Tripartite Kommission Arbeitsbedingungen - Vollzug der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit hat 2008 im Auftrag der Tripartiten Kommission die Lohndaten von 670 Firmen bzw. 1'481 Personen erhoben. Verstösse gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen bilden in den von der Tripartiten Kommission kontrollierten Bereichen die Ausnahme. Systematisches Lohndumping hat die Kommission nicht festgestellt. Die Arbeitsmarktbeobachtungen und die Kontrollen werden auch nach der Abstimmung über die Weiterführung der Freizügigkeitsabkommens und dessen Ausdehnung auf die Länder Bulgarien und Rumänien weitergeführt.
Im Jahr 2008 haben ausländische Firmen 4'746 (2007: 3'340) Personen in den Kanton Basel-Stadt entsendet. Die Zahl der kurzfristige Arbeitseinsätze bei Schweizer Arbeitgebenden betrug 2'602 (2007: 3'530), davon entfielen 1'306 (2007: 711) Meldungen auf Temporärfirmen. Insgesamt und zu Vollzeitäquivalenten gerechnet betrug der Anteil der Meldepflichtigen 1,11 Prozent (2007: 0,77 Prozent) aller Beschäftigten. Weitere Informationen zur Arbeitsmarktbeobachtung
Die Tripartite Kommission Arbeitsbedingungen hat zur Aufgabe, den Arbeitsmarkt generell zu beobachten. Im Rahmen dieser Aufgabe kann sie nähere Abklärungen (v.a. Lohnerhebungen) in Branchen durchführen, die nicht von einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag erfasst werden. Der Kanton Basel-Stadt hat sich in der Vereinbarung 2008-2009 gegenüber dem Bund verpflichtet, pro Jahr 440 Kontrollen im Bereich der tripartiten Kommission durchzuführen. Die Branchen, die einer Allgemeinverbindlicherklärung unterstehen, werden ausschliesslich von den Paritätischen Kommissionen kontrolliert.
Die Tripartite Kommission führte 2008 im Rahmen der Arbeitsmarktbeobachtung Lohnerhebungen bei 1'481 (2007 797) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. 671 Firmen (2007: 288) durch. 199 Kontrollen (2007 55 Kontrollen) entfielen auf ausländische Firmen, 423 (2007 233) auf Schweizer Betriebe. Ferner wurden 2008 noch 48 Selbstständigerwerbende kontrolliert. Hauptschwerpunkte der Kontrolltätigkeit im Jahr 2008 waren die Architektur- und Optikerbranche, das Reinigungsgewerbe, der Personalverleih und das Bauhauptgewerbe. Die Lohnerhebungen in der Optikerbranche und im Reinigungsgewerbe sind noch nicht abgeschlossen. Die Kontrollen im Bauhauptgewerbe wurden an die Regionale Paritätische Kommission für das Bauhauptgewerbe delegiert, die insgesamt 20 Kontrollen bei in- und ausländischen Baufirmen durchgeführt hat. Insgesamt ist festzuhalten, dass Unterbietungen der orts- und branchenüblichen Löhne in den abgeschlossenen Erhebungen nur in Einzelfällen stattfanden. Systematisches und wiederholtes Lohndumping wurde in den kontrollierten Firmen nicht festgestellt. Firmen mit Lohnunterschreitungen wurden auf die orts- und branchenüblichen Löhne hingewiesen und aufgefordert, diese künftig einzuhalten. Aufgrund der bestehenden Vereinbarung mit dem Bund werden die Arbeitsmarktbeobachtung und die Lohnerhebungen auch nach der Abstimmung über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf die Länder Bulgarien und Rumänien weitergeführt.
Die Paritätischen Kommissionen sind gemäss dem Entsendegesetz zuständig für die Kontrolle der einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstehenden Branchen, insbesondere der Baubranche. Die Baustellenkontrolle Basel führte 2008 im Auftrag der Paritätischen Kommissionen 524 (2007: 187) Kontrollen durch. Davon wiesen 208 (2007: 154) Unregelmässigkeiten auf. Dem Amt für Wirtschaft und Arbeit wurden von den Paritätischen Kommissionen 70 Firmen (2007: 50) wegen Verstössen gegen die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen gemeldet. Das Amt für Wirtschaft sprach gegenüber 32 Firmen (2007: 33) eine Busse und gegenüber acht Unternehmungen (2007 neun) eine Verwarnung aus. Ferner wurden vier (2007: 14) Sperren verhängt. In 23 Fällen (2007: zehn) wurde kein Verstoss festgestellt.
Die Wirtschaft des Kantons Basel-Stadt wies im Zeitraum von 2003 bis 2008 real ein durchschnittliches Wachstum von 2,3 Prozent pro Jahr auf. Unterstützt wurde das Wirtschaftswachstum auch durch die liberalisierte Personenfreizügigkeit mit der EU. Hoch war die Nachfrage nach Arbeitskräften namentlich in den mittleren und hohen Qualifikationsniveaus. Negative Auswirkungen waren 2008 nicht zu verzeichnen, insbesondere fand keine Verdrängung einheimischer Arbeitnehmenden statt. Aufgrund des Wirtschaftseinbruchs ist davon auszugehen, dass im Jahr 2009 weniger ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz kommen werden, namentlich auch weniger ausländische Dienstleistungserbringer in die Schweiz entsandt werden. Dies wird durch die neusten Zahlen bestätigt.