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Gemischte Bilanz zur laufenden KVG-Revision

Medienmitteilung

Staatskanzlei

Auf Einladung des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt fand gestern in Bern eine Podiumsveranstaltung zur Revision des Krankenversicherungsgesetztes statt. Dabei wurde deutlich dass die Kantone mit der laufenden Revision von der Kostendynamik im Gesundheitswesen künftig noch stärker betroffen werden.

Unter dem Titel "Die Revision des Krankenversicherungsgesetzes" hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gestern in Bern zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Unter den Gästen waren Vertreterinnen und Vertreter des Regierungsrates und der eidgenössischen Räte, der Bundesverwaltung und der Kantonalen Verwaltungen und weitere Experten. Fritz Britt (Vizedirektor des Bundesamts für Sozialversicherung), Regierungsrat Dr. Carlo Conti (Vorsteher Sanitätsdepartement Basel-Stadt) und Regierungsrat Dr. Ralph Lewin (Vorsteher des Wirtschafts- und Sozialdepartements Basel-Stadt) diskutierten die laufende Revision und analysierten die Auswirkungen aus Sicht des Bundes und der Kantone.

Die Podiumsveranstaltung zeigte eine weitgehend übereinstimmende Beurteilung in der Zielsetzung der laufenden Revision des Krankenversicherungsgesetztes. Der Vertreter des Bundesamtes für Sozialversicherung hob die Bedeutung des Übergangs von einer Objektfinanzierung zu einer Subjektfinanzierung besonders hervor. Für den Bereich der Pflege zeigte er sich überzeugt, dass es den Kantonen ermöglicht werden muss, die Pflegekosten teilweise durch eine vernünftige Kostenbeteiligung von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern aus deren Vermögen zu finanzieren.

Basel-Stadt unterstützt die laufende Revision und begrüsst bei der Spitalfinanzierung den Übergang zu einer konsequenten Leistungsfinanzierung. Aus Sicht des Kantons ist die Bilanz der laufenden KVG-Revision jedoch gemischt. Die Mehrbelastungen der Kantone (insbesondere der neu zu finanzierende Sockelbeitrag bei Behandlungen in Privatspitälern) sind aus Sicht des Kantons noch mit einer griffigen Übergangsbestimmung abzudämpfen. Bei der Pflegeheimfinanzierung betonte Regierungsrat Conti, dass sich das System einer differenzierten finanziellen Beteiligung der öffentlichen Hand mit einer klaren Orientierung am Bedarf der betroffenen Heimbewohnerinnen und Heimbewohner bewährt habe. Denn sie führt dazu, dass sowohl die Krankenversicherer, wie die Kantone, aber auch die betroffenen Pflegebedürftigen selbst entsprechend ihrer finanziellen Kraft Beiträge an die Pflegekosten leisten. Dieses System ist deshalb auch im Rahmen der laufenden Revision zu verankern, weil sonst gesamtschweizerisch mit einem massiven zusätzlichen Prämienschub zu rechnen ist.

Regierungsrat Ralph Lewin betonte, dass er das sozialpolitisch differenzierte Modell der Individuellen Prämienverbilligungen für die Krankenkassen begrüsse. Er wies jedoch darauf hin, dass die laufende Revision eine fortgesetzte Verlagerung der Kosten auf die Kantone mit sich bringe. Er forderte deshalb, dass bei Inkrafttreten der Gesetzesrevision die jährlichen Bundesbeiträge um mindestens 300 Mio. Fr. aufgestockt und diese auch in den folgenden Jahren entsprechend den Prämiensteigerungen erhöht werden müssten. Es könne nicht sein, dass die gesamten Mehrkosten auf die Kantone abgewälzt werden. Aus Sicht des Kantons ist für den Anspruch auf Prämienverbilligung ausserdem eine obere Einkommensgrenze vorzusehen. Es sei widersinnig, dass die Kantone beispielsweise künftig Haushalte ohne Kinder mit einem Einkommen über 80'000 Franken auf der einen Seite besteuern und auf der anderen Seite den selben Haushalten wieder Prämienverbilligungen finanzieren müssten. Das Festlegen einer oberen Einkommensgrenze für den Bezug von Prämienverbilligungen ist notwendig, damit die Mittel für die Prämienverbilligung auch tatsächlich für jene Personen zur Verfügung stehen, die wirklich darauf angewiesen sind. Ohne eine solche frankenmässige Obergrenze müsste allein der Kanton Basel-Stadt einen jährlich wiederkehrenden zweistelligen Millionenbetrag für Prämienverbilligungen aufwenden.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Carlo Conti Tel. 061 267 95 23 Vorsteher Sanitätsdepartment Basel-Stadt Regierungsrat Ralph Lewin Tel. 061 267 85 41 Vorsteher Wirtschafts- und Sozialdepartement Basel-Stadt