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Eidgenössische Abstimmung: Alle drei Vorlagen abgelehnt

Medienmitteilung

Staatskanzlei

Die Stimmberechtigten im Kanton Basel-Stadt haben in der eidgenössischen Volksabstimmung alle drei Vorlagen abgelehnt. Abgestimmt wurde über den Gegenentwurf zur Avanti-Initiative über eine Änderung des Obligationenrechts und über die Volksinitiative betreffend Verwahrung gefährlicher Straftäter.

Die Ergebnisse im Kanton Basel-Stadt zu den drei eidgenössischen Vorlagen im einzelnen:

Gegenentwurf zur Avanti-Initiative

 Ja-Stimmen 
 21'009 (34,6 %) 
 Nein-Stimmen 
 39'713 (65,4 %) 

Änderung des Obligationenrechts (Miete)

 Ja-Stimmen 
 15'819 (26,1 %) 
 Nein-Stimmen 
 44'691 (73,9 %) 

Verwahrung gefährlicher Straftäter

 Ja-Stimmen 
 28'886 (48,1 %) 
 Nein-Stimmen 
 31'191 (51,9 %) 

Die durchschnittliche Stimmbeteiligung betrug: 52,9 % Der durchschnittliche Anteil brieflich Stimmender lag bei: 95,2 %

Aufgrund eines Beschlusses des Regierungsrates vom 18. November 2003 werden erstmals die Abstimmungsergebnisse der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer separat ausgewiesen.

Hinweise

Die detaillierten Ergebnisse sind im Internet unter
www.regierungsrat.bs.ch/w+a04-02-08endergebnisse.pdf abrufbar.

Weitere Auskünfte

Felix Drechsler 061 267 86 36 Informationsbeauftragter des Regierungsrates