Vollzug der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit hat im Auftrag der Tripartiten Kommission die Lohndaten von 797 Personen erhoben. Verstösse gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen bilden in den von der Tripartiten Kommission kontrollierten Bereichen die Ausnahme. Systematisches Lohndumping hat die Kommission nicht festgestellt. Die Arbeitsmarktbeobachtungen und die Kontrollen müssen aber weiter geführt werden.
Im Jahr 2007 haben ausländische Firmen 3'340 (2006: 3'047) Personen in den Kanton Basel-Stadt entsandt. Die Zahl der kurzfristigen Arbeitseinsätze bei Schweizer Arbeitgebenden betrug 3'530 (2007: 3'551), davon entfielen 711 (2006: 911) Meldungen auf Temporärfirmen. Insgesamt und zu Vollzeitäquivalenten gerechnet betrug der Anteil der Meldepflichtigen 0,77 Prozent (2006: 0,8 Prozent) aller Beschäftigten.
Die Tripartite Kommission hat zur Aufgabe, den Arbeitsmarkt generell zu beobachten. Im Rahmen dieser Aufgabe kann sie nähere Abklärungen (v.a. Lohnerhebungen) in Branchen durchführen, die nicht von einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag erfasst werden. Die Bereiche, die einer Allgemeinverbindlicherklärung unterstehen, werden ausschliesslich von den Paritätischen Kommissionen kontrolliert.
Die Tripartite Kommission führte 2007 im Rahmen der Arbeitsmarktbeobachtung Lohnerhebungen bei 797 (2006: 295) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. bei 288 Firmen (2006: 78) durch. 55 Kontrollen (2006: 41) entfielen auf ausländische Firmen, 233 (2006: 37) auf Schweizer Betriebe. Hauptschwerpunkt der Kontrolltätigkeit im Jahr 2007 war der Verkauf und der Wellness- und Kosmetikbereich. Eine Unterbietung der orts- und branchenüblichen Löhne wurde nur in Einzelfällen festgestellt, jedoch kein systematisches und wiederholtes Lohndumping. Die Lohnerhebungen werden indessen weitergeführt. Der Kanton wird mit dem Seco eine neue Leistungsvereinbarung abschliessen. Dies erlaubt dem Kanton bzw. der Tripartiten Kommission weiterhin den Arbeitsmarkt zu beobachten.
Die Paritätischen Kommissionen sind gemäss dem Entsendegesetz zuständig für die Kontrolle der einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Branchen, insbeson¬dere der Baubranche. Ihre Kontrollen führten im Jahr 2007 zu 50 (2006: 77) neuen Meldungen wegen Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit sprach gegenüber 33 Firmen (2006: 27) eine Busse aus. Ferner wurde sechs (2006: fünf) Sperren verhängt. Die Verstösse erfolgen meist aus Unkenntnis der schweizerischen Vorschriften. Da auch das Land Baden-Württemberg wegen ungenügender Informationen seitens der Schweiz reklamiert hat, ist der Bund daran, die erforderlichen Informationen besser zugänglich zu machen.
Die Wirtschaft des Kantons Basel-Stadt wies im Zeitraum von 2003 bis 2007 real ein durchschnittliches Wachstum von 3,9 Prozent auf. Unterstützt wird das Wirtschaftswachstum auch durch die liberalisierte Personenfreizügigkeit mit der EU. Gross ist die Nachfrage nach Arbeitskräften namentlich in den mittleren und hohen Qualifikationsniveaus. Negative Auswirkungen sind nicht zu verzeichnen, insbesondere fand keine Verdrängung einheimischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer statt. Auch die Kontrollergebnisse der Tripartiten Kommission lassen gesamthaft den Schluss zu, dass die Personenfreizügigkeit für den Kanton bzw. die Region erfolgreich und ohne Schaden für den Arbeitsmarkt ist.
Hinweise
Weitere Informationen zur Arbeitsmarktbeobachtung: www.statistik-bs.ch/kennzahlen/tpk