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«Haushaltshilfe beschäftigen»: Ein Ratgeber für faire Arbeitsbedingungen

Medienmitteilung

Präsidialdepartement

Immer mehr betagte Menschen engagieren Migrantinnen für die Pflege und Betreuung zuhause. Der neue Ratgeber der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Basel-Stadt zeigt Privathaushalten auf, welche rechtlichen Aspekte sie bei der Anstellung einer Haushaltshilfe berücksichtigen müssen.

Neben den Angeboten der Spitex entscheiden sich immer mehr Haushalte für eine private Betreuungslösung: Sie engagieren eine Care-Migrantin für die 24h-Betreuung zuhause oder nutzen die Dienstleistung einer privaten Agentur. Die Anstellungsverhältnisse für Haushaltshilfen sind jedoch rechtlich sehr komplex oder nicht verbindlich geregelt. Zwar gilt das Arbeitsrecht, doch das Arbeitsgesetz, welches beispielsweise die maximale Wochenarbeitszeit und die Ruhezeiten regelt, gelangt in Privathaushalten nicht zur Anwendung. „Mit diesem Ratgeber engagieren wir uns dafür, dass faire und korrekte Arbeitsverträge zwischen Privathaushalten und Care-Migrantinnen abgeschlossen werden“, stellt Leila Straumann, Leiterin der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern, fest.

Rechtliche Situation und prekäre Arbeitsbedingungen
Die Arbeitsbedingungen der Haushaltshilfen sind häufig prekär. Wenig Freizeit und tiefe Löhne dominieren den expandierenden Markt für 24h-Betreuungen. „Wir empfehlen, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschliessen, der die Arbeits- und Freizeit und den Bereitschaftsdienst klar regelt. Zudem besteht eine Verpflichtung, die Haushaltshilfe bei den Sozialversicherungen anzumelden und Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen“, fährt Leila Straumann fort. Auch bei der Anstellung über eine private Agentur gelten spezielle rechtliche Bestimmungen, die im Ratgeber erläutert werden.

Die Broschüre richtet sich vor allem an Privathaushalte, aber auch an Haushaltshilfen. Rechtliche Informationen auf Deutsch, Polnisch und Ungarisch und eine Diskussionsplattform für Care-Migrantinnen stehen auf der Website www.careinfo.ch zur Verfügung, die vom Kanton Basel-Stadt unterstützt wird.

Hinweise

Unter www.gleichstellung.bs.ch/care finden Sie weitere Informationen zur Care-Arbeit und den Ratgeber zum Download und zum Bestellen.

Weitere Auskünfte

Leila Straumann, Tel.: +41 (0)61 267 66 81 leila.straumann@bs.ch Leiterin Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern