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Menschen mit Behinderungen kehren ins öffentliche Leben zurück

Medienmitteilung

Präsidialdepartement

Das Motto des Internationalen Tag der Menschen mit einer Behinderung am 03. Dezember 2011 lautet „Arbeit - ein Menschenrecht“. Damit Menschen mit Behinderungen in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden können, braucht es Massnahmen in unterschiedlichsten Lebensbereichen. Die Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung der Kantons- und Stadtentwicklung lanciert Projekte, welche die Teilnahme behinderter Menschen am öffentlichen Leben verbessern und setzt sie mit verschiedensten Partnerinnen und Partnern inner- und ausserhalb der Verwaltung um.

Aussonderung und Stigmatisierung behinderter Menschen haben eine lange geschichtliche Tradition. Das Bild von der Persönlichkeit des behinderten Menschen war lange geprägt von seinen wirtschaftlichen und intellektuellen Leistungseinschränkungen und seinen körperlichen Beeinträchtigungen. Heute bezeichnet Behinderung einen dynamischen und komplexen Prozess, der von der persönlichen Lebenseinstellung der/des Betroffenen, von den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, vom sozialen Umfeld und von anderen Faktoren abhängt. Behinderte Menschen sind Individuen mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen, denen aufgrund von nicht entwickelten gesellschaftlichen Strukturen Entfaltungsmöglichkeiten genommen werden.

Der Internationale Tag der Menschen mit einer Behinderung am 03. Dezember 2011 weist jedes Jahr daraufhin, dass behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene von Anfang an am öffentlichen Leben einer Stadt teilnehmen und in ihre sozialen Strukturen integriert sein müssen. Normale Lebensbedingungen haben auf den Lebenslauf unterschiedlich behinderter Menschen einen grossen Einfluss. Nur so können sich ihre Potentiale frei entfalten. Der Kanton Basel-Stadt hat als erster und immer noch einziger Kanton der Schweiz vor 8 Jahren eine Fachstelle für die Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung geschaffen. Diese hat den Auftrag, inner- und ausserhalb der kantonalen Verwaltung Diskriminierungen in den Bereichen Schule, Ausbildung, Arbeit, Freizeit, Wohnen, öffentlicher Verkehr, Bauen und Kommunikation abzubauen. In enger Zusammenarbeit mit den Departementen und Betrieben der kantonalen Verwaltung, den Institutionen der Behindertenfach- und -selbsthilfe sowie betroffenen Fachpersonen soll den ca. 25'000 unterschiedlich behinderten Menschen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Dafür wurden in den letzten und werden in den kommenden Jahren in verschiedensten Lebensbereichen innovative und gut koordinierte Projekte geplant und umgesetzt: Ausbau der integrativen Schulung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung in die Regelschule; der Aufbau einer integrativeren Berufsbildung für Lernende mit einer Behinderung, die ihnen eine Ausbildung im 1. Arbeitsmarkt ermöglicht; die Schaffung von Arbeitsplätzen für unterschiedlich, vor allem psychisch behinderte Menschen im 1. Arbeitsmarkt mit attraktiven Anreizen und kompetenter Begleitung; Verbesserung des Zugangs und der Benutzbarkeit von zahlreichen kantonalen Bauten; Mobilität in der Stadt durch Trottoirabsenkungen für Rollstuhlfahrende und Aufmerksamkeitsfelder für Blinde; der stufenlose Einstieg von mobilitätsbehinderten Fahrgästen in Tram und Bus durch Anhebung der Haltekanten und Anschaffung von hindernisfreiem Rollmaterial; die Öffnung verschiedener Institutionen für Menschen mit einer Behinderung wie Tagesheime, Museen Basel, Universität Basel; Abstimmungsmaterial für blinde Menschen auf Hördiskette, Alarmierung im Katastrophenfall von gehörlosen Menschen via Handy, hindernisfreie kantonale websites für blinde Menschen; ein neues Behindertenkonzept, in dessen Zentrum der behinderte Mensch mit seinem individuellen Bedarf an ambulanten und stationären Leistungen steht. Um die lebenslange Abhängigkeit aufgrund einer Behinderung selbstbestimmter gestalten zu können, sollen behinderte Menschen zukünftig über finanzielle Mittel verfügen, mit denen sie vereinbarte Leistungen einkaufen können; Podiumsdiskussionen, Talkveranstaltungen, in deren Zentrum Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache stehen; ein Stadtrundgang, der die Öffentlichkeit, aber auch im Rahmen von Schulungen das BVB Fahrpersonal, einlädt, auf einem Rundgang durchs Kleinbasel Neues über verschiedenen Hindernisse zu erfahren, die auf dem Weg von Menschen mit Behinderungen liegen. Die Fachstelle ist in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnerinnen und Partnern auf dem Weg, Benachteiligungen im Alltag von Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen abzubauen. Ziel ist es, ihnen ein selbstbestimmtes Leben in der Normalität des Alltags zu ermöglichen. Wenn dieses Ziel erreicht ist, braucht es den Internationalen Tag des behinderten Menschen nicht mehr.

Weitere Auskünfte

Martin Haug, Telefon +41 (0)61 267 84 61;martin.haug@bs.ch Leiter Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung, Kantons- und Stadtentwicklung