Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Familienergänzende Kinderbetreuung: Vergleich zwischen Basel-Stadt und Zürich

Medienmitteilung

Präsidialdepartement

Als zweiter Teil des “Benchmarkings Familienfreundlichkeit“ zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zürich ist die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung der beiden Kantone verglichen worden.

Nachdem im Februar 2010 die Familienfreundlichkeit von Unternehmen in den Kantonen Basel-Stadt und Zürich verglichen worden waren, untersucht der zweite Teil des Benchmarkings zwischen Basel-Stadt und Zürich die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (FEB) der beiden Kantone. Die neue Studie, die im Auftrag der beiden Fachstellen für Gleichstellung von Frauen und Männern durchgeführt wurde, gibt Antworten auf Fragen wie: Welche und wie viele Kinderbetreuungsangebote gibt es im Kanton Basel-Stadt? Wie steht es mit der öffentlichen Subventionierung der Angebote im Kanton? Wie ist der Vergleich mit dem Kanton Zürich und zwischen den Städten?

Die Studie basiert auf dem sogenannten Betreuungsindex, der im Kanton Zürich seit 2003 für den Vergleich von Betreuungsangeboten zwischen den Gemeinden dient und auch zwischen Kantonen anwendet werden kann. Für das vorliegende Projekt wurde ein erweiterter Betreuungsindex für das Jahr 2009 berechnet, der neben den Zürcher Gemeinden auch den Kanton Basel-Stadt umfasst. Die relevanten Vergleichsgrössen sind einerseits der Versorgungsgrad, der den Umfang des Betreuungsangebots aufzeigt, und andererseits der Subventionierungsgrad, der den Grad der öffentlichen Subventionierung des Betreuungsangebots aufzeigt. Die quantitative Analyse wurde zudem durch die qualitativen Aspekte gesetzliche Rahmenbedingungen, Qualitätsvorgaben und Elternbeiträge ergänzt.

Beim Betreuungsindex schneidet der urbane Kanton Basel-Stadt im Durchschnitt besser ab als der städtisch und ländlich gemischte Kanton Zürich (Versorgungsgrad BS: 0.219 Plätze pro Kind / ZH: 0.126 Plätze pro Kind / Subventionierungsgrad BS: 1'551 CHF pro Kind / ZH: 1'146 CHF pro Kind). Im Gemeindevergleich weist die Stadt Zürich einen Vorsprung auf (Versorgungsgrad: 0.270 Plätze pro Kind / Subventionierungsgrad:3'608 CHF pro Kind). Der kleinere Kanton Basel-Stadt liegt bei allen Kriterien an zweiter Stelle und schneidet damit wesentlich besser ab als die in der Grösse vergleichbare Stadt Winterthur (Versorgungsgrad: 0.134 Plätze pro Kind / Subventionierungsgrad: 1'046 CHF pro Kind).

Hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen für die Regulierung der FEB und die Förderung der FEB geht der Kanton Basel-Stadt klar weiter als der Kanton Zürich: Zürcher Gemeinden sind lediglich verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen. Eltern im Kanton Basel-Stadt haben hingegen einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf einen finanziell tragbaren Betreuungsplatz. In Bezug auf die Qualitätsvorgaben schneiden beide Kantone gut ab.

Der Elterntarif-Vergleich zwischen den vier Städten Basel, Zürich, Winterthur und Dietikon kommt je nach Einkommens- und Familientyp zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Bei der Kategorie der gut verdienenden Eltern schneiden die Basler Tagesstrukturen am besten ab. Die mittleren oder tieferen Einkommensgruppen, insbesondere auch die Alleinerziehenden, bezahlen in der Stadt Zürich am wenigsten. Dies jedoch mit der Einschränkung, dass die Eltern überhaupt einen subventionierten Platz bekommen, was in Basel durch einen in der Kantonsverfassung begründeten Anspruch gegeben ist. Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Autorenschaft hinsichtlich der Preisdifferenz im Kanton Basel-Stadt bei den unterschiedlichen Elternbeitragsreglementen für Tagesbetreuung und Tagesstrukturen.

Die Studie ist eine Momentaufnahme und sagt nichts aus über zukünftige Entwicklungen. In beiden Kantonen wurde das Angebot in den letzten Jahren stark ausgebaut und es ist anzunehmen, dass sich dieser Trend auch in den nächsten Jahren fortsetzen wird. In Basel-Stadt sollen insbesondere die schulischen Tagesstrukturen weiter ausgebaut werden, was mittelfristig dazu führt, dass in den Tagesheimen mehr Betreuungsplätze für Vorschulkinder zur Verfügung stehen.

Dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt ist die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein Anliegen. Deshalb ist das Programm „Familienfreundliche Wirtschaftsregion Basel“ im Legislaturplan verankert. Dass Basel im Betreuungsindex vor dem Kanton Zürich und bei den Gemeinden an zweiter Stelle liegt, bestätigt diesbezügliche Bemühungen der Regierung. Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements, betont: „Offensichtlich ist der Weg, den wir im Jahr 2002 eingeschlagen haben, richtig." Die Basler Fachstelle Gleichstellung von Frauen und Männern als Initiatorin und Koordinatorin des Programms Familienfreundliche Wirtschaftsregion Basel strebt einen möglichst umfassenden Vergleich zwischen Basel-Stadt und Zürich an. Leiterin Leila Straumann: „Im dritten Schritt sollen die Rahmenbedingungen im Steuer- und Sozialsystem der beiden Kantone untersucht werden, die für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie relevant sind.“

Weitere Auskünfte

Bettina Bannwart, Telefon +41 (0)61 267 66 81 Fachstelle Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Basel-Stadt, Projektleiterin „Familienfreundliche Wirtschaftsregion Basel“ Sandra Dettwiler, Telefon +41 (0)61 267 84 85 Leiterin Abteilung Jugend- und Familienangebote, Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Germaine Laschinger, Telefon +41 (0)61 267 54 66 Leiterin Dienste, Volksschulen, Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt