Sozialhilfe für Asylsuchende: Basel-Stadt erleichtert über den Ständeratsentscheid
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Der Ständerat hat sich heute deutlich gegen den Beschluss des Nationalrates entschieden, wonach alle Asylsuchenden nur noch Nothilfe erhalten sollen. Damit wurden die Argumente von Kantonen und Gemeinden berücksichtigt, welche vor den Folgen einer undifferenzierten Kürzung der Unterstützungsleistungen für Asylsuchende gewarnt hatten.
Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) ist erleichtert, dass der Ständerat bei den Unterstützungsansätzen für Asylsuchende heute eine differenzierte Position gewählt hat, und – anders als bisher der Nationalrat – nicht bei allen Asylsuchenden die Unterstützung auf Nothilfeansätze kürzen will. Aufgrund der Voten im Ständerat darf davon ausgegangen werden, dass die Warnungen der Kantone und Gemeinden vor den Konsequenzen einer Reduktion auf Nothilfe bei allen Asylsuchenden gehört worden sind. Mit dazu beigetragen hatten sicher auch die Darlegungen des Vorstehers des WSU zusammen mit Peter Gomm, Präsident der Sozialdirektorenkonferenz SODK, am Hearing der Staatsrechtlichen Kommission des Ständerates vom 2. Juli 2012. An diesem Hearing hatten sie ausgeführt, dass vor allem die Städte mit den negativen Folgen der Verelendung von Asylsuchenden sowie der fehlenden Beschäftigungs- und Schulungsangebote konfrontiert wären.
Die heutigen Beschlüsse des Ständerates, welche jetzt noch in das Differenzbereinigungsverfahren mit dem Nationalrat müssen, lassen die vom WSU verlangte und bereits bestehende Differenzierung bei den Unterstützungsansätzen für Asylsuchende zu. Im Kanton Basel-Stadt erhalten Asylsuchende auch heute schon klar tiefere Unterstützungsleistungen als Personen in der allgemeinen Sozialhilfe. Diese Leistungen können bei renitenten Asylsuchenden weiter gekürzt werden.