Stellungnahme zum Bericht des BAZL und der DGAC zur Benutzung des ILS 33 am EuroAirport im Jahr 2008
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die gemeinsam mit der französischen Flugsicherung (DGAC) erstellte Analyse der Gründe für die Benutzung des Südanflugverfahrens ILS 33 (vormals ILS 34) am EuroAirport im Jahr 2008 vorgelegt. Der Bericht kommt zum Schluss dass die Südanflüge via ILS 33 vor allem auf die überdurchschnittlich häufigen Nordwindlagen zurückzuführen sind. Die zuständigen Regierungsräte Christoph Brutschin und Adrian Ballmer begrüssen den klaren Bericht des BAZL und der DGAC der zeigt dass das ILS 33 korrekt so genutzt wurde wie es die mit Frankreich getroffene Vereinbarung vorsieht. Die beiden Vorsteher betrachten es als erfreulich dass das BAZL und die DGAC Massnahmen identifizieren konnten mit denen sich die Nutzung des ILS 33 betrieblich optimieren lässt. Für Basel-Stadt und Basel-Landschaft ist es nach wie vor entscheidend dass das ILS 33 nur dann genutzt wird wenn dies aufgrund der Wind- und Wetterbedingungen unumgänglich ist.
Das BAZL hat heute über den Abschluss der zusammen mit der DGAC durchgeführten Analyse der Benutzung des Südanflugverfahrens ILS 33 am EuroAirport im Jahr 2008 informiert. Der Anteil an Südanflügen auf den EuroAirport lag im Gesamtjahresdurchschnitt 2008 bei 8,9 Prozent. Nach der zwischen der Schweiz und Frankreich geschlossenen Vereinbarung vom 10. Februar 2006 müssen in einem solchen Fall die Ursachen für die erhöhte Nutzung vertieft analysiert werden.
Die zuständigen Regierungsräte in Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben bereits im Laufe des Jahres 2008 ihre klare Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass das BAZL und die DGAC eine detaillierte Bilanz zur Nutzung des ILS 33 vorlegen. Der nun vorgelegte Bericht gibt ein klares Bild über die Südanflugentwicklung im abgelaufenen Jahr. Er macht deutlich, dass die im Vergleich zu den Vorjahren hohe Südanflugquote vor allem auf die in 2008 überdurchschnittlich häufigen Nordwindlagen zurückzuführen ist. Dies zeigt, dass die vereinbarten Regeln zur Nutzung des ILS 33 korrekt angewendet worden sind – ein Ergebnis, das den Erwartungen der beiden Regierungsräte entspricht und anders nicht akzeptabel wäre.
Zur Kenntnis genommen haben die beiden Regierungsräte, dass dank des neuen, instrumentengeführten Landeverfahrens ein kleiner Teil der Südlandungen unter ungünstigen Sichtbedingungen noch stattfinden konnte, bei denen früher gar keine Landungen möglich gewesen wären.
Regierungsrat Brutschin und Regierungsrat Ballmer begrüssen, dass das BAZL und die DGAC darüber hinaus geprüft haben, welche Möglichkeiten bestehen, den Betrieb des ILS 33 zu optimieren. Sie sind erfreut, dass die zwei Luftfahrtbehörden entsprechende Massnahmen identifizieren konnten und die französische Flugsicherung bereits Schritte zur Implementation eingeleitet hat. Dies betrifft insbesondere die Verbesserung des «Runway Allocation Advisory System» (RAAS), das vom nationalen Luft- und Raumfahrtlabor der Niederlande (NLR) entwickelt worden ist und das die Leitung des Kontrollturms bei der Festlegung der zu benutzenden Piste unterstützt, indem es die Windwerte auf dem Flughafen analysiert und Prognosen ermöglicht. Aufgrund der aufwändigen Kalibrierung werden die eingeleiteten Korrekturen des Systems allerdings im Jahr 2009 noch nicht zum Tragen kommen. Die beiden Regierungsräte erwarten, dass die vorgesehenen Anpassungen, die Präzision in der Pistenwahl und im Betrieb des ILS 33 noch erhöhen, so dass sichergestellt bleibt, dass das ILS 33 – wie vorgesehen – nur dann genutzt wird, wenn dies aus Sicherheitsgründen aufgrund der Wind- und Wetterbedingungen zwingend ist.
Im Übrigen bestehen die beiden Vorsteher auf einer weiterhin lückenlosen und strikten Einhaltung der Benutzungsvereinbarung zum ILS 33 und gehen davon aus, dass auch im Jahr 2009 die vereinbarten Regeln korrekt und mit Sorgfalt angewendet werden.