Biologisch abbaubare Werkstoffe: Vergären oder verbrennen?
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Gemeinsame Medienmitteilung des AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich, des Amtes für Umwelt und Energie, Basel-Stadt (AUE) und des Amtes für Umwelt, Kanton Solothurn (AfU) -- Einweggeschirr für Veranstaltungen und Take-Aways, Verpackungsfolien, Kompostierbeutel oder Tragetaschen sind zunehmend mit der Eigenschaft „biologisch abbaubar“ erhältlich. Drei kantonale Umweltämter wollten wissen, wie gut die Abbaubarkeit ist und ob es aus ökologischer Sicht vorteilhaft ist, solche Produkte zu vergären statt zu verbrennen. Das Resultat der Vergärbarkeits- und Ökobilanzstudie: Bei sieben der acht untersuchten Produkte führte die Vergärung in einer Biogasanlage nicht zu einem signifikanten ökologischen Vorteil gegenüber der Entsorgung in einer Kehrichtverbrennungsanlage mit Energienutzung.
Sie werden beispielsweise aus biobasiertem Plastik, auf der Basis von Zuckerrohr und Bambusfasern oder aus Karton hergestellt; mit dem vermehrten Aufkommen sogenannter biologisch abbaubarer Werkstoffe (BAW) stellt sich die Frage, ob diese Produkte besser mit dem Kehricht entsorgt oder via Grüngut in der Vergärung verwertet werden sollen. Denn wenn die Verwertung via Grüngutsammlung und Vergärungsanlage (Biogasanlage) ökologisch nicht vorteilhaft ist oder wenn die Produkte im Verwertungsprozess Probleme verursachen, so ist auch die Kennzeichnung „biologisch abbaubar“ wenig sinnvoll.
Um diese Frage zu klären wurden die Fachstelle Umweltbiotechnologie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW und die Carbotech AG vom Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt (AUE), vom AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich und vom Amt für Umwelt (AfU), Kanton Solothurn mit einer Studie beauftragt.
Umweltbelastung dem Umweltnutzen gegenüber gestellt
Untersucht wurden die folgenden auf dem Markt gängigen biologisch abbaubaren Produkte: Eine Verpackungsfolie für Nahrungsmittel aus Celluloseacetat, ein Kompostierbeutel aus Mater Bi (Mischung aus Stärke und fossilem Kunststoff), ein Trinkbecher sowie eine Tragetasche aus PLA (Biokunststoff „Polymilchsäure“ auf der Basis von Mais), ein Teller auf der Basis von Palmblättern und einer aus Zuckerrohrfasern, ein Kartonbecher mit Stärkebeschichtung und ein Kartonbecher mit Polyethylen-Beschichtung.
In einem ersten Schritt wurde im Labor geprüft, wie gut sich diese im Detailhandel erhältlichen BAW vergären lassen und welche Biogaserträge sie in einem standardisierten Verfahren unter industriellen und landwirtschaftlichen Vergärungsbedingungen liefern. Bei der Verwertung in der Kehrrichtverbrennungsanlage wurde der Energieertrag (Strom und Wärme) ermittelt. In einem zweiten Schritt wurden mittels einer vergleichenden Ökobilanzierung die Umweltbelastungen sowie die Umweltnutzen der beiden Verwertungsprozesse einander gegenüber gestellt und errechnet, welche Produkte aus Umweltsicht besser vergärt und welche besser verbrannt werden sollten.
Entsorgung über normalen Kehricht ökologisch gleichwertig
Die Resultate der Studie zeigen, dass: - nur drei der acht untersuchten BAW während der typischen Verweildauer in einer Biogasanlage zu 75% oder mehr abgebaut werden. - bei sieben von acht untersuchten BAW die Abbaubarkeit und Verwertung in einer Biogasanlage nicht zu einem signifikanten ökologischen Vorteil führt. Nur bei einem der acht untersuchten BAW führt die Verwertung in einer Biogasanlage also zu einem ökologischen Vorteil bei der Entsorgung. Diese Ausnahme bildet der Palmblattteller, dessen Verwertung in einer Biogasanlage mit geringeren Umweltauswirkungen verbunden ist als die Entsorgung in einer durchschnittlichen schweizerischen Kehrichtverbrennungsanlage (KVA). Alle übrigen Materialien können in der KVA zumindest gleichwertig oder ökologisch sinnvoller entsorgt werden.
Falls kein ökologischer Vorteil aus der biologischen Abbaubarkeit entsteht, kann man gemäss den Umweltämtern deshalb auf eine separate Sammlung oder aufwändige Sortierung der BAW verzichten und diese Produkte stattdessen über den Kehricht entsorgen.
Anbieter von BAW werden gebeten, auf die Auslobung der biologischen Abbaubarkeit als ökologisches Kriterium zu verzichten, falls der Nachweis eines ökologischen Vorteils nicht erbracht werden kann.
Studie bezieht sich nur auf die Entsorgung, nicht auf die Gesamtökobilanz von BAW
Die Studie macht keine Aussage darüber, ob ein Produkt über den ganzen Lebensweg, einschliesslich Herstellung, Transport und Verwendung, als ökologisch sinnvoll eingestuft werden kann. Zudem betreffen die Ergebnisse der Studie nicht die Vergärung von Biomasse wie z.B. Grüngut, Speisereste etc., sondern ausschliesslich die Entsorgung der untersuchten biologisch abbaubaren Werkstoffe (BAW).
Die Studie
"Ökobilanz Entsorgung BAW - Ökologischer Vergleich von biologisch abbaubaren Werkstoffen BAW: Entsorgung in KVA vs. Entsorgung in Biogasanlage". Studienverfasser: Carbotech AG und ZHAW Fachstelle Umweltbiotechnologie Wädenswil
Vollständige Studie als pdf