Eidgenössische Abstimmung: Alle drei Vorlagen abgelehnt
MedienmitteilungStaatskanzlei
Die Stimmberechtigten im Kanton Basel-Stadt haben in der eidgenössischen Volksabstimmung alle drei Vorlagen abgelehnt. Abgestimmt wurde über den Gegenentwurf zur Avanti-Initiative über eine Änderung des Obligationenrechts und über die Volksinitiative betreffend Verwahrung gefährlicher Straftäter.
Die Ergebnisse im Kanton Basel-Stadt zu den drei eidgenössischen Vorlagen im einzelnen:
Gegenentwurf zur Avanti-Initiative
Ja-Stimmen | 21'009 (34,6 %) |
Nein-Stimmen | 39'713 (65,4 %) |
Änderung des Obligationenrechts (Miete)
Ja-Stimmen | 15'819 (26,1 %) |
Nein-Stimmen | 44'691 (73,9 %) |
Verwahrung gefährlicher Straftäter
Ja-Stimmen | 28'886 (48,1 %) |
Nein-Stimmen | 31'191 (51,9 %) |
Die durchschnittliche Stimmbeteiligung betrug: 52,9 % Der durchschnittliche Anteil brieflich Stimmender lag bei: 95,2 %
Aufgrund eines Beschlusses des Regierungsrates vom 18. November 2003 werden erstmals die Abstimmungsergebnisse der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer separat ausgewiesen.
Hinweise
Die detaillierten Ergebnisse sind im Internet unter
www.regierungsrat.bs.ch/w+a04-02-08endergebnisse.pdf abrufbar.