National- und Ständeratswahlen: Keine Benachteiligung für einzelne Parteien
MedienmitteilungStaatskanzlei
Die Staatskanzlei hat von einer Wahlbeschwerde Kenntnis genommen. Sie wird innerhalb der gesetzlichen Frist behandelt werden.
Die Staatskanzlei hat von einer Wahlbeschwerde Kenntnis genommen, wonach einzelne Stimmberechtigte die Wahlunterlagen zur National- und Ständeratswahl vom kommenden Wochenende nicht vollständig erhalten haben. Die Beschwerde wird innerhalb der gesetzlichen Frist behandelt werden. Bereits heute kann aber festgehalten werden, dass es nicht aussergewöhnlich ist, wenn bei der hohen Zahl von gegen 100 000 maschinell abgepackten Wahlcouverts sich einzelne mit unvollständigem Inhalt befinden.
Auch im Vorfeld der National- und Ständeratswahlen wurden in den Medien Inserate geschaltet mit dem Hinweis, dass der Abteilung Wahlen und Abstimmungen des Polizei- und Militärdepartementes gemeldete fehlende Wahlunterlagen nachgeliefert werden oder bis Schliessung der Wahllokale dort bezogen werden können. Ein gleicher Hinweis findet sich in den Wahlunterlagen. Durch diese regelmässig wiederholten Hinweise ist den Stimmberechtigten wohl bekannt, dass sie aufgerufen sind, ihre Wahlunterlagen vor jeder Wahl oder Abstimmung zu überprüfen und Fehler zu melden.
Bis Montagabend trafen im Spiegelhof 15 Reklamationen wegen fehlender oder unvollständiger Wahllisten ein. Diese betreffen alle Parteien gleichermassen. Die Beschwerdeführerin ist also nicht etwa speziell benachteiligt. Die fehlenden Wahlunterlagen wurden den Betroffenen umgehend zugestellt oder ausgehändigt.