Auch in Basel wird die Videoüberwachung im öffentlichen Raum beantragt
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Regierungsrat Hanspeter Gass und die Kantonspolizei Basel-Stadt wollen eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Ein Antrag um Aufnahme der dazu notwendigen Gelder in der Höhe von 680 000 Franken in das Investitionsprogramm des Kantons wurde bereits eingereicht. Vorgesehen ist die Installation von Kameras an 20 neuralgischen Stellen wie dies bereits während der Fussball-Europameisterschaft Euro 08 erfolgreich praktiziert worden war. Die Anlage wird unter strikter Beachtung des Datenschutzes betrieben werden und nur unter bestimmten Voraussetzung eingeschaltet sein.
Bisher gibt es in Basel keine der Polizei zugänglichen Videokameras im öffentlichen Raum - mit Ausnahme der Verkehrsüberwachungskameras, deren Bilder auf den Monitoren beim Autobahnpolizeistützpunkt sichtbar sind. Während der Euro 08 konnte in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten für den damaligen Fachbereich Sicherheit allerdings eine temporäre Videoüberwachung installiert werden. Die Einsatzleitung war so jederzeit über die aktuelle Lage in der Stadt, in den Fanzonen und auf dem Fanboulevard im Bild und konnte die Kräfte optimal einsetzen.
Die Nachbearbeitung der während dieser Europameisterschaft gemachten Erfahrungen mündete bereits letztes Jahr in ein Projekt, dessen Ziel die feste Installation von Videokameras an neuralgischen Stellen auf Stadtgebiet ist. Die Live-Bilder sollen in den Führungsräumen der Kantonspolizei sichtbar sein. Zudem sollen die Bilder unter den klar bestimmten Vorgaben des Datenschutzes aufgezeichnet werden dürfen, um sie bei besonderen Ereignissen sowie bei Straftatbeständen visualisieren zu können.
Aus Datenschutzgründen soll die Übertragung der Live-Bilder sowie deren Aufzeichnung nur unter bestimmten Voraussetzungen aktiviert werden. Das vorgesehene Überwachungskonzept wurde mit der Datenschutzfachstelle vorbesprochen und entspricht grundsätzlich den Vorgaben des damaligen Datenschutzgesetzes. Das Konzept wird den allfälligen geänderten Bestimmungen im Informations- und Datenschutzgesetz angepasst werden, das noch im Grossen Rat behandelt werden muss. So dürfen Personen nicht alleine auf Grund der Aufnahmen identifizierbar sein. Die Kameras und Aufzeichnungsgeräte dürfen zudem nur eingesetzt werden,
wenn sie durch eine Aufsichtsstelle autorisiert und periodisch überprüft werden, wenn sie zum Schutz vor strafbaren Handlungen und dem Schutz von Personen und Sachen dienen, wenn nur Orte erfasst werden, die zur Erreichung des Zieles notwendig sind, wenn an den überwachten Orten auf die Überwachung und die verantwortliche Stelle hingewiesen wird und wenn die aufgezeichneten Bilder am nächsten Werktag innert 24 Stunden gelöscht werden. Davon ausgenommen sind Aufnahmen, die für ein straf- oder zivilrechtliches Verfahren verwendet werden.
Eine laufende Aufzeichnung der Bilder ist aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich. Das System soll nur bei Grossveranstaltungen kultureller, gesellschaftlicher oder sportlicher Art mit grossem Besucheraufkommen, bei Anlässen mit interkantonalem Polizei-Einsatz sowie bei bewilligten oder unbewilligten Demonstrationen, wenn mit Ausschreitungen zu rechnen ist, eingeschaltet werden. Kameras und Aufzeichnungsgeräte können im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens auch auf Anordnung der Staatsanwaltschaft in Betrieb genommen werden. Über die Einschaltungen wird ein lückenloses Protokoll geführt, das jederzeit durch den Datenschutz eingesehen werden kann.
Als Standorte für die Überwachungskameras sind 20 Stellen vorgesehen. Sie liegen auf der Achse Bahnhofplatz bis Messeplatz inklusive Heuwaage, Lyss und Münsterplatz. Auch die Umgebung des Stadion St. Jakob-Park, die Bahnhof-Passarelle sowie die Schalterhalle sind einbezogen. Zudem sollen in der Steinenvorstadt, in der Freie Strasse und auf der Mittleren Brücke Kameras platziert werden.
Das Projekt einer Videoüberwachungsanlage im öffentlichen Raum erfordert eine Investition von 680 000 Franken. Der Antrag um Aufnahme in das Investitionsprogramm 2010 ist bereits eingereicht. Vorbehältlich einer positiven Beurteilung durch die politischen Instanzen sowie einer detaillierten Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten soll die Anlage so rasch wie möglich in Betrieb genommen werden.