Vorschau auf die Grossratssitzung vom 15. und 16. Mai 2024
MedienmitteilungGrosser Rat
Der Grosse Rat beschliesst in der Maisitzung über die Volksinitiative «Basel baut Zukunft» und einen Gegenvorschlag. Weitere Beschlussvorlagen betreffen ein Darlehen über 300 Mio. Franken an das Universitätsspital Basel, eine Revision des Kantonalbankgesetzes sowie Staatsbeiträge für die offene Kinder- und Jugendarbeit. Dem Parlament liegt ferner der Spezialbericht zur St. Jakobshalle vor.
Spezialbericht zur St. Jakobshalle
Die St. Jakobshalle mit Baujahr 1975 wurde in den letzten Jahren saniert und modernisiert – in unbefriedigender Weise, wie die Geschäftsprüfungskommission (GPK) und die Finanzkommission feststellen. So liegen die Kosten der Sanierung und Modernisierung um ein gutes Drittel über den ursprünglich veranschlagten Kosten. Weiter halten die Oberaufsichtskommissionen fest, dass eine klare Vision für die Entwicklung der Halle fehlte, bereits bei der Planung gravierende Fehler passierten, die Leitung der St. Jakobshalle ungenügend eingebunden wurde und Verantwortungen nicht wahrgenommen wurden. Laut den beiden Kommissionen entspricht die St. Jakobshalle auch heute nicht dem Standard einer vergleichbaren Event- und Sporthalle, und sie kann in Bezug auf ihre Infrastruktur nicht in allen Bereichen mit der Konkurrenz mithalten. GPK und Finanzkommission formulieren zuhanden des Regierungsrates verschiedene Empfehlungen. (Mehr s. Medienmitteilung vom 8. April 2024)
Volksinitiative «Basel baut Zukunft»
In Basel stehen grosse ehemalige Industrieareale wie Klybeck und Dreispitz vor ihrer Umwandlung. Die 2020 eingereichte kantonale Volksinitiative «Basel baut Zukunft» verlangt, dass auf Transformationsarealen mindestens 50 Prozent der nutzbaren Bruttogeschossfläche gemeinnützig und dauerhaft in Kostenmiete vermietet werden. Eine Forderung, die dem Regierungsrat und auch der Bau- und Raumplanungskommission (BRK) zu weit geht und ihrer Ansicht nach die Entstehung von dringend benötigtem Wohnraum verhindern würde. Die BRK legt einstimmig einen Gegenvorschlag vor, zu dem auch die Initiantinnen und Initianten Zustimmung signalisieren. Kern des Kompromisses bildet die Vorgabe an Bauträgerschaften, auf Transformationsarealen ab 15'000 m2 mindestens ein Drittel der neu entstehenden Wohnfläche gemeinnützig und dauerhaft in Kostenmiete zu vermieten. Dies entspricht dem Gegenvorschlag der Regierung. Die BRK hat diesen um wichtige Punkte ergänzt und präzisiert. So soll die Schaffung preisgünstigen Wohnraums attraktiver werden, indem der Mehrwertabgabesatz für gemeinnützige Bauträgerschaften reduziert wird. (Mehr s. Medienmitteilung vom 19. April 2024)
Darlehen an das Universitätsspital Basel
Der Regierungsrat möchte die bauliche Weiterentwicklung des Universitätsspitals Basel zum «Campus Gesundheit» finanziell absichern. Er beantragt deshalb, dem Spital für die Neubauten Klinikum 2 und Klinikum 3 ein verzinsliches und rückzahlbares Darlehen über jeweils 150 Mio. Franken und damit insgesamt 300 Mio. Franken zu gewähren. Die Finanzkommission stimmt dem Darlehen einstimmig zu, die mitberichtende Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) bei einer Enthaltung. Für das Klinikum 2 ist der Spatenstich Anfang Jahr erfolgt. Den Bebauungsplan für das Klinikum 3 hat der Grosse Rat noch nicht bewilligt. Zur Freigabe dieser 150 Mio. Franken kann es erst bei Umsetzung des effektiven Bauvorhabens kommen. Umstritten ist der Antrag des Regierungsrats, ihn zu ermächtigen, das Darlehen teilweise oder ganz in Eigenkapital umzuwandeln, sollte das Universitätsspital in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die Finanzkommission lehnt dies mit Stichentscheid des Präsidenten ab. Sie will dem Parlament die Möglichkeit erhalten, sich im Eintretensfall zu äussern. Die GSK stimmt der Ermächtigung grossmehrheitlich zu.
