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Wer trinkt, fährt nicht – dies gilt auch in der Adventszeit

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Die Adventszeit hat begonnen und somit die Zeit der Geschäftsessen und der Weihnachtsapéros. Leider fahren jedes Jahr Lenkerinnen und Lenker nach dem Besuch einer solchen Veranstaltung, trotz Alkoholkonsums, noch mit ihren Fahrzeugen nach Hause.

Die Kantonspolizei intensiviert in den kommenden Wochen die Kontrolltätigkeit um die Verkehrssicherheit auch in dieser Zeit zu gewährleisten.
Alle Jahre wieder begleiten gemütliche Abende im Kreise von Kolleginnen und Kollegen die Vorweihnachtszeit. Die Polizei ruft in Erinnerung, dass sich strafbar macht, wer mit mehr als 0.49 Promille ein Fahrzeug lenkt. Die Fahrtüchtigkeit kann bereits bei einem niedrigeren Blutalkoholwert beeinträchtigt sein. Diese Regeln gelten nicht nur das Führen von Personenwagen, sondern auch für andere Fahrzeuge wie zum Beispiel Motor- und Fahrräder.

Die Polizei verstärkt ab sofort ihre Kontrolltätigkeit auf den Basler Strassen. Mit mehreren Grosskontrollen und kleineren Aktionen, sowohl auf Hauptverkehrswegen wie auch auf Nebenstrassen in den Quartieren, sollen insbesondere alkoholisierte Lenkerinnen und Lenker aus dem Verkehr gezogen werden. Auch zum Jahresende gilt also der bekannte Leitsatz: «Wer trinkt, fährt nicht – wer fährt, trinkt nicht!»

Justiz- und Sicherheitsdepartement