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Veröffentlichung Nutzungs- und Betriebskonzept für den Kasernenhauptbau und das Kasernenareal

Medienmitteilung

Präsidialdepartement

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat das künftige Nutzungs- und Betriebskonzept für den Kasernenhauptbau und das gesamte Kasernenareal am 26. Juni 2018 zur Kenntnis genommen. Nach Abschluss der Sanierungs- und Umbaumassnahmen Mitte 2021 soll der Hauptbau ein Zentrum für Kultur- und Kreativschaffen sowie quartiernahe Nutzungen werden. Das Nutzungs- und Betriebskonzept beschreibt die künftigen Nutzungsarten und die Organisation im Hauptbau und auf dem gesamten Areal. Zudem regelt es die unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der beteiligten Verwaltungsstellen sowie der Steuerungs- und Vergabekommission, welche die Nutzungsentwicklung des Kasernenareals unterstützt.

In den vergangenen Monaten sind die Fragen der Wirtschaftlichkeit, der Nutzung und des Betriebs intensiv geprüft und aufeinander abgestimmt worden. Das Konzept bezieht sich auf das gesamte Kasernenareal. Der neu entwickelte integrale Ansatz verspricht einen Gewinn an Effizienz und Wirtschaftlichkeit, sowie eine gute Abstimmung von verschiedenen Nutzer- und Benutzerbedürfnissen.

Der Kasernenhauptbau soll im Rahmen des Nutzungskonzepts zu einem öffentlichen, im Quartier und in der ganzen Stadt gut verankerten Kulturzentrum entwickelt werden. Neben Kultur, Soziokultur und Kreativschaffen wird die Nutzung verschiedene neue gastronomische Angebote bringen. Ziel ist es, das Haus zu einem Forum mit öffentlichem Charakter für das gesamte Quartier und die Stadt zu entwickeln. Das Raumprogramm und die Definition der Nutzungsarten sind mit dem vorliegenden Konzept so flexibel gestaltet, dass fortlaufend auf Veränderungen und neue Bedürfnisse reagiert werden kann.

Das Nutzungskonzept beschreibt die künftigen Nutzungsarten und die Organisation im Hauptbau und auf dem gesamten Kasernenareal, die unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der kantonalen Verwaltungsstellen im 3-Rollen-Modell (Finanzdepartement, Bau- und Verkehrsdepartement, Präsidialdepartement) sowie die Aufgaben der Steuerungs- und Vergabekommission, welche die Nutzungsentwicklung des Kasernenareals aktiv unterstützt.

Organisation und Zuständigkeiten

Die Entwicklung der Nutzungen auf dem Kasernenareal wird künftig von einer Steuerungs- und Vergabekommission begleitet. Diese ist für die strategische Planung und Entwicklung des Kasernenareals, die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, die Beurteilung von Bewerbungen und die Vergabe von Räumen sowie die Festlegung von Mieten zuständig.

Den Vorsitz der Steuerungs- und Vergabekommission und die federführende Verantwortung für die Arealentwicklung hat die Kantons- und Stadtentwicklung (Präsidialdepartement). Die Abteilung Kultur des Präsidialdepartements ist gemeinsam mit der Kantons- und Stadtentwicklung für die strategische Entwicklung des Kasernenareals und insbesondere für die inhaltliche Begleitung der Kulturbetriebe und Nutzung durch Kreativschaffende zuständig. Die Eigentümervertretung und die Vermieterrolle werden durch Immobilien Basel-Stadt (Finanzdepartement) ausgeübt. Für den Unterhalt der einzelnen Gebäude und somit auch des Kasernenhauptbaus ist insbesondere das Hochbauamt (Bau- und Verkehrsdepartement) zuständig.

Um den operativen Betrieb des gesamten Areals adäquat zu unterstützen, wird ein verwaltungsexternes Arealmanagement eingesetzt. Ein Nutzerausschuss reflektiert die Arealentwicklung aus Nutzersicht und bringt deren Anliegen in die Steuerungs- und Vergabekommission ein.

