Teure Warnung vor Geschwindigkeitskontrolle
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Während einer Geschwindigkeitskontrolle am Kohlistieg hat die Kantonspolizei Basel-Stadt einen Anwohner erwischt, der die Autofahrerinnen und -fahrer vor der Aktion gewarnt hat. Das kommt den Mann nun teuer zu stehen: Die Polizei verzeigte ihn an das Strafbefehlsdezernat der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt.
Die am 1. Januar 2013 wirksam gewordene Revision des Strassenverkehrsgesetzes sieht neu vor, dass Warnungen vor Verkehrskontrollen sanktioniert werden. Wer öffentlich vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr warnt, wird demnach mit einer Busse bestraft. Den Polizistinnen und Polizisten war während ihrer Kontrollaktion am Donnerstagnachmittag aufgefallen, dass sich plötzlich alle Lenkerinnen und Lenker an die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde hielten. Das lag nicht allein an der guten Verkehrsdisziplin, wie sich zeigen sollte: Eine Autofahrerin machte die Polizei auf ein Plakat aufmerksam, das vor dem Radar warnte.
Ebenfalls verzeigt wird ein Autofahrer wegen «Nichttragens der Brille oder Kontaktlinsen». Zudem stellten die Polizistinnen und Polizisten 15 Ordnungsbussen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen aus. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 65 Kilometer pro Stunde. Genauer unter die Lupe nahmen die Polizistinnen und Polizisten insgesamt 16 Fahrzeuge, deren Lenkerinnen und Lenker mit einer Bruttogeschwindigkeit von mehr als 56 Kilometern pro Stunde unterwegs waren.