Waldbrandgefahrenstufe wird auf die höchste Stufe angehoben – erweitertes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsgebietes
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Die Kantonspolizei Basel-Stadt erlässt in Absprache mit den Fachspezialisten und den umliegenden Kantonen ab 23. Juli 2015 ein absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsgebietes, insbesondere im Wald und in Waldrandnähe. Die Waldbrandgefahrenstufe wird auf Stufe 5 (sehr gross) angehoben.
Die anhaltende Trockenheit und fehlende Niederschläge haben die Brandgefahr in Wäldern, auf Wiesen und auch im Siedlungsgebiet massiv erhöht. Die Kantonspolizei Basel-Stadt erlässt daher in Absprache mit den Fachspezialisten und den umliegenden Kantonen ab 23. Juli 2015 ein erweitertes Feuerverbot.
Es ist bis auf Widerruf verboten, im Freien ausserhalb des Siedlungsgebietes ein Feuer zu entfachen. Das Verbot beinhaltet insbesondere auch das Grillieren an Feuerstellen und Feuerschalen im Freien und auf Einweggrills, das Abbrennen von Feuerwerken sowie das Steigenlassen von Heissluft-Ballonen und Himmelslaternen (gekauft oder selbstgebastelt), welche durch offenes Feuer angetrieben werden. Weiter ist es verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Das vom Amt für Wald beider Basel am 7. Juli 2015 verfügte Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern (inkl. Waldlichtungen) bleibt weiterhin in Kraft.
Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren in Gärten, Terrassen oder auf Balkonen mit Gas- oder Holzkohlengrill sowie festen Cheminées. Die Bevölkerung ist aufgerufen sorgsam mit jeglicher Art von Feuerentfachen – auch innerhalb des Siedlungsgebietes – umzugehen.
Über mögliche Einschränkungen bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk am Nationalfeiertag, wird am kommenden Montag entschieden.
Weitere Informationen finden sich auf der Übersicht des Kantonalen Krisenstabs Basel-Landschaft.