Steuerungs- und Vergabekommission

Der Entscheid über Bewerbungen für mittel- bis langfristige Mietverträge sowie über Bewerbungen von Gastronomiebetreibern werden von der Steuerungs- und Vergabekommission getroffen. Sie wird voraussichtlich 2019 die gemeinsame Arbeit aufnehmen und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Leiterin/Leiter der Abteilung Kantons- und Stadtentwicklung (Vorsitz), Präsidialdepartement (ex offizio)
  • Co-Leiterin/Leiter der Abteilung Kultur, Präsidialdepartement (ex offizio)
  • Leiterin/Leiter Facility Management und Bewirtschaftung Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement (ex officio)
  • Vertreterin/Vertreter Nutzerausschuss (auf vier Jahre bestimmt, max. zwei Perioden, zwei Personen; gewählt vom Nutzerausschuss)
  • Vertreterin/Vertreter Quartier (auf vier Jahre bestimmt, max. zwei Perioden; gewählt von Delegiertenversammlung des Trägervereins Stadtteilsekretariat Kleinbasel)
  • Drei verwaltungsexterne Expertinnen oder Experten mit ständigem Einsitz aus den Bereichen Kultur, Kreativwirtschaft, Soziales und/oder Arealentwicklung / Raumplanung / Urbanismus (auf vier Jahre bestimmt, max. zwei Perioden; ernannt von Vorsteherin Präsidialdepartement).

Eine Vertreterin / ein Vertreter des Arealmanagements und eine Vertreterin / ein Vertreter des Hochbauamtes (Gebäudemanagement Bau und Technik) nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Nutzerausschuss

Die Nutzerinnen und Nutzer des Areals konstituieren einen Nutzerausschuss. Dieser begleitet und reflektiert das Areal im Alltag. Im Nutzerausschuss sind die Interessen der verschiedenen Arealnutzer vertreten. Der Nutzerausschuss delegiert eine Vertretung in die Vergabekommission. Er kann Vertretungen von anderen Organisationen, Vereinen oder Spezialistinnen und Spezialisten für seine Beratungen einbeziehen. Der Nutzerausschuss repräsentiert alle Arealnutzer.

Externes Arealmanagement

Die Einsetzung eines von der Verwaltung unabhängigen externen Arealmanagements erfolgt bis zwei Jahre vor Inbetriebnahme des Hauptbaus. Das Arealmanagement ist Hauptansprechpartner und Koordinationsstelle für alle Mieterinnen und Mieter des Kasernenareals sowie potentielle Mietinteressenten. Zum Auftrag gehört neben der Hauswartung und weiterer operativer Zuständigkeiten insbesondere auch die Koordination zwischen der Mieterschaft und den verantwortlichen kantonalen Verwaltungsstellen.

Kriterien zur Vergabe der Räume im Hauptbau

Alle künftigen Nutzungen des Hauptbaus sind befristet ausgelegt, sodass sich durch eine regelmässige Rotation und den damit einhergehenden Mieterwechseln das Gebäude und die Nutzung gemäss der Grobverteilung zwischen Gastronomie (20%), Kultur (60%) und Quartier (10%) weiterentwickeln kann. Ein entsprechender Kriterienkatalog wird durch die Steuerungs- und Vergabekommission präzisiert und für die verschiedenen Nutzungskategorien festgelegt.

Wirtschaftlichkeit

Die aktuelle Überprüfung der Wirtschaftlichkeit hat Gesamtkosten von 820‘000 Franken pro Jahr ergeben (320‘000 Franken Betriebs- und Folgekosten plus 500‘000 Franken Unterhaltskosten). Die Gesamtmieteinnahmen betragen rund 900‘000 Franken pro Jahr. Der Deckungsbeitrag an die Kapitalkosten verbessert sich damit auf rund 80‘000 Franken pro Jahr.

Weitere Auskünfte

Lukas Ott Tel.: +41 61 267 42 30 Leiter Abteilung Kantons- und Stadtentwicklung Dr. Katrin Grögel Tel.: +41 61 267 40 22 Co-Leiterin Abteilung Kultur