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Regierungen unterstützen die neuen Umweltmassnahmen des EuroAirport

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Der EuroAirport hat heute neue Massnahmen zum Schutz der Flughafenanwohnerschaft bekannt gegeben. Die Massnahmen zielen darauf ab, vor allem den Fluglärm in den Randzeiten zu verringern und berücksichtigen damit ein wichtiges Schutzbedürfnis der Bevölkerung. Weitergehende Betriebseinschränkungen, wie sie in Vorstössen im Landrat und im Grossen Rat gefordert wurden, lehnen die beiden Regierungen ab. Die volkswirtschaftlichen Verluste bei einer Umsetzung der parlamentarisch geforderten Massnahmen stehen in einem deutlichen Missverhältnis zu den möglichen umweltseitigen Verbesserungen. Die beiden Regierungen haben entsprechende Vorlagen an ihre Parlamente verabschiedet.

Der EuroAirport hat heute vier neue Massnahmen zum Schutz seiner Anwohnerschaft bekannt gegeben, nämlich:

  • Erneute Tariferhöhung für Starts und Landungen in den Randzeiten
  • Neues Start- und Landeverbot für laute Flugzeuge an Sonn- und Feiertagen zwischen 22 und 9 Uhr
  • Verschärfung des bisherigen Start- und Landeverbots für laute Flugzeuge zwischen 22 und 6 Uhr
  • Keine Übernahme von Ausweichflügen zwischen 23 und 6 Uhr

Die Massnahmen zielen darauf ab, den Fluglärm in den Randzeiten zu begrenzen und verringern. Sie wurden vom Flughafenverwaltungsrat Anfang November verabschiedet. Angestossen hatten den Beschluss die beiden Regierungsräte von Basel-Landschaft und Basel-Stadt, die den EuroAirport vor dem Hintergrund der Veränderungen nach Einführung des neuen Südlandesystems (ILS 33) im Sommer 2008 aufgefordert hatten, eine Analyse der Betriebszeiten vorzunehmen.

Die neuen Umweltmassnahmen sind eine wichtige und zielgerichtete Verbesserung für die Anwohnerschaft, weil sich Teile der Bevölkerung besonders vom Randzeiten-Fluglärm gestört fühlen. Die Regierungen und der Verwaltungsrat des EuroAirport tragen mit ihrem jetzigen Beschluss diesen Anliegen der Flughafenanwohnerinnen und -anwohner Rechnung. Die Massnahmen wirken auf den gesamten Einzugsbereich des Flughafens.

In ihren Überlegungen haben die Regierungen berücksichtigt, dass der EuroAirport ein zentraler Standortfaktor und ein wesentliches Element für die wirtschaftliche Stärke und Attraktivität der ganzen Region ist. Die Regierungen wollen deshalb die Leistungsfähigkeit des Flughafens erhalten und weiterentwickeln. Gleichzeitig soll der EuroAirport eigenwirtschaftlich bleiben. Ein als Grundlage des jetzigen Entscheids durchgeführtes Gutachten zeigt auf, dass in der ganzen Region, direkt oder indirekt rund 27'000 Arbeitsplätze von den Aktivitäten des Flughafens abhängen. Erzielt wird ein Wertschöpfungsbeitrag von gut CHF 2 Mrd. Dies wäre gefährdet, falls viel weitergehende Betriebseinschränkungen festgelegt würden.

Die Regierungen können daher die Forderungen, die in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen im Landrat und im Grossen Rat erhoben wurden, nur teilweise unterstützen. Ihr Entschluss basiert auf einer eingehenden Abwägung zwischen Lärmschutzanliegen und der volkswirtschaftlichen Bedeutung des EuroAirport. Daraus resultierte klar, dass der volkswirtschaftliche Nachteil der geforderten Massnahmen in einem deutlichen Missverhältnis zu den umweltseitigen Verbesserungen stehen würde.

In der gleichen Parlamentsvorlage halten die Regierungen fest, dass der Windrichtwert für Südlandungen am EuroAirport von 5 Knoten Rückenwindkomponente eine zentrale Frage der Verkehrssicherheit ist. Sie akzeptieren, dass diese Sicherheitsregel von den fachlich kompetenten Stellen, den nationalen Zivilluftfahrtbehörden, festgelegt wird. Zudem halten sie es für richtig, dass die Zivilluftfahrtbehörden Sicherheitsaspekte als vorrangig einstufen und die international gültigen Standards auch am EuroAirport umgesetzt werden. Auf die Forderungen eine Erhöhung des Richtwerts zu erreichen, wollen die Regierungen daher nicht eintreten.

Die neu beschlossenen Massnahmen entsprechen der bisherigen Politik der Regierungen, eine möglichst gute Balance zwischen Wohn- und Umweltqualität und wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens zu erreichen. Die Regierungen werden sie sich in diesem Rahmen auch künftig für Verbesserungen im Lärmschutz einzusetzen. Sie werden die Umsetzung der neu beschlossenen Regelungen aufmerksam verfolgen und auch weiterhin die Lärmentwicklung beobachten.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Christoph Brutschin, Telefon +41 (0)61 267 85 40 Vorsteher Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Regierungsrat Adrian Ballmer, Telefon +41 (0)61 552 52 05 Vorsteher Finanz- und Kirchendirektion Kanton Basel-Landschaft

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt