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Ab dem 1. Januar 2014 wird für Motorfahrzeuge das Fahren mit Licht am Tag obligatorisch

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Im Rahmen des zweiten Massnahmenpakets von «Via sicura» treten am 1. Januar 2014 einige Änderungen im Strassenverkehrsrecht in Kraft. Die Kantonspolizei Basel-Stadt und das Grenzwachtkorps in Basel weisen besonders auf das obligatorische Fahren mit Licht am Tag und das Alkoholverbot für bestimmte Personengruppen hin.

Ab dem kommenden Jahreswechsel müssen Motorfahrzeuge in der Schweiz neu auch tagsüber mit Licht fahren (Tagfahrlichter oder Abblendlichter). Das Grenzwachtkorps und die Kantonspolizei weisen die Lenkerinnen und Lenker darauf hin, vor dem Grenzübertritt vom Ausland in die Schweiz das Licht am Fahrzeug einzuschalten. Von dieser neuen Regelung ausgenommen sind Mofas, E-Bikes und Velos sowie Motorfahrzeuge, die vor 1970 in Verkehr gesetzt wurden. Die Missachtung dieser neuen Vorschrift wird mit einer Ordnungsbusse von 40 Franken geahndet. Die Kantonspolizei Basel-Stadt wird in den ersten Tagen des neuen Jahres fehlbare Lenkerinnen und Lenker vorerst auf die neue Vorschrift aufmerksam machen und mündlich verwarnen.

Ebenfalls ab dem 1. Januar wird für folgende Personengruppen ein Alkoholverbot für das Lenken von Motorfahrzeugen eingeführt:

  • Berufschauffeure (Lastwagen, Car, Gefahrguttransport)
  • Neulenkende (Inhaber Führerausweis auf Probe)
  • Fahrschüler und -schülerinnen
  • Fahrlehrer und -lehrerinnen
  • Begleitpersonen von Lernfahrten

Lenkerinnen und Lenker dieser Personengruppen machen sich strafbar, wenn sie mit mehr als 0.09 Promille ein Motorfahrzeug lenken oder eine Lernfahrt begleiten. Diese Regelung wird ab 1. Januar 2014 konsequent umgesetzt und Übertretungen entsprechend mit einer Verzeigung geahndet. Wer sich dem Tatbestand «Fahren unter Alkohol» schuldig macht, riskiert eine administrativrechtliche Verwarnung oder einen Führerausweisentzug.

Justiz- und Sicherheitsdepartement