweck (§ 1 KGIG) den Begriff Geschlecht auszuformulieren. Damit kann unter anderem das Missverständnis ausgeräumt werden, dass mit dem inklusiven Geschlechterbegriff des KGlG, der neben Frauen und Männern weitere Geschlechtsidentitäten anerkennt, Frauen und Männer als rechtliche und soziale Kategorien abgeschafft würden. Die gleichzeitige Nennung von Nichtbinarität, Transidentität und Intergeschlechtlichkeit neben den Kategorien Frauen und Männer deckt das aktuelle Spektrum der gelebten geschlechtlichen Vielfalt sehr gut ab. Der Begriff der Nichtbinarität wurde durch die JSSK ergänzt.

Verbindlichkeit für die Umsetzung von Gleichstellung in allen Departementen erhöht

Die Kommission hat beschlossen, dass die Festsetzung der Schwerpunkte einmal pro Legislatur zu erfolgen hat und dass die Umsetzung mittels eines Aktionsplans sowie mittels Berichterstattung an den Grossen Rat gesetzlich verankert werden soll. Damit wird die Verbindlichkeit für die Umsetzung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe für den Kanton deutlich erhöht.

Breit getragener Kompromiss

Ein Antrag auf Nichteintreten wurde mit der Begründung gestellt, dass zur Erreichung der Gleichstellung aller Menschen der kantonale Weg nicht der richtige sei. Zudem wurde die finanzielle Unterstützung von LGBTIQ Projekten und die Existenz von Diskriminierungen von LGBTIQ Personen grundsätzlich in Frage gestellt. Die Kommission hat sich mit 11 zu 2 Stimmen gegen den Antrag auf Nichteintreten und mit demselben Stimmenverhältnis für das Gesetz ausgesprochen, mit dem der Kanton Basel-Stadt eine Vorreiterrolle einnehmen wird. Die Mitberichte der GPK hat die Kommission zur Kenntnis genommen und zwei weitere Präzisierungen der GPK-Mehrheit zu ihrem Antrag erhoben.

Trotz der grundsätzlichen Feststellung, dass viele gesetzliche Verbesserungen im Bereich Gleichstellung auf Bundesebene erfolgen müssten, ist die JSSK davon überzeugt, dass die Erweiterung des kantonalen Gleichstellungsauftrags der richtige Weg ist, um die Gleichstellung von allen Menschen, die aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung Diskriminierung erfahren, im Kanton zu fördern.

Weitere Auskünfte

Dr. Barbara Heer Präsidentin JSSK +41 79 737 73 14 barbara.heer@gmail.com Dr. David Jenny Vizepräsident JSSK +41 58 211 33 49 djenny@vischer.com