Revision Kantonalbankgesetz
2019 übernahm die Basler Kantonalbank (BKB) die Bank Cler vollständig. Damit stellt sich die Frage des Haftungsrisikos für die BKB und aufgrund der Staatsgarantie letztlich auch für den Kanton. Der Regierungsrat beantragt eine Teilrevision des Kantonalbankgesetzes, mit der die Konzernbildung und -führung der BKB ausdrücklich auf Gesetzesebene geregelt wird. Er kommt damit einer Empfehlung der Finanzkontrolle und der GPK nach. Die Finanzkommission stimmt dem regierungsrätlichen Vorschlag ausser in einem Punkt zu, die mitberichtende GPK lehnt zentrale Aspekte als tendenziell haftungserhöhend ab. So wehrt sie sich gegen die rechtliche Verankerung eines formellen Organs «Konzernleitung». Die Finanzkommission sieht dadurch hingegen die Konzernrealität abgebildet. Die Konzernleitung ist bisher im Geschäfts- und Organisationsreglement der BKB geregelt; sie besteht aus der Geschäftsleitung der BKB und dem CEO der Bank Cler (Beisitz ohne Stimmrecht). Mit der Gesetzesänderung soll der CEO der Bank Cler zum vollwertigen Mitglied der Konzernleitung ernannt und diese gleichzeitig für externe Personen geöffnet werden können. Neu ist zudem, dass mindestens ein Verwaltungsratssitz eines kontrollierten Unternehmens, wie also der Bank Cler, durch eine Vertretung der BKB zu besetzen ist. Die GPK hält hier maximal eine Kann-Vorschrift für angemessen. Einig sind sich die beiden Kommissionen in der Ablehnung des Vorschlags, dass die BKB-Konzernleitung gegenüber ihren delegierten Mitgliedern des Verwaltungsrats in den Tochtergesellschaften ein gesetzlich verankertes Weisungsrecht hat. Darin sieht auch die Finanzkommission eine Ausweitung des potentiellen Haftungsrisikos der BKB.
Staatsbeiträge für Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche
Der Regierungsrat möchte zwölf Trägerschaften der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Zeitraum 2024-2027 insgesamt 34,6 Mio. Franken gewähren. Das entspricht im Vergleich zu den letzten vier Jahren einer Erhöhung um über 4 Mio. Franken, die sich auch mit dem Zuwachs von Kindern und Jugendlichen begründet. Die grössten Beiträge sind für den Verein Jugendarbeit JuAr Basel (13,6 Mio.), die Robi-Spiel-Aktionen (8,9 Mio.) und den Verein Junge Kultur Basel (3,4 Mio.) vorgesehen. Die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) stimmt den regierungsrätlichen Anträgen zu. Zusätzlich will sie den Spielboden Klybeck ab 2025 mit jährlich 58'000 Franken unterstützen. Weiter beantragt sie für die IG Kind und Jugend Basel jährliche 113'000 Franken. Die IG soll eine Plattform «Digitale Kinder- und Jugendarbeit» aufbauen mit regelmässigen Schulungen für die Fachpersonen der Jugendarbeit zu Themen der digitalen Kommunikation und dem Umgang mit neuen Medien. Schliesslich soll der Verein JuAr Basel, der für das Jugendzentrum Eglisee verantwortlich ist, für dieses jährlich zusätzliche 40'000 Franken erhalten. Die BKK will damit knapp 800'000 Franken zusätzlich für die offene Kinder- und Jugendarbeit bewilligen.
Neugestaltung Allschwilerplatz
Am Allschwilerplatz müssen die Strassen, Tramgleise und unterirdischen Leitungen saniert werden. Bei dieser Gelegenheit will der Regierungsrat den Platz zum Begegnungsort mit mehr Grünflächen und Bäumen umgestalten. Der Strassenverkehr wird künftig um den zentralen Platz herumgeführt, die Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Velofahrende erhöht und die Tramhaltestelle hindernisfrei gestaltet. Das alte Tramhäuschen mit Kiosk soll abgerissen werden. Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) hat im Austausch mit der Verwaltung mehrere Projektanpassungen zugunsten von mehr Entsiegelung und Begrünung erwirkt. So stellt sie sich einstimmig hinter die Aufhebung von 25 Parkplätzen und fünf Taxistandplätzen. Sie fordert zudem ein zweites Mitwirkungsverfahren für das Quartier vor der Projektumsetzung in rund fünf Jahren. Den beantragten Ausgaben von knapp 3,8 Mio. Franken stimmt die UVEK einstimmig zu.
Weiteres
Für die Sanierung der Johanneskirche beantragt der Regierungsrat einen Investitionsbeitrag von 940'000 Franken. Die Evangelisch-reformierte Kirche beim Kannenfeldplatz soll als baulich und betrieblich erneuertes Zentrum für das Quartierleben und die gesamte Stadt zur Verfügung gestellt werden, u.a. mit einem Café und einer Kita. Die Bau- und Raumplanungskommission ist einverstanden.
Schliesslich wird der Grosse Rat den Bericht der UVEK zur Fluglärmbelastung in den Jahren 2021 und 2022 diskutieren.
Parlamentarische Vorstösse
Unter den parlamentarischen Vorstössen finden sich die Regierungsantworten zu vier Motionen, die Anpassungen bei den Wohnschutzbestimmungen fordern. Der Regierungsrat möchte drei davon als unverbindlicheren Anzug überwiesen erhalten; sie betreffen ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren, eine Lockerung der Bestimmungen bei energetischen Sanierungen und eine Entpolitisierung der Wohnschutzkommission. Die Motion betreffend Stockwerkeigentum und eine fünfte Motion zur Definition von Wohnungsnot möchte sie nicht überwiesen erhalten.
Hinweise
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