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Zum Rücktritt des Personalausschusses bei der Berufsfeuerwehr Basel: Justiz- und Sicherheitsdepartement weist Vorwürfe als haltlos und falsch zurück

Medienmitteilung

Justiz- und Sicherheitsdepartement

Die Medienmitteilung «Rücktritt bei Feuerwehr Basel» vom (heutigen) Mittwoch veranlasst das Justiz- und Sicherheitsdepartement zu nachstehender Stellungnahme:

Wir weisen die Vorwürfe des Personalausschusses (PA) der Berufsfeuerwehr (BF) dezidiert als haltlos und falsch zurück. Der Sachverhalt ist der folgende:

Nach dem Entscheid des Basler Verfassungsgerichts von Ende 2013, dass das «Reglement betreffend Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 24-Stunden-Schichtdienstes der Berufsfeuerwehr Basel» (Arbeitszeitreglement) rechtens ist, hat der Departementsvorsteher im Januar 2014 in Aussicht gestellt, zusammen mit dem Personalausschuss (PA) die anstehende Umsetzung zu besprechen. Diese Gespräche haben in der Zwischenzeit stattgefunden.

Trotz des klaren Urteils hegte der PA weiterhin Zweifel daran, dass das Arbeitszeitreglement mathematisch aufgeht. So sei insbesondere die reduzierte Arbeitszeit an Frei- und Feiertagen sowie an Tagen vor Feiertagen bei den Simulationen und Berechnungen nicht oder nur ungenügend berücksichtigt worden. Dies führe dazu, dass die Mitarbeitenden die Sollarbeitszeit auch im mehrjährigen Durchschnitt nicht erreichen könnten. Wir haben diese erneuten Bedenken wiederum ernst genommen, eine detaillierte Simulation über zehn Jahre erstellt und das Ergebnis am 25. September 2014 mit dem PA besprochen. Dieses zeigt, dass sehr wohl einzelne Jahreswerte einer Ruhetagsgruppe unter der Sollarbeitszeit liegen, was gemäss Verfassungsgericht indes zulässig ist. Alle Ruhetagsgruppen erreichen jedoch über eine Zeitspanne von in der Regel maximal drei Jahren Durchschnittswerte, die über der Sollarbeitszeit liegen.

Die Befürchtung, dass die Sollarbeitszeit nur über viele Jahre oder nur unter Abbuchung jener Stunden, die die Schichtdienstmitarbeitenden für Frei- und Feiertage gutgeschrieben erhalten, erreicht werden kann, ist somit klar widerlegt.

Fazit: Das neue Arbeitszeitreglement ist nicht nur rechtlich in Ordnung, es geht auch in den mathematischen Details auf. Gleichzeitig ist nicht zu bestreiten, dass es in der Umsetzung sehr wohl gewisse Problemstellungen gibt. Genau deshalb wollen wir nun endlich diese Umsetzungsprobleme angehen, die sich unter anderem aus dem Wechsel zwischen dem Schicht- und dem Tagdienst ergeben.

In einem nächsten Schritt wird deshalb eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitenden der Berufsfeuerwehr und unter der Leitung des neuen Kommandanten Roger Willen, bis Ende 2014 Vorschläge zur Flexibilisierung der Ruhezeitregelung erarbeiten. Ziel ist es, eine allfällig angepasste Regelung bis allerspätestens im ersten Quartal 2015 wirksam werden zu lassen. Weitere vom PA eingebrachte Themen wie beispielsweise der fixe 24er-Bestand, die aktuelle Pikettregelung, die Möglichkeit von Teilzeitarbeit etc. sollen ebenfalls innerhalb des Betriebs angegangen werden.

Wir bedauern, dass der PA entschieden hat, bei dieser Fragestellung nicht mitzuwirken und nun zurückgetreten ist. Offenbar hat eine Abstimmung unter der Belegschaft gestern früh stattgefunden und ergeben, dass die kompromisslose Haltung des PA keine Mehrheit mehr unter der Belegschaft der BF findet. Wir sind allen Mitarbeitenden gegenüber dankbar, die sich weiterhin – gemeinsam mit dem neuen Kommandanten der BF – für die Weiterentwicklung der Berufsfeuerwehr engagieren.

Justiz- und Sicherheitsdepartement